Gilt ein Sonderkündigungsrecht der Wohnung bei Pflegebedürftigkeit?

5 Antworten

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Ich habe zwar jetzt nicht die Gelegenheit juristische Fachliteratur zu wälzen, kann aber aus meiner Erinnerung und Erfahrung sagen, daß mir ein Sonderkündigungsrecht aus diesem Grunde noch nicht untergekommen ist.

In unserem eigenen Bestand hatten wir vor etlichen Jahren einen noch extremeren Fall als den hier zitierten. Da mußte eine Mieterin in ein Pflegeheim eingeliefert werden da die Betreuung in der Wohnung nicht möglich war. In dem nachfolgenden Rechtsstreit um ausstehende Mieten hatte das Amtsgericht Köln ein Sonderkündigungsrecht abgelehnt.

Allerdings: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Wenn man wüßte in welchen Amtsgerichtsbezirk die Sache fällt könnte man gezielt nachsuchen, ob dort nicht eine abweichende Ansicht vertreten wird.

Wirtschaftlich ist das Verhalten des Vermieters allerdings nicht zu verstehen. Wieso läßt der sich diese Chance zur schnellen Mieterhöhung entgehen?


Privatier59  29.07.2017, 20:25

Danke für den Stern lieber Walter!

wfwbinder 
Beitragsersteller
 22.07.2017, 19:06

Danke, guter Hinweis, die Wohnung ist in einem beliebten, gutbürgerlichen Bereich von Berlin (Steglitz). Ich denke mal 2,- Euro/qm zusätzlich sind da drin.

Snooopy155  23.07.2017, 07:14
@wfwbinder

Weitere Möglichkeiten wären geeignete Nachmieter dem Vermieter zu nennen  oder seine Zustimmung zur Untervermietung einzuholen - diese zu verweigern wäre ihm in dieser Situation nicht möglich.

Privatier59  23.07.2017, 07:29
@Snooopy155

Beides aber hat einen Haken:

Nachmieter braucht ein Vermieter im Normalfall nicht zu akzeptieren.

Und die Weitergabe einer ganzen Wohnung ist rechtlich keine Untervermietung, sondern Weitervermietung und der braucht der Vermieter nicht zuzustimmen.

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass die Kündigungsfrist eingehalten werden muss. 

Egal ob der Pflegebedürftige in eine andere Wohnung, zu den Kindern, oder ins Heim zieht, die gesetzliche Kündigungsfrist bleibt bestehen.

Das Gesetz sieht in § 573 Abs.1 BGB vor, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist. Tritt ein Pflegefall beispielsweise am 15. eines Monats ein, bedeutet dies, dass selbst durch eine unmittelbar nach Eintritt des Ereignisses ausgesprochene Kündigung das Mietverhältnis erst dreieinhalb Monate später beendet werden kann.

Ich habe schon etliche Wohnungen wegen Heimaufnahme gekündigt als Betreuerin. Wenn es ein Sonderkündigungsrecht geben würde, müßte ich es im beruflichen Zusammenhang mitbekommen haben.

Im Gegenteil: Das hiesige Sozialamt akzeptiert inzwischen auch die Mietezahlungen vom Einkommen während der Kündigungsfrist. Zu dem Thema gibt es einiges an Urteilen, und das wäre anders, wenn es ein Sonderkündigungsrecht geben würde. 

Solch ein Sonderkündigungsrecht gibt es meiner Kenntnis nach nicht. In einem solchen Fall würde ich jedoch in der Praxis einfach, einen Nachmieter zum nächstmöglichen Termin anbieten.

Ebay Kleinanzeigen Inserat aufgeben, dann findet sich sicherlich schnell jemand. Ggf. Mietzahlung einstellen und um Verrechnung mit Mietkaution bitten und auf Bedürftigkeit hinweisen. (Damit später die Kaution nicht noch einbehalten wird) Darauf achten, dass der Nachmieter auch wirklich zum Wunschtermin einziehen will.

Dies ist keine Rechtsberatung!