Handy von Freund beschlagnahmt, kann die Polizei alles in der Galerie sehen und speichern?

3 Antworten

Sofern das Handy im Rahmen des Verfahrens ausgewertet wurde, dürfte die Polizei diese Bilder auch zu Gesicht bekommen haben. Aber im Regelfall begegnet man solchen Inhalten dort mit der gebotenen Professionalität. Es ist ja auch nicht ungewöhnlich, dass dabei solche Bilder auftauchen. Sofern diese Bilder nicht gegen das Gesetz verstoßen, besteht hier aber kein Anlass zu weiteren Maßnahmen.

Die erhobenen Daten werden nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens gelöscht. "Privatkopien" sind logischerweise unzulässig und würden die betreffenden Beamten u. U. den Job kosten.

Wenn ihr es genau wissen wollt: Der Umfang der Auswertung müsste m. E. aus der Ermittlungsakte hervorgehen. Der Freund deiner Freundin kann Akteneinsicht beantragen (§ 147 StPO). Da das Verfahren rechtskräftig beendet wurde, gibt es auch keine Rechtsgrundlage mehr, ihm diese vorzuenthalten.

Natürlich hat die Polizei im Rahmen der Ermittlung alles vom Handy geprüft und gesichtet.

Auch das Handy hat schließlich mit dazu beigetragen, die Schuld/Unschuld des Freundes zu beweisen.

Und eine PIN benötigt die Polizei nicht, die wissen auch so, wie man an die Daten kommt.

Na zumindest hatten die diesmal ein wenig Spaß bei den Ermittlungen, wenn Du verstehst, was ich meine! 😜😁😎

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Ermittler diese Nacktbilder gesehen haben. Sie haben wahrscheinlich schon Schlimmeres gesehen.

Es kommt nun auf das Alter der beteiligten Personen an, ob hier eine Straftat vorliegt oder nicht. Falls eine Straftat begangen wurde, kann dies als "Zufallsfund" verfolgt werden, auch wenn die Maßnahme zur Beschlagnahmung des Handys einen ganz anderen Anlass hatte.