Handy von Freund beschlagnahmt, kann die Polizei alles in der Galerie sehen und speichern?
Hallo Leute,
also von meiner besten Freundin der Freund wurde das Handy von der Polizei beschlagnahmt, er hat keine PIN rausgegeben aber es ist ein Samsung Handy (leicht zu knacken). Er ist in dieser Sache verdächtiger gewesen, aber hatte nichts damit zu tun. Die Sache ist schon etwas her und er wurde auch frei gesprochen. Jetzt ist meine Frage, ob die Polizei nun bis zur damaligen Verhandlung in das Handy rein geschaut hat oder es einfach nur als Beweismittel beschlagnahmt wurde und bei weiterem Verdacht erst, nachdem das Gericht dies beschlossen hat, die Polizei Zugriff darauf haben durfte.
Es waren einige freizügige Inhalte von meiner Freundin drauf, komplett freizügige Inhalte damit ihr versteht. Sie hat nun Angst dass die Polizei das gesehen hat und offiziell dürfen die das ja nicht speichern oder so, aber INoffiziel weiss es ja niemand und die könnten Videos und Fotos einfach speichern oder ? Wie seht ihr das ?
danke für eure Hilfe !
3 Antworten
Sofern das Handy im Rahmen des Verfahrens ausgewertet wurde, dürfte die Polizei diese Bilder auch zu Gesicht bekommen haben. Aber im Regelfall begegnet man solchen Inhalten dort mit der gebotenen Professionalität. Es ist ja auch nicht ungewöhnlich, dass dabei solche Bilder auftauchen. Sofern diese Bilder nicht gegen das Gesetz verstoßen, besteht hier aber kein Anlass zu weiteren Maßnahmen.
Die erhobenen Daten werden nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens gelöscht. "Privatkopien" sind logischerweise unzulässig und würden die betreffenden Beamten u. U. den Job kosten.
Wenn ihr es genau wissen wollt: Der Umfang der Auswertung müsste m. E. aus der Ermittlungsakte hervorgehen. Der Freund deiner Freundin kann Akteneinsicht beantragen (§ 147 StPO). Da das Verfahren rechtskräftig beendet wurde, gibt es auch keine Rechtsgrundlage mehr, ihm diese vorzuenthalten.
Natürlich hat die Polizei im Rahmen der Ermittlung alles vom Handy geprüft und gesichtet.
Auch das Handy hat schließlich mit dazu beigetragen, die Schuld/Unschuld des Freundes zu beweisen.
Und eine PIN benötigt die Polizei nicht, die wissen auch so, wie man an die Daten kommt.
Na zumindest hatten die diesmal ein wenig Spaß bei den Ermittlungen, wenn Du verstehst, was ich meine! 😜😁😎
Und eine PIN benötigt die Polizei nicht, die wissen auch so, wie man an die Daten kommt.
Naja, die meisten modernen Smartphones sind standardmäßig verschlüsselt, da kann die Polizei im ausgeschalteten oder gesperrten Zustand erst mal gar nichts mit anfangen. Ob sich die Schutzmechanismen im Einzelfall umgehen lassen und mit welchem Aufwand das möglich ist, hängt von den konkret genutzten Schutzmechanismen und deren Implementierung ab.
Ich gehe z. B. begründet davon aus, dass sich die normale Polizei an meinem Handy zumindest im ausgeschalteten Zustand erst mal die Zähne ausbeißen würde (nicht, dass sie einen Grund dafür hätte^^). Ich weiß, dass das BKA Technik und Knowhow hat, um die üblichen Sicherheitsmechanismen teilweise zu umgehen. Allerdings ist das a) extrem teuer und b) gibt es auch dagegen inzwischen bei den höherwertigen Endgeräten wieder neue Schutzmechanismen.
Insofern: Kommt darauf an.
Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Ermittler diese Nacktbilder gesehen haben. Sie haben wahrscheinlich schon Schlimmeres gesehen.
Es kommt nun auf das Alter der beteiligten Personen an, ob hier eine Straftat vorliegt oder nicht. Falls eine Straftat begangen wurde, kann dies als "Zufallsfund" verfolgt werden, auch wenn die Maßnahme zur Beschlagnahmung des Handys einen ganz anderen Anlass hatte.