Wenn es einen Mangel gibt, muss man den Vermieter auffordern diesen binnen eine Frist zu beseitigen. Das scheint hier nicht passiert zu sein. Wurde diese zumindest im Protokoll vermerkt?
Wenn dies nun der Normalzustand sein sollte, fragt man sich natürlich, warum die BK-VZ so niedrig ist. Wenn es normal ist, ist es bei allen so und die Preissteigerung ist einfach eine Preissteigerung.
Pauschal Recht zu haben ist hier kaum möglich, da solche Verfahren vor dem Amtsgericht landen und da hat immer nur der Richter recht. Ich gehe davon aus, dass Ihr Heizkostenverteiler habt.
Lösungsmöglichkeiten:
- Anwalt, Rechtsstreit Kosten, Zeit verlieren etc. :(schlechte Chancen ohne Aufforderung zur Mängelbeseitigung)
- Mittelweg Mieterverein (macht aber auch schlechte Laune)
- Sprich doch einfach mal mit dem Vermieter, dass Ihr über die Hohe Nachzahlung überrascht seit und ob man sich nicht vielleicht die Kosten teilen könnte und/oder die Heizung anders eingestellt werden könnte. (Würde ich persönlich eher probieren, als zu streiten.)