Mangels Unterlagen kann man da wenig zu sagen.

Vielleicht für das nächste Mal:

  • Über den ADAC mieten ohne SB, ist manchmal etwas teurer, aber wenn was passiert lohnt es sich schnell.
  • Über Kreditkarte mit Mietwagenvollkaskoversicherung buchen (ohne SB!).
  • Im Falle eines Schadens, egal ob Unfall oder wenn man mal wieder versucht etwas unterzuschieben: Fotos machen und Mietvertrag auf Altschäden prüfen.

Wenn dann alles zu spät ist, über den Schaden verhandeln. Mein Gutachter hat die Fotos gesehen oder ... ich komme auch aus dem Bereich der Schaden ist viel zu hoch angesetzt. Vielleicht kann man dann was runter handeln.

Die Kosten der Automiete decken vermutlich nur die Fixkosten der Autovermieter. Geld verdient man an Schäden. Am besten den Wagen laufen lassen und den Schaden (meine natürlich unterschiedliche Schäden ;) mehrmals abrechnen.

Auch glaube ich nicht, dass ein Vermieter dass fachgerecht reparieren lässt, sprich die Autos gehen meist so in den Verkauf. Also wenn Vermieter gutes Geld mit Schäden verdienen kann, weiß man als Kunde worauf man achten muss...

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Wenn es einen Mangel gibt, muss man den Vermieter auffordern diesen binnen eine Frist zu beseitigen. Das scheint hier nicht passiert zu sein. Wurde diese zumindest im Protokoll vermerkt?

Wenn dies nun der Normalzustand sein sollte, fragt man sich natürlich, warum die BK-VZ so niedrig ist. Wenn es normal ist, ist es bei allen so und die Preissteigerung ist einfach eine Preissteigerung.

Pauschal Recht zu haben ist hier kaum möglich, da solche Verfahren vor dem Amtsgericht landen und da hat immer nur der Richter recht. Ich gehe davon aus, dass Ihr Heizkostenverteiler habt.

Lösungsmöglichkeiten:

  • Anwalt, Rechtsstreit Kosten, Zeit verlieren etc. :(schlechte Chancen ohne Aufforderung zur Mängelbeseitigung)
  • Mittelweg Mieterverein (macht aber auch schlechte Laune)
  • Sprich doch einfach mal mit dem Vermieter, dass Ihr über die Hohe Nachzahlung überrascht seit und ob man sich nicht vielleicht die Kosten teilen könnte und/oder die Heizung anders eingestellt werden könnte. (Würde ich persönlich eher probieren, als zu streiten.)
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Erste Gegenfrage dürfte sein, ob Du zu den aktuellen Konditionen da bleiben möchtest?

Wenn Du bleiben möchtest, wirst Du keinen Rabatt erhalten. Man sollte weiterhin davon ausgehen - ist nicht böse gemeint! - dass man liest was man unterschreibt. Somit hast Du den Vertrag angenommen und akzeptiert.

Wenn Du nicht bleiben willst - zu den neuen Konditionen - dürfte ein Austritt rechtlich schwierig werden. Was Du dennoch probieren könntest:

Ich gehe davon aus, dass die Nachricht von der Altersüberschreitung keine 2 Wochen alt ist. Also sofort Widersprechen vielleicht in der Art:

  • Es muss sich wohl um einen Irrtum handeln. Der / die Kollegin wusste ja von Deinem Alter und Du hattest es so verstanden, dass das so OK sein. Leider dieser Vertragsnachtrag bis heute nicht vor.
  • So könntest Du Dir den Beitrag gar nicht leisten.
  • Einige Deiner Freunde hätten Dir das Studio empfohlen und dass dort alles recht unkompliziert sei.
  • Nachdem Du nun Kenntnis darüber hast, dass es keinen Vertragsnachtrag gibt, handelt es sich um einen Irrtum und somit widerrufst Du den Vertrag bzw. bittest um Auslösung und dankst für das Verständnis.

Vielleicht einen Versuch wert. Dies ist keine Rechtsberatung und keine Garantie für einen Erfolg!

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Wenn der Nachlass Deines Vaters nun vollständig Deiner Mutter zugegangen ist, dürfte die Angelegenheit damit abgeschlossen sein.

Wenn nun Deine Mutter versterben würde, dürfte es sich um ein neues Erbe handeln und Ihr in die übliche Erbrangfolge eintreten.

Ist somit ein separate Nachlasssache.

Mein Beileid !

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Wer sich weiterführend für das Thema interessiert,

sollte unter dem Stichwort "EU Anti-Tax-Avoidance" in der Suchmaschine seines Vertrauens suchen.

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Sagt das die Bank?:
"Jetzt soll ich ein Angebot für das Haus abgeben, mich mit den Verkäufern auf den Kaufpreis einigen und erst dann zur Bank wegen der finalen Finanzierung und des Gutachters gehen."

Bin kein Profi für Immobilienfinanzierung, jedoch erscheint es mir auch unlogisch.

Kaufen würde ich erst nachdem der Gutachter da war. Vielleicht sollst Du einfach den Preis genau aushandeln, in Abhängigkeit der Bankzustimmung und des Gutachtens. "Dem Preis X stimme ich zu unter der Voraussetzung, das weder die Bank noch der Gutachter einwende haben."

Einen Kaufvertrag würde ich ohne schriftliche Zusage der Finanzierung der Bank nicht unterzeichnen. Aber vielleicht hat ja noch jemand eine Meinung dazu.

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Du willst etwas als Sicherheit hinterlegen, was Du noch nicht hast?

Wenn Du Geld brauchst, dann nimm doch einen Kredit auf. Wenn die Sache die Du dann finanzieren willst, nicht als Sicherheit von der Bank akzeptiert wird, würde ich mir überlegen, ob es das passende Investment ist.

Deine Mutter könnte vielleicht noch einen Kredit aufnehmen und Dir dann das Geld leihen. Aber denk bitte dran, dass Sie oder Dein Vater dafür - vermutlich - ein Leben lang gearbeitet hat und man solches Geld keinesfalls leichtfertig ausgeben sollte.

Und auch ich wünsche Dir, dass Mutti noch lange lebt.

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Kommische Fragen, bei der Einführung. Hätte nun die Frage erwartet, sollte ich mich selbstständig machen oder so etwas ähnliches.

Ich würde sagen, jeder der sich bei seinem Arbeitgeber nicht wohlfühlt und sich gerade keine Chancen bei einem anderen Arbeitgeber ausrechnet, wird sich mit dem Gedanken der Selbstständigkeit auseinandersetzen.

Weniger Stress und mehr Einkommen als Selbstständiger wird man dabei wohl in den wenigsten Fällen erwarten können. Wenn man zumindest von der aktuellen Firma - soweit möglich - noch einige Kunden mitnehmen kann OK, aber so von jetzt auf gleich dürfte den Stresspegel sehr deutlich erhöhen.

Wenn man dieser Statistik glauben darf, sind die meisten Gründer unter 35 Jahren, aber von einer Statistik würde ich eine persönliche Entscheidung nicht abhängig machen. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/183850/umfrage/unternehmensgruender-nach-altersklassen-in-deutschland/

Bei Selbstständigen ist der Druck einen Auftrag zubekommen häufig wesentlich höher und da macht man auch mal Zugeständnisse an den Preis.

Alles Gute.

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Hallo Erbin 6552,

nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass dieses Erbe in den anderen Nachlass übergeht und somit Teil des Nachlasses des ursprünglichen Erben ist.

Da bereits etwas ausgezahlt wurde und wohl noch mehr da ist, gibt es anscheinend kein Schuldenproblem.

Die vorherige Auszahlung sollte kein Problem darstellen, da es sich um dieselbe Masse handelt. Außer wenn ich da etwas missverstanden haben sollte. Sollte der Fall anders liegen, gern nochmal nachfragen.

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Gute Fahrer werden aber immer gesucht und das auch ohne Gefahrengut. Im Bereich Autologistik auf Langstrecke wird wohl immer viel gesucht.
Wo wohnt denn Dein Kumpel sucht er was neues?

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Grundsätzlich haftest Du voll ohne wenn und aber.

Wie ist es mit dem Sozialhilfeträger, kann man dort eventuell noch was holen? Wenn die Räumung droht zahlt das Sozialamt wohl schon, bevor er auf der Straße sitzt. Danach wird es vermutlich sehr schwierig.

Ist die Wohnung noch frei? Vielleicht kann man mit der Hausverwaltung noch was drehen, aber auch nur wenn der Kumpel keine neue Wohnung hat. Chancen stehen auch hierfür schlecht.

Wenn die Lage aussichtslos ist, vielleicht ein freundliches Gespräch mit der Hausverwaltung - Gerichte Anwälte etc. kosten viel Geld :(
Mögliche Verhandlungsziele:

  • Wenn Du Geld hast, um das zu bezahlen: Vergleich anstreben, zahlst Summe X, damit erledigt. Gemäß dem Motto Du hast auch kein Geld, könntest Dir aber Geld leihen und so einen Vergleich basteln. Schuldnerberater vielleicht hilfreich.
  • Für Dich günstige Ratenzahlung aushandeln.

Auf jeden Fall mit Deinem Kumpel Vereinbarung / Schuldanerkenntnis (zur sofortigen Vollstreckung) aufsetzen, dass er Dir den Betrag schuldet. Vorgehensweise kommt auf ein mögliches Insolvenzverfahren an.

Viel Erfolg.

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Zum Thema Österreich habe ich soeben folgenden Beitrage gefunden:

"...Mit der Hinzurechnungsbesteuerung wird in Österreich ein bisher nicht dagewesenes Besteuerungsregime eingeführt. Schon bisher sind Dividenden von ausländischen niedrig besteuerten Tochtergesellschaften, die überwiegend Zins- oder Lizenzeinkünfte erzielen, in Österreich nicht steuerfrei, sondern normal steuerpflichtig. Diese Bestimmung bleibt bestehen und wird zusätzlich verschärft, da der Kreis der „schädlichen“ Einkünfte wesentlich erweitert wird, so TPA..." Weiteres unter:

https://extrajournal.net/2018/04/20/was-das-jahressteuergesetz-2018-laut-tpa-bringt/

Dort heißt es unter anderem auch bei der Besteuerung von Tochterunternehmen:

"Besteuerung der ausländischen Tochtergesellschaft von nicht mehr als 12,5%"

Und noch folgender Hinweis auf die Wegzugsbesteuerung:

"...Wegzugsbesteuerung führt bei grenzüberschreitender Sitzverlegung oder Überführung von Wirtschaftsgütern oder Betrieben ins Ausland zu einer Besteuerung nicht realisierter Gewinne..."

Am besten mal den ganzen Artikel selbst lesen.

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Grundsätzlich wäre das wohl auch möglich, jedoch wird der Vermieter daran wenig Interesse haben. Neue Verträge bieten immer mehr Möglichkeiten.

Muss er denn in Deinen Mietvertrag?

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Finanzamt schlägt Ruhen des Einspruchs vor , was tun?

Guten Tag zusammen , ich würde mich über Antworten zur Hilfe bei der Entscheidungsfindung freuen, da mein Steuerberater leider nun drei Wochen Urlaub und ich keine Ahnung zu folgendem Sachverhalt habe :

IIch musste aufgrund meiner Ahnungslosigkeit letztes Jahr rückwirkend die USt 2012 bis 2016 zahlen. Ich hatte ein Kleingewerbe angemeldet , zumindest dachte ich das. Die Rückzahlung ist ein fünfstelliger Betrag , den ich überwiegend leihen musste bzw zum Glück konnte. Bis heute habe ich Schwierigkeiten , andere Rechnungen zu bezahlen , ich denke das können hier einige FA Geschädigte nachvollziehen. Nun gab es vor wenigen Monaten eine Entscheidung eines FG , dort wurde der Klage einer Dame stattgegeben, deren Tätigkeit identisch war (Erstellen bestimmter Gutachten)

Die Entscheidung des FG heftete ich an meinen schlichten Antrag auf Erlass der USt. Nun habe ich eine Antwort meines FA erhalten : Da das Revisionsverfahren noch aussteht schlagen Sie mir vor , meinen Antrag bis dahin ruhen zu lassen. Ich soll meine Entscheidung binnen vier Wochen mitteilen.

Dass die Gefahr der erneuten Rückzahlung besteht ist mir bewusst aber ich denke unwahrscheinlich, da sich das neue Urteil auf einige EU Richtlinien der MWSt stützt. Auch kann das Revisionsverfahren ja Jahre dauern , bis dahin könnte ich sparen. Es geht mir darum , endlich meine Schulden tilgen und mein Leben wieder lebenswerter leben zu können. Und auch um Sturheit , warum sollte ich dem FA entgegen kommen nachdem ich diese als absolut bösartig erlebt habe.

WWas passiert denn wenn ich meinen Antrag aufrecht erhalten möchte ? Zahlt mir das FA die USt dann unter Vorbehalt zurück oder muss ich ggf noch Klage beim Finanzgericht einreichen ? Der Vorschlag , diesen ruhen zu lassen hört sich ja ganz danach an , als hätte ich bis zur endgültigen Entscheidung Anspruch auf Rückerstattung.

BBesten Dank schonmal für Eure Antworten

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Was für eine Aufregung :)

Ich würde auch eine Nachricht ans Finanzamt geben und um Aufschub bitten, bis Dein Steuerberater zurück ist. Ich würde noch klären, ob der Aufschub vielleicht auch noch zinsfrei ist.

Viel Erfolg und einen schönen Abend.

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Das kann hier in der Tat niemand wissen. Vielleicht ist die Frage eher, ob man das Erbe antritt. Wenn Ihr noch in den 6 Wochen - nach Tod bzw. Kenntnis des Erbe seit und Zweifel habt, ob unterm Strich noch was Übrig bleibt, solltet Ihr eine Nachlassverwaltung einschalten und damit Eure Haftung beschränken.

Sollte es sich am Ende herausstellen, dass der Nachlass überschuldet sein sollte, gibt es wohl noch die Möglichkeit eines nachträglichen Insolvenzverfahrens.

Mein Beileid und Euch alles Gute.

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Ich denke die Werkzeugkiste ist schuld.
Du solltest sie fragen, ob Sie eine Haftpflichtversicherung hat.
Solltest Du Sie allerdings selbst gegen das Handy bewegt haben,
kann Sie Dich als Verursacher schadensersatzpflichtig machen.
Sprich Du trägst dann am Ende nicht nur die Kiste, sondern auch noch den Schaden.

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Offensichtlich hattest Du länger keinen Kontakt. So gesehen kannst Du auch gar nicht wissen, ob da ein Erbe vorhanden ist oder ob er sein Testament geändert hat und Dich vielleicht sogar enterbt wurdest.

Erben passiert eigentlich automatisch und da wird man auch nicht zwingend informiert, außer wenn ein Testament vorliegt und ein Notar sich um die Sache kümmert. Wenn man nach Kenntnis nicht binnen 6 Wochen widerspricht, erbt man auch Schulden.

Meine Empfehlung kontaktiere doch mal das Nachlaßgericht (Amtsgericht, an dem Ort wo Dein Vater verstorben ist und gelebt hat) und frag einfach mal nach. Solltest Du da nicht weiterkommen, frag doch mal bei der Frau deines Vaters nach, wie das damals gewesen ist.

Vielleicht konnte man Dich aber damals auch nicht erreichen...

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Ich würde vermuten, dass man dies so Pauschal nicht beantworten kann. Dies wird zum einen vom Friedhof oder auch von der Gärtnerei abhängen, die dies übernimmt.

Wenn man Google befragt bekommt man z.B. diesen Link:

https://www.gaertnerei-milius.de/grabpflege/dienstleistung-grabpflege/kosten-grabpflege-urnengrab.html

Ansonsten kann man Urnen auch im Friedwald, anonym oder auf Baumflächen beisetzen, dann fallen da vermutlich gar keine weiteren Pflegekosten an, da es sich um Rasen oder Waldboden handelt.

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In Kaufverträgen für Fahrzeuge ist der Vermerk "Unfallfrei" häufig oder vermutlich immer unter Vorbehalt.

Es kommt sicherlich auf den Händler an, aber bei einem Vertragshändler würde ich das nicht vermuten. Hinterhofwerkstatt schon eher.

Vielleicht sprichst Du den Händler einfach mal an, manchmal wird auch dem Händler ein Auto untergejubelt. Aber vielleicht kommt es auch einfach von einem Parkrempler, den Du selbst verursacht hast.

Ob es sich überhaupt lohnt was zu unternehmen, hängt sicherlich auch vom Kaufpreis ab. Viel Erfolg und nicht vergessen, wie man in den Wald hinein schreit ...

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