UNFALL mit geborgtem Auto, nur das geborgte Auto hat Totalschaden, wer zahlt was?
Fahrer des geborgten Auto hat selbst eine Autohaftpflichtversicherung, ich schätze diese wird nicht die Schadensregulierung übernehmen...
Feuerwehr-, ADAC-, und Polizeieinsatz waren nötig um das (geborgte Auto) bzw. jetzt Autowrack zu bergen.
Halter des Auto hat nur ein Fahrer mit der A.-Haftpflichtvers. abgeschlossen, also muss er sich privat mit dem Unfallverursacher einigen, nehme ich an.
Der Fahrer hat keine Privat Haftpflicht.
Der Halter möchte seine Autohaftpflicht nicht mit einbeziehen, um nicht hochgestuft zu werden, da sein Auto zu dem Zeitpunkt vor dem Unfall, nach Liste nur wenig wert gewesen wäre...
Aber es war fahrbereit und hatte erst kürzlich den TÜV absolviert. Das ist Pech, oder hat noch jemand einen Tipp?
2 Antworten
Aus deinen Schilderungen geht leider nicht hervor, wer den Unfall verursacht hat. Das wäre aber wichtig.
War ein anderer Verkehrsteilnehmer Verursacher, zahlt dessen kfz Haftpflicht.
War der Fahrer der Verursacher, zahlt dieser selber aus eigener Tasche. Denn er hat ja keine Privathaftpflicht und eine Vollkasko ist auch nicht vorhanden.
Der Fahrer des geborgten Autos könnte den Schaden auch über die KFZ Versicherung seines eigenen Autos abwickeln lassen. Aber das möchte er nicht wegen Hochstufung. Daher bleibt nur, dass er es selbst zahlt.
Hier sieht man mal wieder, wie sinnvoll und wichtig eine private Haftpflicht ist. Die 30-50€, was die im Jahr kostet sind im Vergleich mit einem möglichen Schaden wirklich nicht der Rede wert.
Ob es dem Halter des Fahrzeugs schmeckt oder nicht - seine KFZ-Haftpflicht wird einen Fremdschaden mit allen Folgen für ihn regulieren. Allerdings kann er sich für den gesamten Schaden bei Dir schadlos halten.
Du wirst alleine auf dem Gesamtschaden sitzen bleiben, es sei denn du findest einen Gutachter, der Dir bestätigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Ausleihens nicht fahrtauglich war.
dankeschön Snooopy155,
der Halter hat sich mit dem Fahrer seines Auto geeinigt. Ein Glück war kein anderes Fahrzeug in den Unfall verwickelt.
Danke Aivas,
Der Fahrer des geborgten Auto hat den Totalschaden am geborgtem Auto verursacht, es war kein anderes KFZ darin verwickelt.
Halter, des jetzt kaputten Auto erhält als Ersatz bis auf Weiteres ein geliehenes Auto mit extra Haftpflicht.(Ein zweiter Fahrer wurde eingetragen)