Du bezahlst auf deinen Saldo von 4688 Euro einen jährlichen Zins von 21,49 %. Abgerechnet wird dieser monatlich. Dies sind die 82,29 Euro. Von deinem Konto werden Zins und Tilgung in Höhe von 164,10 Euro abgebucht. Somit werden ca. 82 Euro moantlich getilgt.

Schulde dies mit einem Kredit um. Das ist deutlich günstiger.

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Auf keinen Fall die Hausratversicherung.

Da es um einen Schaden am Gebäude (die Hebeanlage dient dem Betrieb des Gebäudes) handelt der Gebäudeversicherung melden. Ob es dort tatsächlich versichert ist lässt sich nicht sagen ohne den Vertrag zu kennen.

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Die 120 Euro dürften pro Quartal sein und setzen sich zusammen aus dem Zins für den in Anspruch genommenen Dispo und die Gebühren. Dies wird sich langsam reduzieren, da du ja den Dispo reduzierst. Ein weiteres Konto wird nur weitere Gebühren verursachen.

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https://www.park-collect.de/

Es entstehen keine eigenen Kosten. Allerdings sind die Gebühren für den Falschparker recht heftig. Dürften zwischen 200 und 400 Euro liegen.

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Der Schaden am gegnerischen Fahrzeug wird von deiner KfZ-Haftpflichtversicherung übernommen.

Die Teilkaskoversicherung leistet nicht für selbtst verschuldete Unfälle. Ich könnte es nur für Glasbruch eine Entschädigung geben. Je nach Selbstbeteiligung könnte es zu einer Entschädigung kommen

Du musst den Unfall unverzüglich der Versicherung melden.

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Es scheint sich hier um eine Finanzsanierung zu handeln. Nicht um eine Darlehensvermittlung. Schaue dir das ganz genau an.

Eine seriöse Firma wird nie Verträge gegen Vorkasse verschicken. Ich muss doch erst die Unterlagen prüfen und dann entscheiden, ob der Inhalt passt.

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Es ist verboten den Kreditvertrag von weiteren Abschlüssen abhängig zu machen. Derartige Kopplungsgeschäfte sind praktisch nur im Rahmen einer Baufinanzierung zulässig, wenn damit die Tilgungsaussetzung dargestellt wird.

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Es gibt eine Betrugsmasche bei der vorab Geld für den Spediteur gefordert wird. Die Werkstatt mag es ja geben. Aber hat der potentielle Käufer mit der wirklich was zu tun ?

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Wenn du auf das Schreiben nicht antwortest wird automatisch die Rente bezahlt. Die Versicherung schickt nicht nur ein Schreiben sondern mehrere. Somit stellt sich die Frage, ob du nicht bereits 2011 das Geld erhalten hast.

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Der erste Schritt wäre die Lastschrifteinzugsermächtigung zu widerrufen. Es besteht keine Pflicht in einen Bausparvertrag einzuzahlen.

Ob ein Guthaben überhaupt vorhanden ist ist eine andere Frage (wegen der Abschlussgebühr). Hier hilft ein erneuter Anruf bei Wüstenrot.

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Generell wird eine Maklervollmacht benötigt (um Verträge der Domcura zu betreuen). Ansonsten dürfen keine Daten getauscht werden etc. Unterschreibe den Maklervertrag und schicke einen Brief oder Mail hinterher mit dem Inhalt :

  • es wird nur die Betreuung des Gebäudeversicherungsvertrages gewünscht.
  • ohne Rücksprache darf der Vertrag nicht geändert werden

Ansonsten suche einen anderen Makler.

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Was ist es für ein Vertrag ? Schuldnerberatung ? Dann ist die Zahlung vorab logisch.

Ein Kredit ? Dann wäre die Zahlung nicht seriös.

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Aus Kostengründen ist meistens die Anlage direkt in den Wertpapieren lukrativer.

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Es muss doch eine Begründung für die Empfehlung gegeben haben. Wenn diese für dich passt dann passr die Empfehlung.

Allerdings würdest du dann diese Frage nicht stellen.

Somit scheint die Beratung mangelhaft gewesen zu sein. Daher : Finger Weg !

P.S. es handelt sich um eine Fondsgebundene Rentenversicherung. Aus heutiger Sicht nur in wenigen Fällen sinnvoll.

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Der Vertrag muss zuteilungsreif sein, d.h. es muss das Darlehen zur Verfügung stehen um die Prämie zu bekommen. Somit fehlen noch erhebliche Einzahlungen.

Vermutlich muss zu 50 % bespart werden. Das wären 6.500 Euro. Darauf dann die Prämie.

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Clark artbeitet als Versicherungsmakler. Hier hast du einen Maklervertrag akzeptiert und mit Hochladen der Verträge die Betreuung der Verträge an Clark übertragen. Ab diesem Moment darf der Vertreter nicht mehr aktiv werden. Schreibe die Gesellschaft an, dass du wieder von dem Vertreter betreut werden möchtest. Dann funktioniert es wieder.

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Die Gebäudeversicherung bezahlt bei Feuer (Ausnahme : der eigene Vorsatz). Achtung : "reine Rauchschäden" (d.h. ohne offenes Feuer) sind nicht in allen Policen enthalten. Das könnte bei diesem Sachverhalt wichtig werden.

Zudem würde die Privathaftpflichtversicherung der Dame einspringen (falls vorhanden). Hier wird allerdings nur der Zeitwert ersetzt.

Optimal : ihr habt eine sehr gute Gebäudeversicherung un die Dame hat eine sehr gute Privathaftpflichtversicherung.

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