Gebe das Schreiben an deine Versicherung mit Bitte um Prüfung.

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Du bezahlst auf deinen Saldo von 4688 Euro einen jährlichen Zins von 21,49 %. Abgerechnet wird dieser monatlich. Dies sind die 82,29 Euro. Von deinem Konto werden Zins und Tilgung in Höhe von 164,10 Euro abgebucht. Somit werden ca. 82 Euro moantlich getilgt.

Schulde dies mit einem Kredit um. Das ist deutlich günstiger.

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Auf keinen Fall die Hausratversicherung.

Da es um einen Schaden am Gebäude (die Hebeanlage dient dem Betrieb des Gebäudes) handelt der Gebäudeversicherung melden. Ob es dort tatsächlich versichert ist lässt sich nicht sagen ohne den Vertrag zu kennen.

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Die 120 Euro dürften pro Quartal sein und setzen sich zusammen aus dem Zins für den in Anspruch genommenen Dispo und die Gebühren. Dies wird sich langsam reduzieren, da du ja den Dispo reduzierst. Ein weiteres Konto wird nur weitere Gebühren verursachen.

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https://www.park-collect.de/

Es entstehen keine eigenen Kosten. Allerdings sind die Gebühren für den Falschparker recht heftig. Dürften zwischen 200 und 400 Euro liegen.

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Dies ist korrekt. Zunächst gilt der Ausschluß für Kraftfahrzeuge etc.

Die KfZ-Haftpflicht zahlt nie den eigenen Schaden. Hier wäre eine Vollkasko notwendig.

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Du meldest deiner Haftpflichtversicherung den Schaden. Die Abwicklung übernimmt die Versicherung. Jegliche Anfrage des Geschädigten leitest du dann an die Versicherung weiter.

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Ein gesperrtes Konto existiert weiter. Nur bei einem gekündigten Konto können nach der Kündigung keine Gebühren mehr anfallen.

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Hier handelt es sich mit Sicherheit um Betrug. Hast du einen Steuerbescheid ? Warum nimmt man die Steuern nicht aus dem Guthaben ? Das britische Finanzamt unterhält sicherlich kein Konto in Deutschland !

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Generell ist von diesem Vorhaben anzuraten. Ihr seit sehr jung. Unverheiratet.

Die Rate wird bei ca. 1.600 - 1.700 Euro liegen. Was passiert wenn ihr euch trennt ? Einer alleine kann die Belastung nicht tragen. Dann muss wieder verkauft werden.

Grundsätzlich wird keine Bank das Gehalt der Freundin einkalkulieren. Der Job wurde noch nicht einmal angetreten. Selbst in der Probezeit wird es schwierig.

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Der Schaden am gegnerischen Fahrzeug wird von deiner KfZ-Haftpflichtversicherung übernommen.

Die Teilkaskoversicherung leistet nicht für selbtst verschuldete Unfälle. Ich könnte es nur für Glasbruch eine Entschädigung geben. Je nach Selbstbeteiligung könnte es zu einer Entschädigung kommen

Du musst den Unfall unverzüglich der Versicherung melden.

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Das funktioniert nicht. Ereignisse (hier Kündigung) vor Beginn des Vertrages sind grundsätzlich nicht versichert. Der Rechtsschutzvertrag muss zwingend vorher bestehen. Zudem ist die Wartezeit noch zu berücksichtigen.

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Das Viedeo hat keinerlei echten Inhalt. Es wird in keinster Weise eine Strategie erläutert.

Ca. 80 % aller Trader machen Verlust.

Eigne dir Wissen an (passende Bücher haben einen Umfang von 300 - 500 Seiten) und starte mit einem Demokonto (möglichst bei verschiedenen Brokern).

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Es scheint sich hier um eine Finanzsanierung zu handeln. Nicht um eine Darlehensvermittlung. Schaue dir das ganz genau an.

Eine seriöse Firma wird nie Verträge gegen Vorkasse verschicken. Ich muss doch erst die Unterlagen prüfen und dann entscheiden, ob der Inhalt passt.

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Es gibt bei der Beihilfe die sogenannte Öffnungsaktion. Bei der Verbeamtung hat man das Recht mit maximal 30 % Zuschlag auf den Beitrag bei den Gesellschaften aufgenommen zu werden, die daran teilnehmen (d.h. es gibt hier keine Ablehnung). Es stehen je nach Versicherer nicht alle Tarife zur Verfügung. Hier ist die Hilfe eines Versicherungsmaklers nützlich.

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Natürlich ist es Betrug. Die Masche ist bekannt.

Welche Unterlagen hat er ? Depoteröffnungsantrag ? Steuerbescheid ? Kontoauszug ?

Sicher nichts davon ! Er soll den Steuerbescheid anfordern zusammen mit einem Depotauszug (bräuchte er ja eh als Nachweis wenn er das Geld nach Deutschland transferieren würde). Beides wird er nicht bekommen, da es sich um Betrug handelt.

Wenn dein Vater auf das Geld für die Rente angewiesen ist, kann er sicherlich nicht auf 3.700 Euro verzichten !

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Hier wäre der Ombudsmann für Banken eine Möglichkeit.

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Es ist verboten den Kreditvertrag von weiteren Abschlüssen abhängig zu machen. Derartige Kopplungsgeschäfte sind praktisch nur im Rahmen einer Baufinanzierung zulässig, wenn damit die Tilgungsaussetzung dargestellt wird.

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