Können Privatpersonen Bearbeitungsgebühren für Schriftverkehr verlangen???
Der Anwalt meiner Unfallgegnerin hat den Unfall "meiner" Versicherung gemeldet. Jetzt verlangt meine Versicherung eine Unfallmeldung von mir zur Regulierung des Schadens. Die Unfallgegnerin ist schuld und die Polizei hat auch schon ein Bußgeld und Punkte ausgesprochen. Ihre eigene Versicherung hat schon das Gutachten bezahlt und die Übernahme der Reperatur an meinem Fahrzeug signalisiert. Behörden und andere Einrichtungen verlangen doch auch Bearbeitungsgebühren. Gibte es da einen rechtlichen Hintergund und kann man nach dem Mahnverfahren auch das Inkassoverfahren einleiten?
1 Antwort
Nein - das geht natürlich nicht !!!
Gebühren kann man immer nur auf der Grundlage einer Gebührenordnung verlangen, und dazu bedarf es schon eines öffentlich-rechtlichen Status.
Aber als Privatmann kann man ggf. den Ersatz seiner Auslagen verlangen und auch einklagen.
Im übrigen als Versicherter hast du in diesem Fall Mitwirkungspflichten und die werden nun auch eingefordert - diese sind immer unentgeldlich zu erbringen.
Merke: Das Leben ist manchmal sehr ungerecht.
Danke gtbasket! Die welt ist sooooo ungerecht. hallo RatsuchenderZYX, in der Schadensfreiheitklasse wird mann nur runter gestuft wenn die Versicherung Leistungen erbringen muß, also schuld am Unfall hat. Denke ich?