Kann ein Vorbesitzer eines abgemeldeten Autos Steuerrückstände haben?
Hey,
es geht darum, dass ich ein Auto zulassen möchte. Die Dokumente wurden eingereicht und nach einer gewissen Zeit bekam ich eine Email von der Zulassungsbehörde, dass die Zulassung fehlgeschlagen sei aufgrund von Steuerrückständen bei dem Fahrzeug.
Ich bin mir auch dessen bewusst, dass auch ich als der neue Besitzer keine Steuerschulden haben darf.
Nun zur meiner Frage: Kann der Vorbesitzer auch Steuerschulden auf dieses Fahrzeug gehabt haben, sodass ich es nicht mehr zugelassen bekommen kann?
Freue mich auf Eure Antworten.
4 Antworten
Klar kann der Vorbesitzer Steuerschulden haben, aber die haben nichts mit Dir zu tun.
Die Kfz-Steuer lastet nicht auf dem Kfz, sondern sie wird gegen den Halter festgesetzt und haben mit einem neuen Halter nichts zu tun.
Kann der Vorbesitzer auch Steuerschulden auf dieses Fahrzeug gehabt haben, sodass ich es nicht mehr zugelassen bekommen kann?
Das wäre dann ja eine ganz eigentümliche Variante, wenn der Staat sozusagen vom Erwerber eines Fahrzeuges die Steuern des Vorbesitzers beitreiben wollte.
Ich denke da bleibt nur eines .... bei der KFZ-Steuerstelle anrufen und Fragen, wo der Hase im Pfeffer liegt. Oder ob irgendwo ein Fehler im System liegt.
Mit den Steuerschulden des Vorbesitzers hast du wirklich nichts zu tun. Du musst schon bei der Zulassungsstelle nachfragen, um welche Schulden es genau geht.
Das mag ja sein, dass der Vorbesitzer seine Steuern nicht bezahlt hat!
Aber was hat das bitte mit Dir zu tun?
Hast du ja nix mit zu tun, wenn der Vorbesitzer nicht gezahlt hat