Auto verliehen, geblitzt ohne Führerschein.Was tun?

4 Antworten

Kann ich den Anhörungsbogen ignorieren?

Können kann man vieles. Ob das sinnvoll ist, ist allerdings grundsätzlich eine andere Frage.

Kam ein Anhörungsbogen oder ein Zeugenbefragungsbogen? Oder mal wieder so ein komischer Mischmasch?

Sofern du als Beschuldigte geführt wirst (Anhörungsbogen), musst du grundsätzlich keine Angaben machen.

Sofern du als Zeuge vernommen wirst (Zeugenbefragungsbogen), bist du grundsätzlich zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Zu eine Aussage "gezwungen" werden kannst du aber nur bei einer Vernehmung durch den Richter (§ 48 StPO), den Staatsanwalt (§ 161a StPO) oder durch die Polizei, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (§ 163 Abs. 3 StPO).

Angesichts des von dir geschilderten Sachverhalts (Fzg.-Führer ohne gültige FE unterwegs) kannst du dich aber hinsichtlich der Frage nach dem tatsächlichen Fahrzeugführer m. E. wahrheitsgemäß und guten Gewissens auf dein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO berufen.

Ich würde folgendes machen:

Entweder zurückschreiben und die Aussage zur Person des Fahrzeugführers gemäß § 55 StPO verweigern. Dann müsstest du damit rechnen, irgendwann richterlich zu vernommen zu werden. Bringt ggf. einiges an Lauferei und Zeitaufwand mit sich. Und eventuell eine Fahrtenbuchauflage, wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Oder du ignorierst das Schreiben erst mal und heftest es unbeantwortet in einen Ordner.* Entweder kommt dann irgendwann eine Vorladung zwecks Vernehmung, dann läuft es so wie oben schon beschrieben. Oder eventuell wird auch ohne weitere Prüfung der Lichtbilder ein Bußgeldbescheid verschickt. Dann gibt es wieder zwei Möglichkeiten: Entweder du legst Einspruch ein, dann geht es weiter wie oben. Oder du überlegst dir zusammen mit deinem Bekannten, ob du den einen Punkt auf dich nehmen würdest und was das deinem Bekannten wert wäre (Bargeld hat da einen leicht negativen Touch, aber ein mittlerer Gefallen sollte schon drinnen sein). Das Bußgeld selber erstattet dir dein Bekannter natürlich sowieso.

Das waren so meine Gedanken. Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung.

*Nachtrag: Theoretisch muss du zumindest Angaben zu deiner Person machen, es nicht zu tun ist theoretisch bußgeldbewehrt (§ 111 OWiG). Wenn deine Personalien allerdings bereits korrekt dort aufgeführt sind, würde ich einen Bußgeldtatbestand bezweifeln. Abgesehen davon wäre im Zweifel der Zugang des Anhörungsbogens zu bestreiten. Diese werden regelmäßig per normaler Post ohne Zustellnachweis versendet.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Andri123  22.01.2022, 18:41

Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt aber doch nicht bei Bekannten, sondern nur bei nahen Angehörigen. Und der Umstand, dass ein Zeugenfragebogen geschickt wurde, spricht wohl eher dafür, dass es bereits aufgefallen ist, dass sie nicht selbst auf dem Blitzerfoto abgebildet ist.

Die Frage ist ja, ob sie sich die Lauferei und eine Fahrtenbuchauflage sparen kann, wenn es am Ende doch nichts bringt. Und das alles für einen Bekannten, der ihr vielleicht nicht mal nahesteht.

Answer123  22.01.2022, 19:00
@Andri123

Mir geht es darum, dass der FS sich mit der Aussage zum Fzg.-Führer selbst in die Gefahr bringen würde, wegen einer Straftat oder OWi verfolgt zu werden. Das ist m. E. auch vor Gericht vertretbar.

Helin72 
Beitragsersteller
 22.01.2022, 18:26

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es ist ein Zeugenanhörungsbogen. Meine persönlichen Daten wurden alle korrekt erfasst. Ist die Frist beim Zurücksenden einzuhalten ?

Answer123  22.01.2022, 18:33
@Helin72

Bei einem Zeugenbefragungsbogen würde ich nicht davon ausgehen, dass die einfach einen Bußgeldbescheid erlassen. Wirkt eher so, als wäre denen schon klar, dass der Fahrzeughalter nicht auch der Fahrzeugführer sein kann.

Ich würde den Zeugenbefragungsbogen daher vermutlich einfach mit dem Vermerk "Personalien des Zeugen korrekt, keine Angaben zum Fahrzeugführer gemäß § 55 StPO" zurücksenden, Kopie abheften.

Erst einmal einfach bezahlen - mit Chance kommt schlichtweg nichts mehr hinterher. Dies nur im Hinblick darauf, dass Du blauäugig davon ausgegangen bist, dass der Herr einen Führerschein hat.


Answer123  22.01.2022, 01:40

Aktuell gibt es noch nichts zu bezahlen. Und neben dem Bußgeld gibt es ja auch noch einen Punkt, den der FS dann übernehmen müsste. Ob er das will, müsste er sich hat mal überlegen.

Alarm67  21.01.2022, 21:01

Es gibt ja noch nichts zu bezahlen.

Ich war, oh Zufall, ebenfalls 22 Km/h zu schnell (Gott sei Dank Außerorts), habe heute auch "nur" einen Anhörungsbogen bekommen!

Sonst nichts.

Ignorieren ist schlecht, denn manche Dinge kommen dann auf Dich als Halterin wieder zurück.

Der Bekannte sollte als Fahrer benannt werden. Dass er zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung keinen Führerschein besass, ist sein Problem - ebenso die 22 km/h zu viel. Das kann jetzt nicht zu Deinen Lasten ausgehen.

Ignorieren darfst Du den Anhörungsbogen nicht, Du musst aber nicht zu jedem Punkt Angaben machen. Siehe hier.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiBx_eTrcP1AhWN8rsIHdK9BAUQFnoECC8QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.adac.de%2Fverkehr%2Frecht%2Fbussgeld-punkte%2Fanhoerungsbogen%2F&usg=AOvVaw30zaEDTOkJ4aTMssgH8H-B

Wenn Du den Bekannten nicht als Fahrer angibst, kassiert Du das Bußgeld von 115,-€ und den Punkt in Flensburg.


Alarm67  21.01.2022, 20:59

Und evtl. ist zukünftig ein Fahrtenbuch verpflichtend zu führen! 😜😁😎

Helin72 
Beitragsersteller
 22.01.2022, 18:27

Vielen Dank für den hilfreichen Link. Ich werde mich diesbezüglich einmal schlau machen.