Schenkung oder Verkauf einer Immobilie an Kinder, was ist steuerlich günstiger?
Schenkung oder Verkauf einer Immobilie zum Symbolischen Preis an Kinder, was ist steuerlich günstiger? Als vorweggenommene Erbfolge die Immobilie an Kinder zu übertragen, was bietet sich da aus steuerlichen Gründen an. Schenkungsvertrag an Kind und Eintragung des Nießbrauchs der Eltern, oder VerKaufvertrag der Immobilie zum Preis von vielleicht ein EUR und Nießbraucheintrag der Eltern?
4 Antworten
Bei einem Kaufpreis von einem Euro lachen sich die Finanzbeamten schief über die Naivität der Vertragsbeteiligten. Das ist noch nicht mal gemischte Schenkung sondern der klassische Fall des Scheingeschäfts.
Verkauf für 1,- Euro ist (wie privatier schon richtig schrieb) eine Lachnummer.
Ein Preis der geringer ist als der Verkehrswert der Immobilie (Beispiel 240.000,- bei Wert 300.000,-) mag gerade noch durch gehen. Sonst nennt man das gemischte Schenkung, also Kaufpreis 200.000,- bei Wert 300.000,- wird dann zu 200.000,- als Kauf und zu 100.000,- als zusätzliche Schenkung gewertet. Meist wird in diesen Fällen ein teilweiser Kauf vorkommen, weil oft Restschulden übernommen werden.
Steuerlich ist es sowieso egal, weil zwischen Verwandten in gerader Linie keine Grunderwerbsteuer anfällt und es ja mit 400.000,- pro Kind und pro Elternteil (also 800.000,- pro Kind) schon gute Freibeträge gibt. Ausserdem würde bei einer Schenkung auch ausserhalb der direkten Linie keine Grunderwerbsteuer fällig, weil sich Grunderwerbsteuer entfällt wenn das Schenkungssteuergesetz anzuwenden ist.
Wenn die Beträge höher sind, ist ohnehin eine detaillierte Beratung notwendig, weil ja alle 10 Jahre die Freibeträge wieder verfügbar sind.
Man sollte bei diesen Überlegungen auch die Schenkung unter Auflagen einbeziehen, wenn ich hier an die Fragen des letzten halben Jahres zu diesem Themenkreis bedenke.
Preis von vielleicht ein EUR
Ein sehr weltfremdes Ansinnen, das von keinem FA und FG in D gestützt wird. Frühestens beim Notar wirst Du diese Details erfahren.
an Kinder
Also offenbar mehr als ein Kind! Je Elternteil ein Freibetrag von € 400.000/Kind innerhalb von 10 Kalenderjahren..
Wenn Dich also bei diesen Freibeträgen immer noch Versteuerungsängste für Schenkungen und Erbschaften plagen, dann muss da offenbar noch ein erhebliches Vermögenspotential bestehen, dass Du hier offenbar nicht erwähnen willst. Angesichtsdessen solltest Du vielleicht besser einen steuerlich versierten Berater in Dein Vertrauen einbeziehen (anstatt hier mit Informationen zu mauern;-).
Hallo Fred4u,
bei welcher Art von Immobilienübertragung Du am meisten steuerlichen Vorteile genießt, kann ich Dir leider nicht beantworten.
Diese Frage wird Dir nur ein Steuerberater verbindlich beantworten können.
Einen Tipp möchte ich Dir dennoch mitgeben, falls Du darüber noch nicht in Kenntnis gesetzt worden bist: Bei einem Immobilienverkauf in direkter Linie, z.B. Vater verkauft an den Sohn, wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Diese wird je nach Bundesland in Höhe von 3,5 - 6,5 % in Rechnung gestellt und wird von dem Verkaufspreis der Immobilie berechnet.
Alles Gute!
Meryem
Interhyp AG