Wohnungskauf von Geschwister. Vorher Verkauf an Eltern um Grunderwerbsteuer zu vermeiden?

2 Antworten

Das ist natürlich eigentlich mißbräuchliche Gestaltung und evtl. auch eine versuchte Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung.

Hier https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.finanztip.de/kettenschenkung/&ved=2ahUKEwiVp9D6qN3jAhXFUlAKHQ9WAZwQFjAAegQIARAB&usg=AOvVaw3rSEbLmvGm3hu-fpf8yh5b

wird eine Schamfrist von 2 Veranlagungszeiträumen (und weiteres) genannt. Das bezieht sich zwar eigentlich auf Schenkungen, würde ich aber analog sehen.

Hier noch ein Link https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.focus.de/finanzen/steuern/steuergestaltung-balance-akt_aid_266083.html&ved=2ahUKEwiVp9D6qN3jAhXFUlAKHQ9WAZwQFjACegQIBxAB&usg=AOvVaw0a8jXQB3cV5SUIeg6E_AXR

Der Kaufpreis muss natürlich auch fließen. Also zunächst von den Eltern an Kind 1. Später von Kind 2 an die Eltern. Mir wäre das zu heiß. Als Laie.

Wie hoch sind die zusätzlich entstehenden Notarkosten und Grundbuchkosten im Vergleich zur Grunderwerbssteuer?