Wohnungskauf von Geschwister. Vorher Verkauf an Eltern um Grunderwerbsteuer zu vermeiden?
Der Verkauf von Immobilien unter (zwei) Geschwistern unterliegt der Grunderwerbsteuer (da keine Verwandschaft in gerader Linie).
Wie ist der Sachverhalt zu bewerten, wenn das eine Kind die Immobilie zunächst an die Eltern verkauft (dh. gerade Verwandschafts-Linie und keine Grunderwerbsteuer fällig) und die Eltern dann wieder diese Immobilie an das zweit Kind verkaufen (wieder gerade Linie).
Ist ist grundsätzlich möglich, bzw. gibt es hier "Haltefristen" welche ein solches Vorgehen unterbinden?
Über etwas Licht ins Dunkel würden wir uns sehr freuen! :-)
2 Antworten
Das ist natürlich eigentlich mißbräuchliche Gestaltung und evtl. auch eine versuchte Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung.
wird eine Schamfrist von 2 Veranlagungszeiträumen (und weiteres) genannt. Das bezieht sich zwar eigentlich auf Schenkungen, würde ich aber analog sehen.
Der Kaufpreis muss natürlich auch fließen. Also zunächst von den Eltern an Kind 1. Später von Kind 2 an die Eltern. Mir wäre das zu heiß. Als Laie.
Wie hoch sind die zusätzlich entstehenden Notarkosten und Grundbuchkosten im Vergleich zur Grunderwerbssteuer?