Hallo Finanzchecker09,

wenn ihr von einer „fremden“ Person (also nicht aus der Familie) eine Immobilie kauft, zahlt ihr eine sogenannte Grunderwerbsteuer auf dem Kaufpreis. Eine Schenkungssteuer gibt es dabei nicht zu beachten.

Anders verhält es sich, wenn Du die Immobilie von Deiner Mutter/Vater oder Großeltern kaufst. Derjenige, der in direkter Linie mit dem Verkäufer verwandt ist, zahlt nämlich auf seine Hälfte des Kaufpreises keine Grunderwerbsteuer.

Ich hoffe, darauf wolltest Du hinaus. Einen anderen Zusammenhang mit der Schenkungssteuer sehe ich nicht.

Hier findest Du im Übrigen ausführliche Informationen..

..zu den Nebenkosten. Auch wie hoch die Grunderwerbsteuer in Eurem Bundesland ist: www.interhyp.de/bauen-kaufen/tipps-zur-immobilie/nebenkosten-beim-kauf-einer-immobilie.html

…und wie es sich mit Immobilienfinanzierungen ohne Eigenkapital verhält, da es hier wichtige Aspekte zu berücksichtigen gilt: www.interhyp.de/bauen-kaufen/tipps-zur-finanzierung/goldene-regeln-fuer-das-richtige-immobiliendarlehen.html#regel_7__beim_immobiliendarlehen_eigenkapital_richtig_einsetzen

Ich hoffe, das hilft Euch weiter :-)

LG,
Meryem von Interhyp

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Hallo HappyHappy,

bei einer Immobilienfinanzierung legen alle Banken auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Eigenkapital und nachhaltigem Einkommen Wert. Ohne Eigenkapital geht es nur sehr schwer und ohne ausreichend hohem und nachhaltigem Einkommen leider auch.

Banken wollen bei der Finanzierung von Kapitalanlagen immer sicherstellen, dass Du auch einen Mietausfall gut abfedern kannst und setzen daher bei der Bonitätsprüfung die Mieteinnahme auch nur teilweise an. Sollten Deine Einnahmen also knapp über dem Existenzminimum liegen, sieht es leider nicht sehr gut aus für Dein Finanzierungsvorhaben.

Eventuell hast Du ja Verwandte/Lebenspartner, die Dich bei diesem Vorhaben unterstützen wollen und ggf. als weitere Darlehensnehmer bei der Finanzierung zur Verfügung stehen. Das würde Deine Finanzierungschancen deutlich erhöhen.

Über folgenden Link findest Du auch eine hilfreiche Checkliste für Kapitalanleger von uns: www.interhyp.de/bauen-kaufen/kapitalanlage/checkliste-fuer-kapitalanleger.html

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp

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Hallo Markus898,

gerne möchte ich versuchen Dir etwas weiterzuhelfen.

Zum eigentlichen Kaufpreis der Eigentumswohnung von 260.000 Euro kommen noch die sogenannten Erwerbsebenkosten hinzu. Hierzu zählen die Grunderwerbsteuer (3,5 bis 6,5 % vom Kaufpreis je nach Bundesland), die Notar- und Grundbuchkosten (pauschal ca. 2 % vom Kaufpreis) sowie gegebenenfalls Gebühren für einen Makler (3 bis 6 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer).

Über ein paar wenige Banken hast Du die Möglichkeit, diese Erwerbsnebenkosten mitzufinanzieren. Dass Dir eine Bank den PKW und Einrichtung zusätzlich mitfinanziert ist eher unüblich, da die Banken mit Grundschuldeintragung arbeiten. Und die Höhe der Grundschuld übersteigt im Regelfall nicht den Wert des Objektes. Für die Banken würde das ein erhöhtes Risiko darstellen.

Am besten lässt Du dich von deiner Hausbank oder einem unabhängigen Finanzierungsvermittler beraten. Diese können Dir genau sagen was möglich ist.

Viele Grüße,

Kurt von Interhyp

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Hallo KenUS,

gerne möchte ich Dir Deine Frage beantworten:

Seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist es in der Tat etwas schwieriger ein Darlehen zu bekommen, sofern man nicht in Deutschland gemeldet ist und auch das Gehalt nicht Euro bezogen wird.

Viele Banken können nur Einkommen berücksichtigen, die in Euro bezogen werden und verlangen oftmals einen Wohnsitz in Deutschland.

Da die Kriterien aber unterschiedlich sein können, ist das kein allgemein gültiges Kriterium.

Ich empfehle Dir, Dich an einen unabhängigen Finanzierungsvermittler oder eine Bank in der Nähe des Objektes oder falls Du eine Hausbank in Deutschland hast, an die zu wenden.

Viele Grüße, Jennifer von Interhyp

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Hallo HilfeHilfe,

ich kann Deine persönliche Situation sehr gut nachvollziehen und freue mich, dass Du wieder nach vorne schaust!

Gerne möchte ich probieren, Dir Deine Fragen zu beantworten:

Sobald es sich um vermietete Immobilien handelt, haben Banken höhere Anforderungen an die Bonität und das Vermögen des Kreditnehmers. Hintergrund ist, dass ein Risiko des Mietausfalls besteht, die laufenden Kosten sowie Investitionen höher sind etc. Daher setzen die meisten Banken Mieteinnahmen auch max. mit 60-70 % als Einnahme in der Haushaltsrechnung an.

Mit einem befristeten Arbeitsverhältnis gehen Banken sehr unterschiedlich um. Nur sehr wenige Banken vergeben allerdings eine Finanzierung, wenn Du als befristet Angestellte die einzige Darlehensnehmerin bist. Aber neben der Risikoeinschätzung der Banken solltest auch insbesondere Du Dich selber fragen, ob Du das Risiko eingehen möchtest. Sofern Dein Arbeitsverhältnis nicht verlängert wird und/oder Mieteinnahmen durch Leerstand oder nicht zahlende Mieter wegfallen, wirst Du die Finanzierung nicht mehr tragen können.

Ein zweiter Darlehensnehmer, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sowie etwas Vermögen in der Hinterhand würden die "Säulen" Deines Traums sicher deutlich stabiler gestalten.

Unter nachfolgendem Link findest Du weitere Informationen zu Kapitalanlagen und deren Finanzierung: https://www.interhyp.de/bauen-kaufen/kapitalanlage/

Ich empfehle Dir ein Gespräch mit Deiner Hausbank oder einen unabhängigen Immobilienfinanzierungsvermittler, um Deine konkreten Möglichkeiten zu erfahren und um ggf. einen Plan zu erstellen, wie und wann Du Deinen Traum verwirklichen kannst. Ich empfehle Dir des Weiteren zu überlegen, ob zunächst eine rein selbst genutzte Immobilie nicht sicherer und ausreichend wäre.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen und drücke Euch die Daumen für die Zukunft!

Viele Grüße

Christina von Interhyp

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Hallo passuff,

wie Du bereits geschrieben hast, fällt bei einem Verkauf zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel: Eltern und Kinder, Großeltern und Enkelkinder) keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt nicht für den Verkauf unter Geschwistern.

Meine Frau müsste demnach ihren Anteil versteuern.

Diese Aussage ist so nicht korrekt. Laut §3 Ziffer 6 GrEStG sind Schwiegerkinder den leiblichen Kindern für Zwecke der Grunderwerbsteuer gleichgestellt.. Das bedeutet, das Deine Ehefrau ohnehin keine Grunderwerbsteuer bezahlen muss, wenn Ihr beiden das Haus Deiner Eltern kauft.

Ich hoffe, ich konnte Dir hiermit weiterhelfen und wünsche Euch beiden viel Erfolg und alles Gute in Eurem neuen Zuhause.

Viele Grüße Anna von Interhyp

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Hallo GERinUS,

davon ausgehend, dass Du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können wir Dir beispielsweise über einige unserer Bankenpartner auch seit in Kraft treten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 unter folgenden Voraussetzungen eine Finanzierung anbieten:

Die Eigentumswohnung ist vermietet und die Darlehenssumme beträgt maximal 60 % des Kaufpreises bzw. der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die restlichen 40 % des Kaufpreises bzw. der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die Erwerbsnebenkosten können nicht mitfinanziert werden und sind daher aus Eigenkapital zu tragen.
Außerdem wird für eine Finanzierung vorausgesetzt, dass die Mieteinnahmen die Darlehensrate und die Bewirtschaftungskosten der Immobilie abdecken. 
Deine Bonitätsnachweise müssen für die Kreditinstitute nachvollziehbar und verständlich sein, am Besten in Deutscher oder Englischer Sprache.

Des Weiteren möchten wir Dich darauf hinweisen, dass die Legitimation und der Abschluss des Darlehensvertrages in Deutschland stattfinden. Es ist nicht möglich, eine Legitimationsprüfung und die Beglaubigung Deiner Unterschrift durch ein Konsulat durchführen zu lassen.

Gerne stehen wir Dir für eine konkrete Beratung und weitere Fragen telefonisch unter 089 20 30 70 oder per E-Mail an Kundenbetreuung@interhyp.de Mo-Fr von 8-22 Uhr und Sa/So von 9-18 Uhr zur Verfügung.

Viele Grüße

Christina
Interhyp AG

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Hallo Sam94,

gerne beantworte ich Dir Deine Frage.

Es gibt für eine weitere Finanzierung auf einer belasteten Immobilie je nach Voraussetzung verschiedene Möglichkeiten:

1. Nachfinanzierung

Da die Bank des bestehenden Darlehens im ersten Rang steht und die höchstmögliche Sicherheit hat, kannst Du diese Bank fragen, ob sie bereit ist, den Betrag in Höhe von 50.000 Euro nachzufinanzieren.

2. Nachrangfinanzierung

Wenn das bestehende Darlehen im Grundbuch an erster Rangstelle stehen bleibt, kommt es für eine weitere Bank auf das Verhältnis zwischen der Restschuld und dem Marktwert des Hauses Deiner Mutter an, somit den Beleihungsauslauf.

Der Gesamtbeleihungsauslauf sollte bei einer Nachrangfinanzierung nicht über 70 % oder in einigen Fällen bei maximal 80 % liegen. Damit ist gemeint, dass die Summe aller Finanzierungen im Verhältnis zum Marktwert der Immobilie nicht mehr als 70 % bzw. 80 % des aktuellen Marktwertes der Immobilie ausmacht. Je nach Darlehensgeber wird bei der Berechnung des Marktwertes noch ein Sicherheitsabschlag berücksichtigt.

Eine nachrangig eingetragene Grundschuld zur Absicherung einer Finanzierung stellt eine verminderte Sicherheit für den jeweiligen Darlehensgeber dar. Um das Risiko dieser Finanzierung auszugleichen, kann es sein, dass die Bank einen Zinsaufschlag berechnet und die aktuellen Top-Konditionen am Markt somit nicht zum Tragen kommen.

Falls Du das zusätzliche Darlehen für Modernisierungsmaßnahmen an dem Haus Deiner Mutter aufnehmen möchtest, können sich diese wertsteigernd auf den Marktwert des Hauses auswirken. In welcher Höhe die Modernisierung als Wertsteigerung angesetzt wird, hängt dabei vom Darlehensgeber ab und kann variieren.

3. Umschuldung des erstrangigen Darlehens

Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, das Darlehen im ersten Rang zu kündigen bzw. abzulösen und zum jetzigen Zeitpunkt oder in absehbarer Zeit umzuschulden. Sodann könnte sich eine neue Bank - sofern alle weiteren Voraussetzungen wie Bonität, Marktwert etc. stimmen - mit dem bestehenden Darlehen und dem Betrag in Höhe von 50.000 Euro im Grundbuch absichern.

Die Möglichkeiten einer vorzeitigen Kündigung bei bestehenden Darlehen sind allerdings von Gesetzes Seite her relativ begrenzt:

Sofern die Sollzinsbindung des Darlehens noch keine zehn Jahre ab Vollauszahlung besteht, können Banken laut Rechtsprechung des BGH eine Kündigung verweigern. Daher ist Deine Mutter auf das Entgegenkommen der Bank angewiesen. Sie hat die Möglichkeit, in einem Gespräch mit dem bisherigen Darlehensgeber in Erfahrung zu bringen, ob dieser Deine Mutter vorzeitig aus dem Darlehensvertrag entlässt. Sollte die vorzeitige Kündigung gewährt werden, berechnet der bisheriger Darlehensgeber in der Regel die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Banken beanspruchen die Vorfälligkeitsentschädigung, um daraus entstehende Zinsverluste auszugleichen.

Auf unserer Internetseite kannst Du mit dem Vorfälligkeitsentschädigungsrechner (www.interhyp.de/Vorfaelligkeitsentschaedigungsrechner) die ungefähren Kosten berechnen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Berechnungen unverbindlich sind und nur einen Anhaltspunkt bieten.

Aufgrund des derzeit sehr niedrigen Zinses kann sich - ja nach Höhe des Sollzinses des bestehendes Darlehens - auch eine Vorfälligkeitsentschädigung rechnen.

Wenn die Sollzinsbindung des bestehenden Darlehens bereits zehn Jahre ab Vollauszahlung unverändert besteht, kann Deine Mutter nach deutschem Recht grundsätzlich mit einer Frist von sechs Monaten die bestehende Finanzierung kündigen (§ 489 I Nr. 3 BGB). Hierbei fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

In diesem Fall kann sich eine neue Bank mit dem umgeschuldeten Darlehen und den 50.000 Euro im ersten Rang des Grundbuches absichern

Einige Banken bieten auch bis zu 66 Monate im Voraus ein Forwarddarlehen an, so dass Ihr Euch für den Fall, dass eine Umschuldung erst später möglich ist, den derzeitigen Zins bereits jetzt sichern könnt.

Die Bank hat dann die Sicherheit, in absehbarer Zeit bei der Umschuldung in den ersten Rang im Grundbuch eingetragen zu werden. Manche Banken erklären sich daher bereit, bereits im Voraus ohne Berücksichtigung der vorübergehenden Nachrangsituation das weitere Darlehen von 50.000 Euro auszuzahlen.

Ich hoffe, ich konnte Dir mit diesen Informationen weiterhelfen.

Viele Grüße

Christina
Interhyp AG

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Hallo Adrian 1980,

der Verkauf von Forderungen und Krediten ist ein gewöhnlicher Vorgang unter Banken zur Refinanzierung.

Vor einigen Jahren gingen Berichte über Forderungsverkäufe durch die Medien. Kreditinstitute hatten Kredite von Kunden verkauft, die in Zahlungsverzug geraten waren. Die Käufer der Immobilienkredite, häufig Investoren, die in großem Umfang solche Kredite aufgekauft hatten, drängten zum Teil zur Zwangsvollstreckung und zur Versteigerung der Immobilie. Um die Kreditnehmer davor zu schützen, hat der Gesetzgeber das Risikobegrenzungsgesetz auf den Weg gebracht, das bereits im August 2008 in Kraft getreten ist. Der Verkauf eines Kredits mit den Forderungen, die dazu gehören, ist zwar seitdem noch grundsätzlich möglich. Baufinanzierungskunden sind aber besser vor Kreditverkäufen beziehungsweise Forderungsverkäufen geschützt.

Banken sind nun verpflichtet, im Kreditvertrag darüber aufzuklären, falls ein Kreditverkauf möglich sein soll. Wenn es zum Verkauf kommt, muss die Bank den Kunden informieren. Wenn der Käufer des Kredits eine Zwangsvollstreckung unberechtigterweise betreibt, muss er Schadensersatz leisten. Mit dem Risikobegrenzungsgesetz gilt zudem, dass Immobiliendarlehen aufgrund eines Zahlungsverzugs nur dann gekündigt werden dürfen, wenn der Darlehensnehmer zweimal hintereinander mit den Ratenzahlungen im Verzug ist - und wenn der Rückstand mindestens 2,5 Prozent der Kreditsumme beträgt. Dies gilt für Verträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen oder übertragen wurden.

Zudem hat der BGH im Jahr 2010 entschieden, dass der Käufer eines Kredites nicht mehr die sofortige Zwangsvollstreckung betreiben bedarf (AZ: XI ZR 200/09). Es muss geprüft werden, ob der Käufer des Kredits alle Rechte und Pflichten aus dem ursprünglichen Darlehensvertrag übernommen hat. Dies gilt auch für Verträge, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes geschlossen wurden.

Durch diese Regelungen sind Berichte über Kreditverkäufe viel seltener geworden. Und wenn Du Deine Raten regelmäßig zahlst, musst Du Dir keine Sorgen um einen Kreditverkauf machen. Wenn Dir das Thema aber wichtig ist, solltest Du Dich vor Abschluss eines Vertrags genau informieren, welche Regelungen die Kreditinstitute Deiner Wahl in den Verträgen getroffen haben. Bei einem bestehenden Kredit kannst Du Dich im Vertrag darüber informieren, ob und welche Regelungen getroffen wurden.

Manche Kreditinstitute verzichten ausdrücklich darauf, Kredite zu verkaufen. Andere Institute bieten diese Möglichkeit, im Hinblick auf das 2008 geschaffene Risikobegrenzungsgesetz, gar nicht an.

Ein kleiner Teil der Banken lässt sich für die Streichung des Passus aus dem Darlehensvertrag einen Aufpreis zahlen.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Viele Grüße

Christina
Interhyp AG

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Hallo Tapsi22,

grundsätzlich kann man eine Immobilie als (Zusatz-) Sicherheit für einen Kredit, um damit eine weitere Immobilie zu kaufen, verwenden.

Wichtig hierfür ist, dass das Objekt, das als Sicherheit für das Darlehen beliehen und mit einer Grundschuld belastet wird, mindestens einen Marktwert (+ 10% Sicherheitsabschlag) in Höhe des benötigten Darlehensbetrages aufweist. Außerdem sollte das Objekt dazu lastenfrei sein, d.h. keine Restschulden, keine wertmindernden Lasten wie z.B. ein Wohnrecht usw.

Den besten Beleihungsauslauf und damit auch die besten Konditionen für das Darlehen wirst Du wahrscheinlich bekommen, wenn Du das neue Kaufobjekt als Hauptsicherheit und das bereits bestehende Objekt als Zusatzsicherheit für die Finanzierung beleihst.

Hoffentlich hilft Dir diese Aussage weiter. Alles Gute für Dein Vorhaben.

Viele Grüße,

Franziska, Interhyp AG

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Hallo BenG1,

aus steuerrechtlichen Gründen darf ich Dir keine steuerliche Beratung anbieten. Aber ich kann Dir aus Bankensicht einige Hinweise geben:

Sofern die Sollzinsbindung Deines Darlehens auf der Doppelhaushälfte noch keine zehn Jahre ab Vollauszahlung besteht, können Banken laut Rechtsprechung des BGH eine Kündigung verweigern. Daher bist Du auf das Entgegenkommen der Bank angewiesen. Du hast die Möglichkeit, in einem Gespräch mit Deinem bisherigen Darlehensgeber in Erfahrung zu bringen, ob dieser Dich vorzeitig aus dem Darlehensvertrag entlässt. Sollte Dir die vorzeitige Kündigung gewährt werden, berechnet der bisherige Darlehensgeber in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Banken beanspruchen die Vorfälligkeitsentschädigung, um daraus entstehende Zinsverluste auszugleichen.

Wenn die Sollzinsbindung bereits zehn Jahre ab Vollauszahlung unverändert besteht, kannst Du nach deutschem Recht grundsätzlich mit einer Frist von sechs Monaten die bestehende Finanzierung kündigen (§ 489 I Nr. 3 BGB). Hierbei fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Alternativ könntest Du bei Deiner Bank erfragen, ob sie mit einem sogenannten Pfandtausch einverstanden ist, also als Sicherheit die Eigentumswohnung statt der Doppelhaushälfte verwendet. Sollte die Bank zustimmen, bleibt aber fraglich, ob sie den Zinssatz neu verhandelt.

Viele Grüße

Christina
Interhyp AG

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Hallo annamarie86,

gerne beantworte ich Deine Frage in Bezug auf die Möglichkeit einer Finanzierung.

Mir sind keine Banken bekannt, die eine Finanzierung einer deutschen Immobilie anbieten, wenn der Darlehensnehmer nicht in der EU lebt und auch keine EU-Staatsangehörigkeit besitzt.

Hintergrund ist, dass die Banken im Falle der Nichtzahlung der Raten kaum Möglichkeiten haben, außerhalb der EU auf das Vermögen oder Einkommen des Darlehensnehmers zuzugreifen.

Viele Grüße

Christina
Interhyp AG

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Hallo Rentenfrau,

 

wie Dein Zins im Vergleich zu anderen Banken zu bewerten ist, hängt auch immer von der Immobilie, Deinen persönlichen Angaben und besonders dem Verhältnis von Immobilienwert zur Darlehenssumme ab. Je nach Gesamtkonstellation vergeben die Banken unterschiedliche Zinssätze.

 

Sehr positiv ist es, dass Du zum Darlehensende nur noch eine minimale Restschuld übrig hast, die Du einfach aus dem Ersparten bezahlen kannst. Damit vermeidest Du jedes Zinssteigerungsrisiko zum Ablaufdatum und musst Dich nicht nochmals um eine Anschlussfinanzierung kümmern.

 

Auf den ersten Blick hört sich Dein Angebot sehr gut an, dennoch lohnt es sich bei Finanzierungen immer noch einmal zu vergleichen.

 

Viele Grüße

Interhyp AG, Mario

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Hallo SVNC88,

eine Variante ist, die 82 TEUR zunächst variabel zu finanzieren, sodass Du flexibel bist bei der Finanzierung des Baus. Die variable Finanzierung kann dann jederzeit abgelöst werden, sobald Du das Bauvorhaben geplant hast.

Eine andere Variante wäre die Finanzierung des kompletten Vorhabens. Die KfW kannst Du dann trotzdem schon mit einbinden. Du hast 12 Monate Abruffrist bei der KfW. Diese kann auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Voraussetzung wäre, dass du bereits weißt, welchen Programmtyp Du benötigen wirst.

Hinsichtlich der Zinsen empfiehlt es sich dann eine entsprechend lange Bereitstellungszinsfreiezeit zu wählen, es gibt Banken in Deutschland die bei Bauvorhaben bis zu 24 Monate anbieten. So umgehst Du dann eine entsprechende Doppelbelastung.

Ich empfehle Dir ein Beratungsgespräch bei Deiner Hausbank oder einem unabhängigen Vermittler. In diesem Gespräch können dann sämtliche Varianten einmal durchgespielt werden, um für Dich die optimale Finanzierungskonstellation zu finden.

Ich hoffe, ich konnte Dir hiermit weiterhelfen.

Viele Grüße

Anna

Interhyp

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Hallo ruthfranziska,

bei einer Immobilienfinanzierung, inbegriffen ist hierbei auch der Pfandtausch (o. Objekttausch genannt), ist die Absicherung in Form einer Grundbucheintragung üblich und wird daher auch von vielen Banken gefordert. Die abgetretene Rentenversicherung stellt somit keine alleinige Sicherheit für die Bank dar.

Ob die Bank, Dein lastenfreies Haus als Sicherheit akzeptiert, hängt stark von dem Marktwert und der einzutragenden Finanzierungssumme ab. Banken verlangen bei einem Pfandtausch, dass die neue Immobilie mindestens gleichwertig, lieber sogar höherwertig, ist.

Im Endeffekt ist die Bank nicht dazu verpflichtet, einen Objekttausch vorzunehmen und steht damit in ihrer Entscheidung frei, einen Schritt auf Dich zuzugehen.

Bzgl. den zu erwartenden Kosten, möchte ich Dir noch mit auf den Weg geben, dass in der Regel eine einmalige Gebühr für den Objekttausch in Rechnung gestellt wird. Die Höhe ist von Bank zu Bank abhängig. Bitte beachte auch, dass für die Absicherung auf der neue Immobilie zusätzliche Kosten für Notar und Eintragung anfallen.

Ich hoffe, dass Dir die Antwort weiter hilft und wünsche Dir alles Gute!

Meryem

Interhyp AG

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