Einmalige Überstunden Auszahlung bei Minijob. Kann danach das Kindergeld neu beantragt werden?

1 Antwort

  1. Solange du Schüler bist oder dich in deiner ersten Ausbildung bzw. deinem ersten Studium befindest und das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hast, hast du Anspruch auf Kindergeld. Wieviel du dabei verdienst interessiert die Familienkasse nicht.
  2. Du kannst dir die Stunden auszahlen lassen, was auch kein Einfluss auf dein Kindergeldanspruch hat, da du ja immer noch Schülerin bist. Allerdings wüsste ich nicht, dass man bei einem Minijob Überstunden auszahlen kann. In der Regel musst du für diese Stunden freigestellt werden. (Lasse mich diesbezüglich aber gerne eines besseren belehren)
  3. Wenn du die Ausbildung anfängst und noch einen Nebenjob hast, interessiert es die Familienkasse ebenfalls nicht. Wichtig ist, dass es deine erste Ausbildung ist und du noch nicht 25 Jahre alt bist.
  4. Ich nehme an, du willst deine Ausbildung im öffentlichen Dienst machen. Da musst du deinen Nebenjob anmelden und es ist nicht sicher, dass der Dienstherr dir die Nebentätigkeit genehmigt.

AdmiralYularen 
Beitragsersteller
 18.05.2021, 23:51

Moin, erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort, hat mir sehr weitergeholfen.

Zu 2.: Ja das geht tatsächlich. Einige meiner Freunde haben sich Überstunden auszahlen lassen, allerdings auch immer nur bis zu den 450€. Ich habe diesbezüglich einfach Mal in meinem Vertrag nachgeschaut. In meinem Vertrag steht ausdrücklich drin, dass ich mich zwischen Auszahlung und Freistellung entscheiden kann. Wie mein Arbeitgeber das umsetzen will ist mir dabei herzlich egal. Ich hab dabei mit dem ganzen Thema Überstunden und Minijob auseinandergesetzt und naja was soll ich sagen, meine 130 Überstunden dürfte ich eigentlich gar nicht haben...

Zu 4.: Ja das hast du richtig erkannt. Diesbezüglich ist alles mit meinem Dienstherrn abgeklärt und zumindest vorläufig genehmigt.