Einmalige Überstunden Auszahlung bei Minijob. Kann danach das Kindergeld neu beantragt werden?
Moin, Servus, Moin, ich werde zum 1.9 eine Ausbildung antreten. Derzeit habe ich einen Nebenjob als Verkäufer auf 450€ Basis und 8 Stunden pro Woche und gehe Vollzeit zur Schule.
Soweit so gut, jetzt kann es etwas kompliziert werden.
Da neues Auto teuer usw. môchte ich irgendwann in diesem Jahr mir etwa 160- 175 Stunden von meinem Minijob Arbeitgeber auszahlen lassen. Erste Frage: Geht das überhaupt, schließlich beziehe ich eigentlich pauschalen Lohn. Mein Arbeitgeber sagt es würde machbar sein, allerdings hat dieser sich in der Vergangenheit als etwas inkompetent herausgestellt 😅. Als Bruttobetrag müssten bei 170 Stunden etwa 2400 Euro herauskommen falls das relevant ist.
Meine Mutter bekommt derzeit Kindergeld, für das eine Vollzeitgehalt wäre das dann weg, das ist mir klar. Kann ich das danach jedoch erneut beantragen?
Desweiteren: Mit der Ausbildung hätte ich dann allein 1270€ Bruttobezüge (keine Renten- und Arbeitslosenversicherung daher dann auch viel Netto), ich möchte den Nebenjob dazu weiter Ausüben. Wie verhält sich das mit den Gehältern zusammen? Werden die dann zueinander addiert und dann entsprechend versteuert und vor allem, gibt es weiterhin Kindergeld?
1 Antwort
- Solange du Schüler bist oder dich in deiner ersten Ausbildung bzw. deinem ersten Studium befindest und das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hast, hast du Anspruch auf Kindergeld. Wieviel du dabei verdienst interessiert die Familienkasse nicht.
- Du kannst dir die Stunden auszahlen lassen, was auch kein Einfluss auf dein Kindergeldanspruch hat, da du ja immer noch Schülerin bist. Allerdings wüsste ich nicht, dass man bei einem Minijob Überstunden auszahlen kann. In der Regel musst du für diese Stunden freigestellt werden. (Lasse mich diesbezüglich aber gerne eines besseren belehren)
- Wenn du die Ausbildung anfängst und noch einen Nebenjob hast, interessiert es die Familienkasse ebenfalls nicht. Wichtig ist, dass es deine erste Ausbildung ist und du noch nicht 25 Jahre alt bist.
- Ich nehme an, du willst deine Ausbildung im öffentlichen Dienst machen. Da musst du deinen Nebenjob anmelden und es ist nicht sicher, dass der Dienstherr dir die Nebentätigkeit genehmigt.
Moin, erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort, hat mir sehr weitergeholfen.
Zu 2.: Ja das geht tatsächlich. Einige meiner Freunde haben sich Überstunden auszahlen lassen, allerdings auch immer nur bis zu den 450€. Ich habe diesbezüglich einfach Mal in meinem Vertrag nachgeschaut. In meinem Vertrag steht ausdrücklich drin, dass ich mich zwischen Auszahlung und Freistellung entscheiden kann. Wie mein Arbeitgeber das umsetzen will ist mir dabei herzlich egal. Ich hab dabei mit dem ganzen Thema Überstunden und Minijob auseinandergesetzt und naja was soll ich sagen, meine 130 Überstunden dürfte ich eigentlich gar nicht haben...
Zu 4.: Ja das hast du richtig erkannt. Diesbezüglich ist alles mit meinem Dienstherrn abgeklärt und zumindest vorläufig genehmigt.