Meine Frau und ich sind beide berufstätig und leben frisch getrennt. Da meine "Noch Ehefrau" 8 Jahre Jünger ist muss sie bis zum Erhalt Ihrer Rente weiterhin arbeiten. Ich werde unter "Voll Abzug" im nächsten Jahr die vorzeitige Rente beantragen.
Von einer Scheidung haben wir wegen der Kosten und Aufteilung vorerst Abstand genommen. Zum einen erhoffe ich mir eine Rentenzahlung bei der nur der vorzeitige Rentenbeginn in Abzug gebracht wird, und zum Anderen ein Ansteigen der Entgeldpunkte bei meiner Ehefrau.
Frage 1: Gibt es für die Berechnung des Versorgungsausgleichs eine Faustformel?
Frage 2: Ist meine Annahme richtig, das jedes Jahr in dem meine Frau arbeitet, von Ihr Entgeldpunkte angesammelt werden, die den Versorgungsausgleich später reduzieren?
Frage 3: Kann es sein, das bei sofortiger Scheidung mehr als 50% (in Geldwert!) als Versorgungsausgleich abgezogen wird -
Beispiel : Rentenanspruch zum Tag der Scheidung Ich= 2.000,- Frau= 1.000,- Differenz=1.000,- Ich hatte das so verstanden, das die Differenz (1.000,-) zu 50% ihr zusteht Kann der Abzug auch höher ausfallen?
Annahme von mir: Bei meiner Denkweise würde sie, wenn Sie nun bis zum erreichen der Rentenzeit weiterarbeitet, eine höhere Rente bekommen als ich !! Mache ich da einen Denkfehler? Ich weiß es hört sich komplex an - ist aber wohl auch :-)
Danke