Hallo,

es gibt hier mehrere Schritte:

1) Sachbearbeiter/in macht die Zahlung fertig

2) der Vorgesetzte gibt die Zahlung frei (4-Augen-Prinzip)

3) der Überweisungsauftrag geht (jeweils) zu einem bestimmten Zeitpunkt (ggf. nachts) an die Bank der Krankenkasse

4) diese Bank veranlasst die Überweisung an die vom Versicherten bzw. der Krankenkasse angegebenen Bankverbindung (die Gutschrift muss dann am nächsten Bankarbeitstag bei der Empfängerbank erfolgen).

Gruß

RHW

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Hallo,

es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschlag.

Wenn für diesen Arbeitgeber ein Tarifvertrag gilt, in dem Nachtzuschläge geregelt sind, besteht für Minijobber der gleiche Anspruch wie für Vollzeitbeschäftigte.

Das gleiche gilt übrigens auch für Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Minijobber haben laut Gesetz einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und auf bezahlte Urlaubstage.

Gruß

RHW

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Hallo,

ja, das ist rechtens.

Ausnahme: im Tarifvertrag ist eine Frist genannt, die bereits abgelkaufen ist (häufig sind 3 bis 6 Monate Frist).

Ggf. besteht aber Anspruch auf Abgeltung für nicht genommenen Urlaub. Ggf. im Ausbildungsvertrag und Tarifvertrag nachlesen.

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn es eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit ist (auch mit wechselnden Diagnosen), braucht der Arbeitgeber nur für insgesamt 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten.

Gruß

RHW

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Hallo,

ja, Renten aus dem Ausland sind bei der deutschen Krankenkasse beitragspflichtig.

Es werden zwei getrennte Renten gezahlt und zwei getrennte Beiträge berechnet.

Ausnahme: die Versicherungszeiten im Ausland sind nur sehr kurz (12 Monate und weniger?).

Gruß

RHW

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Hallo,

Mir wurde erzählt

Schade, dass bei solch einer Aussage keine Person genannt wird. Wenn es um Aussagen geht, nur den Beteiligten glauben. Hier also dem jeweiligen Arzt und der eigenen Krankenkasse. Ärzte sind nicht verpflichtet, die AU-Bescheinigungen der Krankenkasse zu schicken (manche Ärzte machen es aber, z.B. mit Freiumschlägen der betreffenden Krankenkasse).

Wenn die AU-Zeiten, die gleiche Ursache haben und insgesamt 42 Tage überschreiten, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung ab dem 42. Tag zurückfordern. Die Krankenkasse zahlt frühestens ab Eingang der AU-Bescheinigung Krankengeld (bei einer neuen AU, wenn die Bescheieinigung inerhalb einer Woche bei der Kasse eingeht: § 49 SGB V).

Gruß

RHW

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Hallo,

hier ist kein Hinweis für eine rückwirkende Sozialversicherungspflicht zu erkennen.

Die 1. Beschäftigung ist nicht sozialversicherungspflichtig, wenn in den 12 Monaten davor nicht weitere Beschäftigungszeiten liegen.

Die 2. Beschäftigung ist versicherungspflichtig, wenn insgesamt 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage überschritten werden.

Ist beim 2. Vertrag das Unterschriftsdatum korrekt? Wenn das Unterschriftsdatum während der 1. Beschäftigung liegen sollte, sieht die Beurteilung ganz anders aus.

Am besten mit allen Beschäftigungsunterlagen aus 2018 und 2019 und den betreffenden Studienbescheinigungen zur Krankenkasse gehen und eine (schriftliche) Einschätzung einholen. Falls das kein Ergebnis hat, die Minijobzentrale kontaktieren.

Gruß

RHW

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Hallo,

ja, wenn man dann ab Semesterbeginn offiziell Student ist, gelten auch für bereits bestehende Beschäftigungen die Werkstudentenregelungen.

Gruß

RHW

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Hallo,

was wird denn jetzt aktuell vor der stufenweisen Wiedereingliederung bezogen?

Welche genaue Art der Krankenversicherung besteht aktuell?

Wurde die Krankengeldhöchstanspruchsdauer bereits ausgeschöpft?

Gruß

RHW

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Hallo,

vielleicht hilft hiervon etwas:

  • bis 2003 gab es über die gesetzliche Krankenkasse Sterbegeld. Vielleicht war dies gemeint?
  • manchmal haben gesetzliche Krankenkassen (Ersatzkassen?!) auch zusätzliche Sterbegeldversicherungen angeboten. Vielleicht gibt es bei der Krankenkasse dazu Vermerke?
  • wie lange kann die damalige Bank noch die Buchungen aus den Einzahlungsjahren rekonstruieren? Was würde es kosten, für ein Jahr alle Buchungen erneut auszudrucken?
  • Alle Privatversicherungen am damaligen Wohnort kontaktieren? Serienbrief mit Kopie des Erbscheins?
  • bei allen Vereinen, bei denen damals eine Mitgliedschaft bestanden hat, nachfragen. Ggf. wurde über diesen eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen? Am besten mit älteren Vereinsmitgliedern sprechen!

Gruß

RHW

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Hallo,m

bis zum 23. Geburtstag kann man kostenlos über die Eltern familienversichert sein - auch wenn man weder Schüler noch Student ist.

Am besten den Eltern die Sachlage schildern und dann zusammen die Krankenkasse informieren.

Wenn die monatlichen Einnahmen 445 bzw. 450 Euro übersteigen, sofort die Krankenkasse informieren.

Gruß

RHW

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Hallo,

seit 2014 (zeitweise) Schüler oder Student? Wenn ja, in welchemn Zeiträumen?

Existieren die Steuerbescheide seuit 2014? In welcher Größenordnung lagen die Einkünfte pro Jahr?

Ist die Tätigkeit im weiteren Sinne künstlerisch (z.B. auch Webdesign)?

Aktuelles Alter?

Gruß

RHW

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Hallo,

es fehlen noch wichtige Angaben:

Bis wann bestand (offiziell) eine Absicherung über den NHS in GB? Gibt es schon einen EU-Vordruck über diesen Zeitraum der Krankenversicherung?

Erfolgte damals eine Abmeldung beim dt. Einwohnrrmeldeamt? Erfolgte jetzt eine Anmeldung beim dt. Einwohnrrmeldeamt? Wenn ja, wann?

Bestand in GB ein Anspruch auf Arbeitslosengeld? Gibt es schon einen EU-Vordruck über diesen Zeitraum der Arbeitslosenversicherung?

Alter?

Ledig oder verheiratet?

Gruß

RHW

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Hallo,

bei der eigenen Krankenkasse den Vordruck E109 schriftlich anfordern:

https://www.krankenkassen.de/ausland/eformulare/e-formular-109/

Bei dem EU-Staaten ist der Aufenthalt in Deutschland keine Voraussetzung für die kostenlose Familienversicherung.

Der Sohn kann auch probieren, ob er von einer griechischen Krankenkasse den 109 zur Vorlage bei der dt. Krankenkasse bekommen kann.

Wenn es Probleme mit der dt. Krankenkasse gibt, kann man auf der Internetseite der Kasse im Impressum die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde finden.

Ggf. auch über einen Wechsel zu einer Krankenkasse mit mehr internationaler Erfahrung nachdenken.

Gruß

RHW

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Hallo,

wegen der Absicherung der Erwerbsminderung sind noch andere Aspekte relevant:

Ältere Jahrgänge haben außerdem den Vorteil, dass sie gegen Erwerbsminderung versichert sind, sofern sie zwei Bedingungen erfüllen: Sie müssen bereits vor 1984 mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein und seit 1984 jeden Monat entweder eingezahlt haben oder anders versichert gewesen sein, zum Beispiel durch Erziehungszeiten.

Quelle: https://www.finanztip.de/gesetzliche-rentenversicherung/freiwillige-rentenversicherung/

Eine Beratung bei der Deutschenm Rentenversicherung kann sehr sinnvoll sein.

Gruß

RHW

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Hallo,

da gibt es verschiedene Ansätze:

  • Brief an die Rentenversicherung (am besten mit Geburtsname und Geburtsort und letzter Adresse in Deutschland) und fragen, wann und von welcher Krankenkasse die letzte Meldung an die Rentenversicherung erfolgt ist
  • es kann auch sinnvoll, wenn die Mutter (Vater?) auch einen solchen Brief schreibt
  • wurde eine Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des Vaters gezahlt? Ggf. stehen in diesem Rentenbescheid Daten zur Krankenkasse. Oder den Vater kontaktieren?
  • Vor 1996 gab es nur sehr eingeschänkte Möglichkeiten der Krankenkassenwahl. Wenn man das Bundesland des Arbeitsortes nennt und die Branche und Größe des letzten Arbeitgebers angibt, kann man die Suche ggf. eingrenzen.
  • alphabetische Liste aller aktuell existierenden gesetzlichen Krankenkassen: https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp

Gruß

RHW

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Hallo,

aktuelles Alter?

Um welche Ausbildung geht es? Als Beamtenanwärter?

Gruß

RHW

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Hallo,

bis zum Rentenbeginn des Mannes ist entscheidend, wer in dieser Zeit höhere Rentenansprüche erwirbt. In der Zeit ab Rentenbeginn ist es für den Ehemann günstiger, wenn die Ehe länger bestehen bleibt.

Dies kann interessant sein:

https://www.finanztip.de/versorgungausgleich/

  • Besonderheiten bei Ehe unter 3 Jahre
  • Ende des Zeitraums für den Versorgungsausgleichs: Monatt des Scheidungsantrags (in besonderen Fällen Trennungsmonat)

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn jemand als Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet, gelten die dt. Sozialversicherungsgesetze. Dies gilt auch, wenn es ein ausl. Arbeitgeber ist. Wenn der Arbeitgeber die vorgeschriebenen Beiträge nicht an die dt. Krankenkasse abführt, kann diese die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile vom Arbeitnehmer komplett fordern.

Ggf. eine Beratungsstelle für Migranten kontaktieren.

Die Voraussetzungen für die kostenlose Familienversicherung sind in § 10 SGB V geregelt. Die Einkommensgrenze beträgt 450 Euro brutto für Arbeitnehmer, sonst 445 Euro monatlich. Eine hauptberufliche Selbständigkeit schließt die kostenlose Familienversicherung immer aus (unabhängig von der Einnahmehöhe).

Gruß

RHW

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Hallo,

da die Familienversicherung kostenlos ist, ist dort "nein" anzugeben.

Ausnahme: ein Elternteil ist Beamter o.Ä. und hat über seinen Arbeitgeber Anspruch auf Beihilfe für den Familienversicherten.

Übrigens: Die Familienversicherung endet:

  • mit dem 25. Geburtstag
  • wenn die monatlichen Einkünfte (Einnahmen nach Abzug der Kosten) 445 Euro übersteigen
  • wenn die Selbstständigkeit hauptberuflich ist/wird. Regelmäßig die Krankenkasse kontaktieren, um das überprüfen zu lassen. Beitragsnachzahlungen sind immer unangenehm (mindestens ca. 190 Euro monatlich).

Gruß

RHW

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