Private Rentenversicherung umschreiben und kündigen?

5 Antworten

Der Versicherungsnehmer bestimmt was mit dem Vertrag zu geschehen hat, nicht die versicherte Person. Wenn der Arbeitgeber keine andere Alternative zulassen will, dann hast Du insofern leider Pech gehabt.

Ja, die Police entweder fortführen oder mindestens beitragsfrei fortführen. Die Versicherung hat einen Garantiezins von 2,75%, soviel bekommt man heute nirgendwo mehr.

Ich bin auch nicht sicher, ob eine Kündigung überhaupt möglich ist und wenn, sind die Verluste erheblich.

Wie sieht Deine Ruhestandsplanung aus ?

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

correct  20.07.2018, 05:50

Bestimmt denn nicht der AG, was geschieht - hat der Fragesteller Verfügungsmacht?

Es würde mich wundern, wenn sich dies kündigen ließe. Zum einen sieht das BetrAVG dies für die bAV nicht wirklich vor, zum anderen hast du ein unwiderrufliches Bezugsrecht für unverfallbare Anwartschaften. Eine Kündigung würde dem zuwider laufen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Wie sollte man sonst mit Lohn umgehen?


tom1407 
Beitragsersteller
 19.07.2018, 23:09

das ist schon klar, wenn ich den Rückkaufswert als Lohn ausbezahlt bekomme. Würde es was bringen, wenn die Versicherung auf mich umgeschrieben würde und ich diese dann vielleicht verkaufen würde, oder bleiben die zu zahlenden Steuern die Gleichen?

Rechtlich  20.07.2018, 05:43
@tom1407

Hallo ! barmer hat Recht. Ich würde diese Beitragsfrei laufen lassen.

Wann gehst du denn in Rente. Du kannst den Vertrag auf dich umschreiben lassen und weiter besparen oder beitragsfrei stellen. Hier ist wegen dem KV- und PV-Beitrag unbedingt ein Versicheurngsnehmer wechsle erforderlich. Es gibt die Möglichkeit der Fünftel-Regelung.


Niklaus  20.07.2018, 08:34

Sorry ich bin mit der Beantwortungszeit in Konflikt gekommen. Deshalb noch mal mein Antwort etwas konkreter.

Wann gehst du denn in Rente? Wenn Du in Rente gehst, wird der Vertrag aufgelöst. Für die Einmalauszahlung gibt es die Möglichkeit der Fünftel-Regelung.

Wenn Du noch weiter arbeitest bei einem anderen AG, kannst du die Versicherung mitnehmen und beim neuen AG weiterführen.

Du kannst den Vertrag auch auf dich umschreiben lassen und weiter besparen oder beitragsfrei stellen. Hier ist wegen dem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag unbedingt ein Versicherungsnehmerwechsel erforderlich. Damit entfallen die KV-PV-Beiträge zumindest für die Zeit, in der du die Versicherung privat weiterführst.