Private Rentenversicherung umschreiben und kündigen?
Als ich 2006 meine neue Arbeitsplatz antrat wurde im Arbeitsvertrag festgehalten, daß mein Arbeitgeber für mich eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung abschließt und diese nach zehn Jahren Anwartschaft auf mich über geht. Mein Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und ich bin die versicherte Person.
Da jetzt mein Arbeitsverhältnis beendet ist, möchte ich diese Versicherung kündigen und mir den Rückkaufswert auszahlen lassen. Jetzt möchte der Geschäftsführer die Police kündigen und den Rückkaufswert als Sonderzahlung auf meinen Lohn verbuchen. d.h. ich müsste volle Steuern zahlen, so wie beim Weihnachtsgeld. Gibt es da keine besseren Varianten, die für mich günstiger wären.
Gruß Thomas
5 Antworten
Der Versicherungsnehmer bestimmt was mit dem Vertrag zu geschehen hat, nicht die versicherte Person. Wenn der Arbeitgeber keine andere Alternative zulassen will, dann hast Du insofern leider Pech gehabt.
Ja, die Police entweder fortführen oder mindestens beitragsfrei fortführen. Die Versicherung hat einen Garantiezins von 2,75%, soviel bekommt man heute nirgendwo mehr.
Ich bin auch nicht sicher, ob eine Kündigung überhaupt möglich ist und wenn, sind die Verluste erheblich.
Wie sieht Deine Ruhestandsplanung aus ?
Viel Glück
Barmer
Bestimmt denn nicht der AG, was geschieht - hat der Fragesteller Verfügungsmacht?
Es würde mich wundern, wenn sich dies kündigen ließe. Zum einen sieht das BetrAVG dies für die bAV nicht wirklich vor, zum anderen hast du ein unwiderrufliches Bezugsrecht für unverfallbare Anwartschaften. Eine Kündigung würde dem zuwider laufen.
Wie sollte man sonst mit Lohn umgehen?
Wann gehst du denn in Rente. Du kannst den Vertrag auf dich umschreiben lassen und weiter besparen oder beitragsfrei stellen. Hier ist wegen dem KV- und PV-Beitrag unbedingt ein Versicheurngsnehmer wechsle erforderlich. Es gibt die Möglichkeit der Fünftel-Regelung.
Sorry ich bin mit der Beantwortungszeit in Konflikt gekommen. Deshalb noch mal mein Antwort etwas konkreter.
Wann gehst du denn in Rente? Wenn Du in Rente gehst, wird der Vertrag aufgelöst. Für die Einmalauszahlung gibt es die Möglichkeit der Fünftel-Regelung.
Wenn Du noch weiter arbeitest bei einem anderen AG, kannst du die Versicherung mitnehmen und beim neuen AG weiterführen.
Du kannst den Vertrag auch auf dich umschreiben lassen und weiter besparen oder beitragsfrei stellen. Hier ist wegen dem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag unbedingt ein Versicherungsnehmerwechsel erforderlich. Damit entfallen die KV-PV-Beiträge zumindest für die Zeit, in der du die Versicherung privat weiterführst.
das ist schon klar, wenn ich den Rückkaufswert als Lohn ausbezahlt bekomme. Würde es was bringen, wenn die Versicherung auf mich umgeschrieben würde und ich diese dann vielleicht verkaufen würde, oder bleiben die zu zahlenden Steuern die Gleichen?