Kann ein Arbeitgeber wegen schlechten Noten nach dem Vertrag kündigen?

2 Antworten

Ein Berufsausbildungsvertrag kann grundsätzlich durchaus auch schon vor Beginn der Ausbildung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Seiten gekündigt werden. Ob sich der Arbeitgeber das letzte Zeugnis noch vorlegen lässt, ist nicht pauschal zu beantworten, kann sein, kann aber auch nicht sein. Und was er nach einer etwaigen Vorlage entscheidet, ist auch Sache des Arbeitgebers. Vielleicht lässt er es sich nicht zeigen, je nach Zugangsvoraussetzungen aber schon. Vielleicht versucht er es trotzdem mit dem Azubi, oder es gibt so einen Mangel an Nachwuchs, dass er jeden Azubi braucht bzw. es erstmal versucht? Die Probezeit ermöglicht dann ja immer noch die Möglichkeit zur Kündigung.

Hast Du denn im Rahmen der Bewerbung um den Ausbildungsplatz diesen Schulbesuch überhaupt erwähnt, so dass dises Zeugnis relevant sein könnte?

Ansonsten sei Dir bitte darüber im Klaren, dass ein Ausbildungsplatz noch bis zum Ablauf der 4-monatigen (?) Probezeit gemäß § 22 BBiG ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.


erse00 
Beitragsersteller
 30.04.2023, 13:25

Ja, der Arbeitgeber weiß von diesem Schulbesuch bescheid. Danke für die Antwort.