Hallo !

Bürgen ist nicht optimal. Denn wenn es zur Trennung kommt und er nicht bezahlt nimmt man dich in Anspruch. Zudem kommt das wenn du auch nicht zahlen kannst verlierst du unter Umständen auch das andere Haus.

Ich würde das keinesfalls tun. Ist zu wacklig.

Liebe Grüße

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Hallo !

Das ist richtig Pflegegeld wird nicht angerechnet. Allerdings das Einkommen deiner Frau.

Wenn du jedoch Pflegebedürftig bist würdest du doch auch EU-Rente bekommen. Hast du schon einen Antrag gestellt ?

Liebe Grüße

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Hallo !

Die IV / IV . Die Warscheinlichkeit der Nachzahlung ist da äußerst gering bis garnicht gegeben.

Liebe Grüße

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Hallo !

Muß die Mutti unbedingt ins Pflegeheim ? Es gibt zahlreiche Möglichkeiten die Mutti in ihrer gewohnten Umgebung optimal zu versorgen. Häuslicher Pflegedienst zum Beispiel.

Liebe Grüße

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Hallo !

Es kommt darauf an ob du damals 2006 die Kaution an das Jobcenter selbst zurückgezahlt hast. Schau in deinen Leistungsbescheid ob das Jobcenter dir damals 10% vom maßgeblichen Regelbedarf einbehalten hat. Die Jobcenter handhaben das in aller Regel so. Wenn dem so ist gehört die Kaution natürlich dir den du hast sie selbst bezahlt. Normal müßte sonst ein Schreiben existieren das der Vermieter die Kaution an das Jobcenter direkt zurückzuzahlen hat. Jedoch nur wenn Sie bei dir nichts einbehalten haben.

Der Rückforderung des Jobcenters kannst und solltest du Widersprechen, da du ja ohnehin diese zurückgezahlte Mietkaution wieder bezahlt hast wie du schreibst. Zudem an den gleichen Vermieter.

Fazit : Das Jobcenter hat deshalb keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Liebe Grüße

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Hallo !

Nein das darf das Jobcenter nicht verlangen. Denn du erhälst ja nach der Scheidung wieder die Monatl. Witwenrente. Da diese nach der Scheidung wieder einsetzt.

Liebe Grüße

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Hallo !

Ich würde den Versender mitteilen das ich die Zahlung erstmal storniere. Und erst dann zahle wenn die Ware vollständig eingetroffen ist. Die Zahlung also umgehend stornieren.

Liebe Grüße

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Hallo !

Die Sterbegeldversicherung ist vorrangig dafür da Hinterbliebene zu Entlasten. Das Geld ist beim Bestatter definitiv richtig. Zurückfordern wäre Unsinn und geht auch nicht. Das aus einer Sterbegeldversicherung diese Kosten getilgt werden ist absolut Okay.

Liebe Grüße

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Hallo !

Solltest du am Montag wieder keinen Brief mit Bescheid bekommen,dann nochmal dorthin und auf Vorschuss für die zu erwartende Zahlung bestehen.

Sollte dies abgelehnt werden,dann sofort zum zuständigen Sozialgericht und einen Eilantrag stellen. In aller Regel sollte dies dann innerhalb von 7 Tagen erledigt sein.

Liebe Grüße u. alles Gute für Dich und das Baby

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Hallo !

Wenn Du offiziell bei deiner Oma wohnst hast du Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern.

Wenn diese dich nicht mehr haben wollen und deine Oma schon das Kindergeld bekommt müßten deine Eltern deiner Oma Geld für dich zukommen lassen. Ansonsten noch mal zum Jugendamt wenn deine Eltern nicht zahlen wollen.

Liebe Grüße

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Hallo !

Am besten wäre Ihr beide geht in eure zuständige Arge und fragt da gezielt nach. Erklärt denen das das bei deinen Eltern schwierig ist und Ihr da nicht klar kommt.

Die Arge sagt euch dann wie Groß und Teuer die Wohnung sein darf. Dann sucht Ihr euch welche und bringt dem Arbeitsamt 3 Angebote.

Während der Ausbildung steht dir auch Kindergeld zu. Deine Freundin müßte dann Ihre Eltern bitten das Kindergeld von Ihr an deine Freundin abzutreten. Wenn Ihr eine eigene kleine Wohnung habt steht euch beiden auch Kindergeld zu und wenn das Baby da ist auch. Unterstützung bekommt Ihr auf jeden Fall. Mutter mit Kind sowieso.

Notfalls gibt es auch ein Sozialamt.

Viel Glück und liebe Grüße

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Hallo !

Nein das ist nicht rechtens. Wenn du nur 90,00 Euro pro. Monat erhälst ist dies anrechnungsfrei.

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