Auszahlung/Urlaubsrecht von Urlaubstagen bei Kündigung?
Hallo zusammen,
ich möchte meinen Job zum 31.08.2024 kündigen. Jetzt ist mir allerdings bisschen unklar, wie das mit Urlaub ist bzg. Resturlaubsanspruch oder den Urlaub auszahlen lassen. Ob ich mir dann Urlaub nehmen will oder ihn auszahlen lasse, weiß ich noch nicht. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich genau meinen Resturlaub ausrechne.
Dieses Jahr habe ich einen Urlaubsanspruch von 31 Tagen. Wenn ich zum 31.08.2024 kündige, habe ich in der Zeit 21 Tage genommen und somit noch 10 Tage übrig.
Dann bin ich nicht mehr in der Praxis. Jetzt habe ich noch 6 genehmigte Urlaubstage nach August und 4 Tage, die ich noch nicht eingeplant habe, weil ich sie mir für nächstes Jahr aufheben wollte.
Jetzt die Frage: muss mein Arbeitgeber mir dann den genehmigten Urlaub (6 Tage) wieder streichen, dass ich dir mir dann mit den restlichen 4 Tagen noch vor meiner Kündigung nehmen kann? Oder bekomme ich nur einen Teil der Urlaubstage als Resturlaub angerechnet und gar nicht alle 10 Tage?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
2 Antworten
Oft steht im Arbeitsvertrag, dass dann zeitanteilig Urlaub zusteht.
Der gesetzliche Anspruch auf vollen Jahresurlaub bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte bezieht sich m.E. nur auf den gesetzlichen Mindestanspruch und nicht auf darüber hinaus gewährten Urlaub.
Somit käme ich auf 21 oder 20 Tage.
Du musst in Deinen Anstellungsvertrag gucken.
Es gibt ggf. die pro rate temporis Klausel. Wenn das so ist, dann hast Du den gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen (bei 5 Tage Woche) und dazu 8/12 von Deinen 11 vertaglichen Exratagen, also nochmal 8 dazu.
Ohne die Klausel volle 31 Tage.