Auszahlung Direktversicherung an Arbeitgeber
Hallo zusammen, ich hätte da eine Frage:
Ich hatte eine Direktversicherung, die vor 2 Jahren Beitragsfrei gestellt wurde, da ich den Arbeitgeber gewechselt habe. Nun hat der ehem. Arbeitgeber die Versicherung gekündigt, da sie angeblich nicht Unverfallbar war (keine 5 Jahre gelaufen, sondern nur 2). Es soll ein Rückkaufswert von 727 Euro an den Arbeitgeber ausbezahlt werden.
Auf meiner Lohnabrechnung war folgendes vermerkt:
Betr. AV. AG lfd. ST-pau 51,13 € Betr. AV. AN lfd. ST-pau 13,87 € Betr. AV. AN lfd. Geh. Ver -13,87 €
Unter "Verdienstbescheinigung" steht: "pauschal versteuerte Zukunftssicherung 65 €"
Netto wurden die 65 € dann wieder abgezogen.
Nun meine Fragen dazu:
War es eine Arbeitgeber-finanzierte Versicherung und er bekommt den kompletten Rückkaufswert?
Wenn es AG-finanziert war: Steht mir trotzdem ein Teil der Summe zu? Z.b. weil ich Steuern gezahlt habe? Ich verstehe den Posten mit den -13,87 € nicht so richtig.
War die Versicherung wirklich nicht Unverfallbar? Sind obige Angaben in der Abrechnung nicht als Entgeltumwandlung zu verstehen, was eine sofortige Unverfallbarkeit bedeuten würde?
1 Antwort
Ich bin mit der Weile so schlau: Es scheint eine Misch-Finazierte Versicherung zu sein. Ich habe 13,87 umgewandelt, der AG 51,13 zum Gesamtwert von 65,00 EUR dazu gelegt. Aber ist es nicht so, dass der ehem. AG bei einer Entgeldumwandlung keine Rechte hat, da eine sofortige Unverfallbarkeit gegeben ist?