Sozialhilfe und Lebensversicherung?
Ich habe für meinen Sohn 2004 eine Lebensversicherung abgeschlossen, für die ich auch heute noch der Versicherungsnehmer bin. Mein Sohn bezieht seit 2017 Sozialhilfe. Nun ist in der Zwischenzeit durch regelmäßige Zahlungen meinerseits der Rückkaufswert der Versicherung deutlich über die Freigrenze von 5000€ gestiegen.
Das Sozialamt forderte meinen Sohn nun auf, die Versicherung beitragsfrei zu stellen und sich den den Freibetrag auszahlen zu lassen (sofern das überhaupt möglich ist).
Der Betreuer bei der Versicherung ist der Meinung, dass diese LV nicht dem Vermögen meines Sohns zuzurechnen ist, da ich ja der Versicherungsnehmer sei, mein Sohn somit keinen Zugriff hätte, sondern nur Begünstigter wäre.
Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen?
Ergänzung: Es muss heißen: Das Sozialamt forderte meinen Sohn nun auf, die Versicherung beitragsfrei zu stellen und sich den den Freibetrag übersteigenden Rückkaufswert auszahlen zu lassen.
1 Antwort
Das Sozialamt forderte meinen Sohn nun auf, die Versicherung beitragsfrei zu stellen und sich den den Freibetrag auszahlen zu lassen
Wieso das denn .... der Versicherungsnehmer ! bist Du - Dein Sohn ist lediglich die versicherte Person. Also kann von Deinem Sohn keine Vertragsauflösung / vorzeitige Beendigung gefordert werden.
Der Betreuer bei der Versicherung ist der Meinung, dass diese LV nicht dem Vermögen meines Sohns zuzurechnen ist, da ich ja der Versicherungsnehmer sei, mein Sohn somit keinen Zugriff hätte, sonder nur Begünstigter wäre.
dieser Auffassung schließe ich mich an .... übrigens auch nur Du als Versicherungsnehmer bestimmst, wer die begünstigte Person ist. Sprich .... Du kannst i.d.R. einen solchen Vertrag sogar verkaufen ..... Dein Sohn hat keine Ansprüche.
Oder die haben das überlesen. Eigentlich hätte die Versicherung ja durch den Sohn gar nicht angegeben müssen. Denn es handelt sich ja nicht um "sein Vermögen", erst im Leistungsfall.
Zu überlegen wäre auch, ob die Bezugsberechtigung evtl. schlauer gestaltet werden könnte. Oder glaubst Du, dass Dein Sohn zum Leistungszeitpunkt nicht mehr im Sozialhilfebezug stehen wird?
Danke für die Antwort. Das bestätigt ja die Einschätzung des Betreuers der Versicherung. Ich gehe davon aus, dass dem Sozialamt diese spezielle Konstellation noch nicht untergekommen ist.