Sozialhilfe und Lebensversicherung?


14.05.2021, 19:23

Ergänzung: Es muss heißen: Das Sozialamt forderte meinen Sohn nun auf, die Versicherung beitragsfrei zu stellen und sich den den Freibetrag übersteigenden Rückkaufswert auszahlen zu lassen.

1 Antwort

Das Sozialamt forderte meinen Sohn nun auf, die Versicherung beitragsfrei zu stellen und sich den den Freibetrag auszahlen zu lassen

Wieso das denn .... der Versicherungsnehmer ! bist Du - Dein Sohn ist lediglich die versicherte Person. Also kann von Deinem Sohn keine Vertragsauflösung / vorzeitige Beendigung gefordert werden.

Der Betreuer bei der Versicherung ist der Meinung, dass diese LV nicht dem Vermögen meines Sohns zuzurechnen ist, da ich ja der Versicherungsnehmer sei, mein Sohn somit keinen Zugriff hätte, sonder nur Begünstigter wäre.

dieser Auffassung schließe ich mich an .... übrigens auch nur Du als Versicherungsnehmer bestimmst, wer die begünstigte Person ist. Sprich .... Du kannst i.d.R. einen solchen Vertrag sogar verkaufen ..... Dein Sohn hat keine Ansprüche.


Ernesto321 
Beitragsersteller
 14.05.2021, 19:28

Danke für die Antwort. Das bestätigt ja die Einschätzung des Betreuers der Versicherung. Ich gehe davon aus, dass dem Sozialamt diese spezielle Konstellation noch nicht untergekommen ist.

wilees  14.05.2021, 19:39
@Ernesto321

Im Falle X empfehle ich Dir eine Mitgliedschaft beim VdK.

Andri123  14.05.2021, 22:36
@Ernesto321

Oder die haben das überlesen. Eigentlich hätte die Versicherung ja durch den Sohn gar nicht angegeben müssen. Denn es handelt sich ja nicht um "sein Vermögen", erst im Leistungsfall.

Zu überlegen wäre auch, ob die Bezugsberechtigung evtl. schlauer gestaltet werden könnte. Oder glaubst Du, dass Dein Sohn zum Leistungszeitpunkt nicht mehr im Sozialhilfebezug stehen wird?