Was, wenn Gründungszuschuss von Arbeitsagentur nicht genehmigt wird?
Ich versuche, den Gründungszuschuss statt ALG1 zu bekommen. Bereite gerade die Unterlagen vor und bin bereits im Nebenerwerb selbstständig.
Die Agentur schreibt, dass ich den Antragsunterlagen bereits die Bestätigung des Gewerbeamtes (in meinem Fall der Umwandlung in Haupterwerb-Selbstständigkeit) beilegen muss. Wenn ich diese Ummeldung allerdings mache, verliere ich den Anspruch auf ALG. Was ist, wenn dann der Gründungszuschuss abgelehnt wird? Kann ich mein Gewerbe wieder umstellen und zurück zum Status des Arbeitslosen kommen? Danke für Erfahrungen oder Quellen!
3 Antworten
Also grundsätzlich besteht natürlich immer die Gefahr, dass der Antrag nicht Bewilligt wird.
Hierbei kommt es nicht nur darauf an, dass die vorzulegenden Unterlagen den Vorgaben der AfA entsprechen sondern
auch auf die "Rahmenbedingungen" zu deiner Existenzgründung.
Wenn man weiß, worauf die AfA achtet kann man eine Ablehnung vermeiden.
Bei einer Ablehnung kannst Du jedoch einen WIDERSPRUCH einlegen. Dieser bringt in der Regel jedoch nicht viel!
Zu deiner Frage:
Ja das geht! Allerdings würde ich es nicht darauf ankommen lassen.
Infos zum Thema unter:
Für einen Gründungszuschuss oder ALG 1 ist es irrelevant, ob eine Gewerbeanmeldung erfolgt ist.
"in meinem Fall der Umwandlung in Haupterwerb-Selbstständigkeit)" = so einen Blödsinn gibt es nicht.
Danke igel007.
Ich finde in den genannten Dokumenten nicht die Antwort auf meine Frage oder wo steht etwas dazu bitte? Vielleicht übersehe ich etwas. Danke nochmal