Mündliche Schenkung unter Zeugen - hat man Chancen, wenn nichts vereinbart?

3 Antworten

Hallo, der Kfz-Brief: dokumentiert nur, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist und derjenige könnte es theoretisch auch ( heimlich ) verkaufen. Weil eben vermutet wird, dass diejenige Person auch Eigentümer des Kfz ist. Gegen diese Vermutung kann der wahre Eigentümer ( hier deine Tochter ) jederzeit durch Vorlage des Kaufvertrages und der Kaufpreisquittung den Gegenbeweis antreten. Eigentümer des Fahrzeuges ist derjenige, der das Fahrzeug gekauft hat bzw. die Kaufbelege vorweisen kann. Deine Tochter sollte versuchen, diese wichtigen Beweise zu erhalten. K.

Wenn die beiden noch zusammen sind, kann es ja durchaus sein, dass der Freund jetzt auch schon bereit ist, sie als Besitzer eintragen zu lassen. Dann gibt es keine Probleme und alles ist geregelt, falls es doch zur Trennung kommen sollte.

Rechtlich gesehen wäre die bezeugte Schenkung als Eigentumsnachweis ausreichend; der Kaufvertrag des Freundes aber gewichtiger.

Da käme es nun darauf an, welchen Vortrag sich der Vorsitzende, der einen Klageanspruch ausurteilen muss, bei seiner Beweiswürdigung höher bewertet.

Auf die Haltereintragungen in den Papieren, Name des Versicherungsnehmers, Kfz-Steuerpflichtigen usw. käme es indes nicht an. Sie wären allenfalls ebenso wie eine uinveränderte eigene Nutzung hinlänglich, um die behauptete Schenkung (Eigentumsaufgabe) zu entkräften.

G imager761