grundschuld auf tochter?

2 Antworten

Gut gemeint ist nicht gut getan.

Mit Eintragung der Enkelin soll ja wohl gemeint sein eine Grundschuld zu deren Gunsten einzutragen.

Diese Aktion ist absolut sinnfrei wenn man nicht zugleich eine Forderung der Enkelin begründet die durch die Grundschuld abgesichert werden soll.

Der Notar ist kein universeller Rechtsberater sondern darf nur im Rahmen des von ihm zu beurkundenden Geschäfts tätig werden. Hier eine sinnvolle Vereinbarung zu finden und zu formulieren dürfte diesen Rahmen sprengen. Das wäre Sache anwaltlicher Beratung. Dabei sollte der Rechtsanwalt dann auch noch ausreichend Kenntnisse im Steuerrecht haben um ausleuchten zu können welche Folgen sich in schenkungsteuerrechtlicher Hinsicht ergeben.


Das der Notar in der Sache keine Beratung macht, hat Euch @Privatier59 ja schon geschrieben.

Ebenso, dass Ihr Beratung von einem Berufskollegen von mir braucht. An Eurem Plan, so wie er sich liest, passt vieles nicht zusammen.

Alle Nebenkosten decken wir durch eine Schenkung meiner Schwiegereltern.

Schön.

dass unsere Tochter also deren Enkelin, über ebenjenen Betrag im Grundbuch eingetragen wird.

Also bekommt nicht ihr etwas geschenkt, sondern Eure Tochter?

Die Idee der Großeltern ist, dass im Falle eines zukünftigen Verkaufes des Hauses die Enkelin von allem profitiert, was nach eventuellen vorrangigen Gläubigern bis maximal der Höhe des Schenkungsbetrages übrig bleibt.

Wenn nie verkauft wird, bekommt sie also nie etwas?

Das ist alles völlig unausgegoren. Mindestens einer, aber potenziell mehrere steuerlich latente Sachverhalte enthalten.

Ihr bewegt zig tausend Euro für den Kauf eines Hauses udn wenn die schwiegereltern die Nebenkosten zahlen (wie auch immer benannt), dann sollen sie noch ein wenig drauf legen und das Honorar des Steuerberaters auch noch tragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung