grundschuld auf tochter?
Wir möchten eine immobilie kaufen.
Alle Nebenkosten decken wir durch eine Schenkung meiner Schwiegereltern.
Als "Gegenleistung" möchten die Schwiegereltern, dass unsere Tochter also deren Enkelin, über ebenjenen Betrag im Grundbuch eingetragen wird.
Natürlich alles im Rang nach sämtlichen Finanzierungspartnern bzw. Banken.
Meine Vermutung bzw. Hoffnung ist, dass ich dies dem Notar, der im Rahmen des Kaufvertrages auch die Grundschuldbestellungen durchführt, mitteile und er sodann die Finanzierer einträgt sowie nachrangig unsere Tochter.
Geht das so?
Die Idee der Großeltern ist, dass im Falle eines zukünftigen Verkaufes des Hauses die Enkelin von allem profitiert, was nach eventuellen vorrangigen Gläubigern bis maximal der Höhe des Schenkungsbetrages übrig bleibt.
2 Antworten
Gut gemeint ist nicht gut getan.
Mit Eintragung der Enkelin soll ja wohl gemeint sein eine Grundschuld zu deren Gunsten einzutragen.
Diese Aktion ist absolut sinnfrei wenn man nicht zugleich eine Forderung der Enkelin begründet die durch die Grundschuld abgesichert werden soll.
Der Notar ist kein universeller Rechtsberater sondern darf nur im Rahmen des von ihm zu beurkundenden Geschäfts tätig werden. Hier eine sinnvolle Vereinbarung zu finden und zu formulieren dürfte diesen Rahmen sprengen. Das wäre Sache anwaltlicher Beratung. Dabei sollte der Rechtsanwalt dann auch noch ausreichend Kenntnisse im Steuerrecht haben um ausleuchten zu können welche Folgen sich in schenkungsteuerrechtlicher Hinsicht ergeben.
Aber das muss dann doch so auch formuliert werden. Ohne Vereinbarung in dieser Hinsicht würde die Grundschuld ohne korrespondierende Forderung dastehen.
wenn ohnehin eine gültige Vereinbarung notwendig ist, dann kann ich mir aus den von dir genannten Gründen doch den Eintrag sparen (der auch die fungibilität des Grundstückes mindert) und alles via der erwähnten Vereinbarung lösen
Das ist auch meine Meinung. Eine Schenkung kann auch ohne Grundbucheintrag erfolgen. Zu beachten ist dabei allerdings, dass Schenkungsversprechen nur gültig sind mit notarieller Beurkundung. Dieser Formmangel wird erst durch die Erfüllung der Schenkung geheilt. Mit anderen Worten: Bis die Enkelin dereinst das Geld bekommt ist eine ohne Notar vorgenommene Schenkung schwebend unwirksam.
Das ist so.
Das geld soll ja auch in erster Linie uns, den Eltern geschenkt werden, aber (fürs Gewissen) Grundsätzlich der Enkelin zustehen.
die Schenkung findet also ad hoc zwischen Großeltern und Eltern für Begleichung der NK statt und die Großeltern suchen nach einer Möglichkeit, dass die Enkelin irgendwann mal (zB nach erfolgreichem verkauf) diese Summe erhält. Also eben weil die Schenkung relativ zügig nicht mehr schwebt (weil das Geld für die NK benötigt wird), möchten die Großeltern irgendeine Lösung, die die Enkelin berücksichtigt
Das der Notar in der Sache keine Beratung macht, hat Euch @Privatier59 ja schon geschrieben.
Ebenso, dass Ihr Beratung von einem Berufskollegen von mir braucht. An Eurem Plan, so wie er sich liest, passt vieles nicht zusammen.
Alle Nebenkosten decken wir durch eine Schenkung meiner Schwiegereltern.
Schön.
dass unsere Tochter also deren Enkelin, über ebenjenen Betrag im Grundbuch eingetragen wird.
Also bekommt nicht ihr etwas geschenkt, sondern Eure Tochter?
Die Idee der Großeltern ist, dass im Falle eines zukünftigen Verkaufes des Hauses die Enkelin von allem profitiert, was nach eventuellen vorrangigen Gläubigern bis maximal der Höhe des Schenkungsbetrages übrig bleibt.
Wenn nie verkauft wird, bekommt sie also nie etwas?
Das ist alles völlig unausgegoren. Mindestens einer, aber potenziell mehrere steuerlich latente Sachverhalte enthalten.
Ihr bewegt zig tausend Euro für den Kauf eines Hauses udn wenn die schwiegereltern die Nebenkosten zahlen (wie auch immer benannt), dann sollen sie noch ein wenig drauf legen und das Honorar des Steuerberaters auch noch tragen.
Wir kennen natürlich weder die finanziellen Verhältnisse der Großeltern noch wissen wir etwas zum Alter und zur Person der Enkelin. Dies vorbehalten wäre doch die Empfehlung, die Schenkung von Großeltern an die Enkelin unmittelbar vorzunehmen. Dann brauchte man weder Notar noch Steuerberater und die Enkelin wäre wesentlich glücklicher darüber als über eine Zuwendung in unbestimmbarer Höhe und zu einem unbestimmbaren Zeitpunkt.
Ich würde auch dazu neigen, aber wie schon so oft, werden alle relevanten Daten leider nicht genannt.
würde ich wissen, welche Informationen relevant sind, müsste ich mir diese Frage nicht via online Forum beantworten lassen müssen.
die Enkelin ist minderjährig. Es geht um 40k Nebenkosten, bestehend aus Notar und steuern.
danke auch Ihnen für die weitere Eingrenzung meiner Fragestellung .
vG
Es geht um Prinzip um die selbe konstellation wie hier, nur mit anderen Beträgen
https://www.frag-einen-anwalt.de/Schenkung-von-Eigenkapital-fuer-Hauskauf--f395016.html
Ich versuche es nochmal etwas sortierter auszudrücken.
1. Wir kaufen als Eheleute-Gbr ein Haus.
2. Meine Schwiegereltern wollen uns (oder nur meiner Frau, je nach sinnhaftigkeit, Freibetrag) grundsätzlich 40.000€ schenken. Diese 40.000€ sind (zufällig) die Höhe der Nebenkosten. Sie begleichen nicht anteilig den Kaufpreis o.ä. Wir brauchen also diese Liqui, daher wäre eine Schenkung an unsere Tochter eher ungünstig.
3. Jetzt in der heißen Phase kurz vor Unterschrift des KVs bekommt meine Schwiegermutter diese Idee mit dem Grundbuch, mit der sie irgendwie vorhat unsere 3-Jahre alte Tochter zu begünstigen, wenn mal verkauft wird. Den Sinn dieser Aktion haben Sie bereits deutlich kommentiert. Darüber hat meine Schwiegermutter sich keine professionellen Gedanken gemacht oder Beratung eingeholt.
4. Dieser Zwiespalt aus Schenkung an uns, aber irgendwie Enkelin als "Pseudo-"Endbegünstigte ist exakt der Grund, warum ich hier im Forum nachfrage, da ich nicht davon ausging, dass der Plan so ausgeht.
- OK, Grundstücksgemeinschaft der Eheleute.
- Ist in diesem Fall völlig Egal, weil auch der FReibetrag des Schwiegersohns ausreicht (20.000,-) für die Hälfte der Schenkung
- Das wäre sogar machbar, obwohl ihr das Geld braucht. Die Schwiegereltern leihen Euch die 40.000,- und die werden über Grundschuld abgesichert. Dann schenken sie die Grundschuld udn die Darlehensforderung an die Enkelin.
- Die Idee der Oma ist schon in Ordnung, verkompliziert es eben nur (siehe Punkt 3), aber machbar. Muss nur glaubhaft durchgezogen werden.
"Das wäre sogar machbar, obwohl ihr das Geld braucht. Die Schwiegereltern leihen Euch die 40.000,- und die werden über Grundschuld abgesichert. Dann schenken sie die Grundschuld udn die Darlehensforderung an die Enkelin."
- Die Bank bestand auf ein Dokument, in dem die Schwiegereltern die unentgeltliche Schenkung bestätigen. Vermutlich kollidiert das mit ihrem Vorschlag, das Geld zu leihen.
- Grundschuld auf die Eltern wären ja auch wieder zusätzliche Kosten.
- Wäre folgendes ohne korrespondierende Darlehensforderung denkbar: Schenkung an uns wie geplant. Eintragung der Eltern in GB, Schenkung der Grundschuld an Enkelin.
Wäre folgendes ohne korrespondierende Darlehensforderung denkbar: Schenkung an uns wie geplant. Eintragung der Eltern in GB, Schenkung der Grundschuld an Enkelin.
Aber das ist es doch, was ich vorgeschlagen habe. Nur wenn die Bank die Schenkung an die Eltern bestätigt haben will, dann ist eine Grundschuld unsinnig, denn wofür eine Grundschuld, wenn ich keine Schulden habe?
Grundschuld auf die Eltern wären ja auch wieder zusätzliche Kosten.
Stimmt, aber warum dann:
Schenkung der Grundschuld an Enkelin.
Mit den gleichen Kosten.
Korrekt. Es geht um eine Grundschuld auf die Enkelin in Höhe des Schenkungsbetrages, nachrangig nach allen Finanzierern. Die idee der Großeltern ist, dass die Enkelin im Falle eines zukünftigen Abverkaufes von dem Geldbetrag profitiert, der nach Befriedigung aller vorrangigen Gläubigern übrig bleibt (Natürlich gedeckelt auf den ursprünglichen Schenkungsbetrag)