Die Formulierung "zu dem Haus gehören laut Grundbuchauszug zwei
Flurstücke" passt nicht ganz. Ein Haus gehört immer zu einem
Grundstück (das wiederum kann sich aus mehreren Flurstücken
zusammensetzen, ist in der Regel aber nur ein Flurstück), nicht
umgekehrt.
Die Frage ist, was genau gekauft werden soll? In einem Grundbuchblatt können mehrere Flurstücke aufgeführt sein, sogar räumlich getrennte. Zwingend Voraussetzung ist hierbei nur, dass alle im gleichen Eigentum stehen, da dieses eben in Abteilung 1 für das ganze Grundbuchblatt einheitlich angegeben wird.
Wenn das Flurstück 1/2 in ein anderes Grundbuchblatt übertragen wurde, heißt das erstmal nur, dass es einen anderen Eigentümer als Flurstück 1/1 haben kann, nicht muss. Dennoch ist es ein Indiz dafür, dass hierzu andere Eigentumsverhältnisse vorliegen.
Letztlich wird im notariellen Kaufvertrag genau aufgeführt werden, welche Flurstücke gekauft werden. Natürlich sollte man sich diese Info aber vorher beschaffen, es geht ja schließlich um eine Menge Geld und da sollten die Verhältnisse klar sein.
Auf welche Nummer im Bestandsverzeichnis bezieht sich denn die Auflassungsvormerkung (du hast Nr. 7 angeben, ist das die lfd. Eintragung oder die Nr. im Bestandsverzeichnis, d.h. erste oder zweite Spalte)? Das ist ggf. auch aufschlussreich.