Schonvermögen, Mutter Heim?
Das Sozialamt stellt am Tag der Heimaufnahme das Vermögen fest. Dies ist 5.500€, also wird der Antrag abgelehnt. Meine Mutter musste aber noch nachgelagerte Kosten der Kurzeitpflege- /Verhinderungspflege von 800,-- ans Heim bezahlen. Rechnung konnte aber erst nach Rechnungsstellung beglichen werden. 3 Tage nach Heimaufnahme. Mit der Bezahlung ist meine Mutter aber unter den 5.000,--. also Sozialhilfe?
Sozialamt sagt nein, ich soll 500,-- ans Heim überweisen.
Auch die Entrümpelung und die 3 Monate Miete will das Amt nicht übernehmen. Soll vom Schonvermögen beglichen werden. Dann bleibt meiner Mutter kaum noch Geld für die Beerdigung übrig.
Mir geht es um die Berechnung des Schonvermögens zum Stichtag. (Sowie, wird Miete und Entrümpelung übernommen) Was ist mit den nachgelagerten Kosten, wie hier für die Kurzzeitpflege-/ Verhinderungspflege, muss das Sozialamt diese bei der Ermittlung des Schonvermögens nicht noch berücksichtigen, auch wenn sie erst 3. Tage später nach der Heimaufnahme gezahlt wurden? Ging ja nicht anders, hätte ich das gewusst, hätte ich mir vorab eine Rechnung vom Heim stellen lassen und auch die Miete direkt 3 Monate im voraus bezahlt. Dann wären die 500€ nicht zusätzlich auf dem Konto gewesen.
Bei einer Erstattung ist es ganz einfach, die wird auf jeden Fall angerechnet.
2 Antworten
Wenn für die Kurzzeitpflege noch kein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wurde, können die Kosten m.E. auch nicht berücksichtigt werden. Schulden werden generell nicht berücksichtigt.
Miete während der Kündigungsfrist und Räumungskosten können aber m.E. schon berücksichtigt werden. Ob das auch berücksichtigt werden muss, geht aus dem Urteil für mich nicht eindeutig hervor. Bei mir im Landkreis werden diese Kosten aber übernommen, was schon für einen Rechtsanspruch spricht.
Vielleicht sollte Deine Mutter Mitglied im VdK werden.
Ja wie gesagt, das Sozialamt interessiert sich nicht für Schulden, und für die Pflegekasse gibt es keine Schonvermögensgrenze.
Einen Widerspruch habe ich schon mal verfasst. Für Miete und Entrümpelung verweise ich auf das Urteil vom BSG.
Für die Verhinderungspflege beantrage ich Erhöhung des Vermögensfreibetrages nach § 90 SGB XII. Antrag auf Kostenübernahme habe ich ja nicht gestellt. Die Kosten sind für mich unmittelbar, einmalig und eine besondere Belastung, gleichsetzbar für mich, wie eine begonnene Zahnbehandlung.
Wird die Miete wenigstens noch übernommen, wäre ich schon sehr froh.
Bin mal gespannt!
Die Dame vom Sozialamt hat mir auch gesagt, ich hätte einen Antrag auf Kostenübernahme der Kurzzeitpflege stellen sollen, da war aber noch die Rente meiner Mutter auf dem Konto und das Vermögen dadurch noch viel höher. Erst als ich Widerspruch einlegte hat die Dame vom Sozialamt wenigstens die Rente, die ich ja ans Heim weiter leiten musste, abgezogen. Für mich ist es nicht logisch, Kosten die schon angefallen sind, nur drei Tage später bezahlt wurden, nicht mehr vom Vermögen abzuziehen. Es war ja keine Vergnügungsreise, sondern sie kam nach einem Krankenhausaufenthalt in die Kurzzeitpflege und dann Übergang in die Verhinderungspflege, bis zur Heimaufnahme. Die Kurzzeitpflegerechnung wurde vor dem Stichtag bezahlt und war vom Konto abgebucht die Verhinderungspflege konnte erst 3 Tage später bezahlt werden. Das hat doch alles den gleichen Zusammenhang.
Für die Räumung ist es jetzt auch zu spät, da wir diese veranlasst hatten und die Miete ist auch bezahlt.
Kann man wenigsten wegen der Miete noch etwas rückwirkend etwas erwirken?
Du verstehst die Logik des Sozialamtes nicht, die ist aber so. Deshalb stelle ich oft zur Sicherheit formlos einen Sozialhilfeantrag, damit hab ich Sicherheit und kann den ggf. später zurückziehen. Laien können natürlich nicht so einfach kalkulieren, und gerade am Rande der Schonvermögensgrenze ist das auch für ich ein ziemliches Gerechne. Daraus ergibt sich aber trotzdem kein Anspruch.
Bei den Miet- und Räumungskosten kommt es auf den Zugang des Bescheides und die Rechtsmittelfrist an, vermutlich 4 Wochen nach Zugang. Wenn ein Widerspruch noch möglich ist, dann lege ihn ein. Die Begründung kann man später nachreichen. Ob da schon etwas bezahlt wurde oder nicht, ist m.E. unerheblich.
Dann bleibt meiner Mutter kaum noch Geld für die Beerdigung übrig.
Für deren Kosten werden folgend die Bestattungspflichtigen einstehen müssen - können diese es nicht, so wird derSteuerzahler eine ganz einfache Bestattung bezahlen müssen.
Man hat mir von der Krankenkasse geschrieben, dass meiner Mutter zu viel Pflegegeld ausgezahlt worden ist und eine Rückforderung kommen wird, wenn alles abgerechnet ist.
Das habe ich auch der Dame vom Sozialamt auch gesagt, sie hat sich dazu überhaupt nicht geäußert. Sie hat das Schreiben sogar von mir bekommen. Für mich müsste doch dann eine Korrektur des Vermögens erfolgen. Überweise ich aber jetzt die 500 ans Amt, bekomme ich das Geld ja nicht mehr zurück.
Wie gehe ich denn da vor?