Regelungen zu Nießbrauch und Sozialamt?
- Ich habe eine Wohnung, in der bislang meine Mutter mit Nießbrauch gelebt hat. Sie ist nun in einem Pflegeheim. Meine Mutter hat eine geringe Rente. Die Wohnung muss nun vermietet werden oder selber einziehen und Miete bezahlen, um die Pflegekosten zu bezahlen. Wie hoch wird das Sozialamt die Mieteinnahmen berechnen? Wenn diese höher sind als meine momentane Miete, könnte ich nicht einziehen. Die Wohnung ist in einem schlimmen Zustand. (es muss auch saniert werden) Mit was muss ich rechnen? Mit dem ortsüblichen Mietspiegel? Der wäre sehr hoch und eigentlich nicht gerechtfertigt.
- Ich habe die Vorsorgevollmacht unter Ausschluss von Verfügung über Grundbesitz. Ich stelle nun hierzu einen Antrag beim Gericht über eine Erweiterung meiner Befugnisse, damit ich überhaupt vermieten kann. Wenn ich das nicht tue, wer vermietet dann? Ein vom Gericht bestimmter Betreuer? Darf der dann irgendeine Person in die Wohnung setzen? Oder habe ich das Recht meine Zustimmung geben zu müssen?
1 Antwort
Um mal mit dem zweiten Punkt anzufangen:
Die Frage ist, was unter einer Verfügung über Grundbesitz zu verstehen ist. Doch vermutlich eher Verkauf, Beleihung u.ä..
Eine Vermietung könnte schon unter die Vorsorgevollmacht fallen, je nachdem, was drin steht.
Wenn Du allerdings als Vertreterin Deiner Mutter an Dich selbst vermieten möchtest, müssten In-sich-Geschäfte ausdrücklich erlaubt sein. Das ist bei Generalvollmachten oft der Fall. Kommt also wieder auf den Text an.
Nun hast Du offenbar schon gedacht, dass Du nicht zur Vermietung befugt bist. Es kann nicht die Vollmacht vom Gericht erweitert werden, es kann allenfalls ein eingegrenzter Aufgabenkreis als Betreuung entweder Dir oder einem anderen übertragen werden. Im zweiten Fall weiss ich nicht, ob Du ein Mitspracherecht bei der Mieterauswahl hättest, aber dann könntest Du die Betreuung ja auf jeden Fall selbst übernehmen. Und bei avisierten Vermietung an Dich selbst evtl. auch, dann müsste nur ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden, meine ich.
So, zu 1.
Ich habe schon öfters von Maklern eine schriftliche Einschätzung über die Jahreskaltmiete eingeholt. Wenn ein Makler mit dem Verkauf betraut ist, war das unentgeltlich, oder ansonsten gegen geringe Gebühr. Das reichte jeweils den Gerichten und den Sozialämtern.
vielen Dank für die Hilfe. Ich warte jetzt ab, mit was das Sozialamt kommt. Manche wollen wohl auch eine Ablöse für das Nießbrauch haben, was sehr komplex in der Berechnung ist. Eine Marklereinschätzung habe ich, aber die ist extrem hoch. Der jeweilige Mietspiegel hier ist 3 Jahre alt. Deshalb weiss ich nicht, was da kommt. Ich bin mir immer noch unsicher, ob ich zum Amtsgericht gehen soll, um den Aufgabenkreis zu erweitern, denn dann muss ich vermieten oder ob ich mal abwarten soll. Denn meine Mutter kann nicht vermieten (Demenz) Aber ein Betreuer wird dann sicher bestellt, der aber nur mit meiner Zustimmung vermieten darf. Ich traue den Betreuern nicht, habe schreckliche Dinge mitbekommen und wenn ich alles mit denen absprechen muss, wird es auch die Hölle. Vielleicht ist dann aktiv die Dinge in die Hand nehmen besser, als passiv abzuwarten, was vom Sozialamt kommt. Und scheinbar kann jedes Amt machen, was es will. Klare Regelungen konnte ich keine finden.