Mietwohnung bezogen, versprochen Küche fehlt, Kündigungsrecht?

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steht im Mietvertrag "Einbauküche" oder "Küche". Eine Küche besteht nur aus nutzbarem Kühlschrank, Herd und Spüle, was hier wohl gegeben sein wird, somit hat der Vermieter sein Pflicht erfüllt und Ihr könnt natürlich trotzdem ganz normal mit der gesetzlichen Kündigungszeit von 3 Monaten kündigen.

Vielleicht schafft Ihr es aber noch Euch mit dem Vermieter zu einigen. Keine Panik machen sondern nur eure Entäuschung über das "Missverständis" rüberbringen und gemeinsam nach einer Lösung suchen ...

VIEL GLÜCK UND ERFOLG

TIPP: Das nächste mal genauer festlegen was der Vermieter zu leisten hat und eine "neuwertige Einbauküche mit Herd, Backofen, Kühl-Gefrierkombination und Geschirspüler" verlangen - aber ob der das mitmacht ist eine andere Frage ...


LittleArrow  04.09.2012, 16:15

So ist es!

Übrigens wirkt eine "Küche möbliert" auch wie eine "Einbauküche". Beide schließen nicht notwendigerweise einen Geschirrspüler ein, selbst wenn die Wohnung als "exklusiv ausgestattet" in der Anzeige beworben wurde, aber keine Ausstattungsdetails im Mietvertrag stehen.

Mir ist kein Fall bekannt, dass jemand eine Wohnung ohne vorherige Besichtigung anmietet. Was stand denn da in der Küche? Wenn da eine Einbauküche vorhanden war und die inzwischen spurlos verschwunden ist, dann ist der Fall klar. Dann kann verlangt werden, dass der besichtigte und dem Vertrag zugrunde gelegte Zustand hergestellt wird.

War bei der Besichtigung der Küchenraum leer, dann kommt es auf den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung an und da muß man ganz genau hinschauen. Nur "Küche" bedeutet nicht "Einbauküche"! Die vorhandenen Einrichtungsgegenstände erfüllen nämlich voll die herkömmliche Küchendefinition.

Nur bei Vereinbarung einer "Einbauküche" kann eine solche auch verlangt werden. Allerdings ein Kündigungsgrund ist beim Fehlen einer Küche nicht vorhanden, sondern nur Anspruch auf Erfüllung und Mietminderung für die Zeit bis die Wohnung vertragsgemäß hergestellt ist.


keydo  05.09.2012, 15:32

Das stimmt nicht ganz so: wenn gemäß MV eine Einbauküche mit vermietet wurde und diese dann nicht da ist und der Vermieter eine Erfüllung verweigert, dann ist dies durchaus - zumindest in der Theorie - eine Berechtigung zur fristlosen Kündigung, sofern man nicht kochen kann. Das ist aber hier nicht der Fall, denn kochen können Sie ja. Insofern scheidet auch eine MInderung zu 100% aus.

Allerdings - und da gebe ich Recht, muss ganz genau geschaut werden, was tatsächlich im Mietvertrag vereinbart wurde. Es reicht nicht nur der Begriff Einbauküche, vielmehr muss genau definiert sein, was alles dazu gehört, d.h. jeder Schrank, jedes Elektrogerät usw. Eine Einbauküche ist nämlich schon eine Einbauküche, wenn der Herd ein Einbauherd in einem entsprechenden Unterschrank ist und zusammen mit dem Kühlschrank unter einer Arbeitsplatte steht. Nur das, was de facto vereinbart wurde, kann nachher beanstandet und eingefordert werden.

Aber mich wundert auch, dass Sie eine Wohnung ohne vorherige Besichtigung gemietet haben. Das sollte man grundsätzlich nicht tun.

Freundliche Grüße

Privatier59  06.09.2012, 04:50
@keydo

An die Hausverwaltung Keyser: Eine Frage, die außer mir wahrscheinlich noch andere Nutzer interessiert: Wieviel muß man eigentlich dafür zahlen, dass man hier im Forum Schleichwerbung betreiben darf?

Das ist natürlich eine wirklich komplizierte Situation.

Im Vertrag ist sicherlich nicht spezifiziert worden, welchen Umfang die Küche haben soll. Demnach ist es hier auch schwer dem Vermieter vorzuwerfen, dass er den Vertrag seinerseits nicht erfüllt.

Ich rate dir in diesem Fall, nochmals das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und einen Kompromiss zu finden. Eine fristlose Kündigung ist in diesem Fall wohl nicht möglich, da die Küche ja nicht leer stand, bzw. da ja Bestandteile einer Küche vorhanden sind.

Mir ist keine Vorgabe bekannt, die den Umfang einer EBK regelt. Vielleicht recherchierst du mal, ob es in dieser Richtung mal ein Urteil gab? Dann hättest du schon mal was in der Hand.

hab hierzu ein Urteil gefunden : LG Dresden 15 S603/97

demzufolge hättest Du die Chance auf Mietminderung um 20 Prozent


TopJob  04.09.2012, 15:10

Das bringt einem aber nichts, wenn keine Begründung zur Mietminderung besteht.

LittleArrow  04.09.2012, 16:41
@TopJob

Naja, vielleicht kann er doch noch von der Mietminderung die fehlenden Küchenmöbel kaufen?