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Mietminderung bei fehlenden Schönheitsreperaturen?

Hello!

Ich wohne derzeit seit 2 1/2 Jahren in einem neu renovierten Altbau in einer dreier-WG.

Eine schöne Wohnung zu einem fairen Preis (an sich!). Auch der Vermieter ist an sich sehr entspannt und nett, aber etwas faul, wie ihr diesem Beitrag gleich entnehmen könnt, da mit der Zeit mehrere Mängel aufgekommen sind (zugegebenermaßen auch nicht immer des Mieters Schuld sondern einfach Mängel eines Altbaus mit der Zeit).

So hat nach einem halben Jahr ca. im Wohnzimmer begonnen die Wand zu schimmeln, da die Außenfassade nicht Dicht war, was der Vermieter relativ zügig mit Chlor geregelt hat bis die Hausverwaltung die Fassade hat abdichten lassen.
Nun ist aber seit fast zwei Jahren im Wohnzimmer nach diesem Vorfall die Tapete an der Fensterwand komplett ab und es sieht einfach nicht schön aus.
--> Mangel Nummer 1

Im Badezimmer wurde damals beim Einbau der Dusche von den Handwerken nicht ordentlich gearbeitet, was dazu führte, dass die Dusche im Abfluss nicht Dicht war, sodass regelmäßig unten aus der Dusche Wasser ausgetreten ist.
Nach ein paar Monaten kam dann ein Handwerker und hat die Fliesen um die Dusche unten rum abgenommen und das Problem gelöst, aber auch hier ist seit nem 3/4 Jahr die Verkleidung nicht wieder angebracht worden, sieht also auch nicht schön aus.
--> Mangel Nummer 2

Bei den Nachbarn über uns war die Dusche anscheinend ebenfalls nicht wirklich Dicht, da irgendwann unsere Decke komplett Nass war. Das Problem an sich wurde behoben aber es soll trotzdem nochmal die Decke getrocknet werden und man sieht leichte(!) Wasserspuren noch an der Decke.
--> Mangel 3

Seit ner Woche funktioniert nun auch meine Heizung und die Heizung im Wohnzimmer nicht mehr. Hab dem Vermieter direkt geschrieben und es kam keine Antwort zurück.
--> Mangel 4

Wie ihr merkt gibt es einfach ne Menge zu tun und egal wie oft ich dem Vermieter schreibe und Frage, wann denn mal was passiert heißt es immer er wartet auf Antwort von der Versicherung, auf Terminvergaben der Handwerker und und und...

Habe nun heute eine Mietminderung von 130€ angekündigt (bei 1090€ Warmmiete), wenn bis Anfang Dezember keine FESTEN Termine für die Behebung dieser Mengel feststehen.

Hier seine Antwort die dann auf einmal 2 Stunden später kam:
"Hallo *Name*, lass uns das bitte einmal schriftlich festhalten per Email, damit wir die Sache rechtlich prüfen lassen können und eventuell daraus entstehende Kosten im Nachhinein geltend machen können. Zudem rate ich dir diesbezüglich vorsichtig zu agieren, da die Decke und die Dusche kein Grund für eine Mietminderung darstellen, die Heizung im Schlafzimmer wurde uns erst vor kurzem mitgeteilt, von der nicht funktionierenden Heizung im Wohnzimmer haben wir nach der letzten Überprüfung keine Info mehr erhalten. Ich will nur verhindern, dass am Ende die Mietminderung in dem Umfang als nicht rechtens eingestuft wird und neben der Rückzahlung noch Anwaltskosten dazu kommen, die wir geltend machen. Am Montag um 1600 komme ich mit der Hausverwaltung noch einmal wegen der Decke, Techniker für die Heizung sollte sich morgen bei euch melden. "

Mich würden an dieser Stelle mal eure Gedanken dazu interessieren. Ist es rechtens was ich da verlange? Ist die Dusche wirklich kein Grund für eine Mietminderung (fällt doch unter Schönheitsreparaturen?!).
Wenn eine Mietminderung angebracht ist, was haltet ihr von der von mir angesetzten Summe?

Würde mich über jeden Rat freuen!

Lg

Miete, Mietminderung, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietmängel

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