Küche gekauft und jetzt schon schlechte Qualität?
Hallo,
Meine Schwester hat in Dezember eine Küche für €8500,- in Deutschland gekauft. Schon Mitte März gibt es Mangel in ihrer Küche. Die Firma ist der Meinung dass es Gebrauchsspuren sind, aber wir sind der Meinung dass die Qualität nicht gut genug ist. Es gibt jetzt schon Kratzen auf ihre Arbeitsblech, das Holz ist schon dick/geöffnet geworden. Die Farbe von ihre Herdknöpfe sind bisschen weg (sie putzt nicht mal mit einem Schwamm). Sie ist sehr vorsichtig mit ihrer Küche.
Was können wir tun? Die Firma möchte nur reparieren gegen eine Anzahlung.
Wenn Sie uns Tipps geben können wäre dass sehr gut.
Liebe Grüße
4 Antworten
Du schreibst in den Tags ja schon vom Anwalt. Dann lasst euch dort beraten. Viel Glück!
Prüft auch mal bei dem hohen Wert der Küche, ob es lediglich eine gesetzliche Gewährleistung gibt oder dazu eine freiwillige Garantie.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 439 Nacherfüllung
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
https://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
BGB § 365 Gewährleistung
Wenn ich eine Küche in dieser Preisklasse erwerbe, dann erwarte ich, dass sich nicht innerhalb der ersten 120 Tage schon Gebrauchsspuren zeigen. Warum will der Verkäufer überhaupt einen Anzahlung - das fällt doch unter den Begriff Gewährleistung.
Hab dieses Forum gefunden, wo Ihre Eure Fragen reinkippen könnt:
https://www.kuechen-forum.de/forum/kategorien/maengel-und-loesungen.55/
SMSG ist ein billig Hersteller aus Italien. Kein Wunder.