Das "Problem" ist natürlich, dass du durch das fehlende Übergabeprotokoll zu Beginn des Einzuges nicht nachweisen kannst, welchen Zustand die Immobilie hatte.
Wenn dein Vermieter auf einem Übergabeprotokoll besteht, dann muss dieses auch erstellt werden. Für dich ist es sehr wichtig, dass du es gemeinsam mit dem Vermieter erstellst und dich so auch rechtfertigen kannst. Schäden die schon da waren müssen auch im Protokoll als solche gekennzeichnet werden! Unterschreibe nicht, wenn nicht eindeutig klar ist, dass du nicht Verursacher alter Schäden bist.
Zu deiner Sicherheit kannst du dir ja noch jemanden dazuholen, der vielleicht auch die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses gekannt hat.
Lass dich nicht verunsichern, mache aber auf keinen Fall den Fehler, dass du nicht bei der Übergabe dabei bist, bzw. keine ordentliche "Rückübergabe" der Wohnung durchführst. Sonst kann es wirklich teuer werden...