Das ist schwierig:
muss es ein Mangel sein: Das früher Wasserschäden aufgetreten sind ist heute kein Mangel. Nur wenn der Wasserschaden seit Jahren besteht bzw. zum Zeitpunkt des Kaufes bestand ist es ein Mangel.
Ein Mangel alleine ist Risiko des Käufers. Nur wenn dieser arglistig verschwiegen wurde kann man den Verkäufer haftbar machen um nachträglich den Preis zu drücken oder die Beseitigungskosten dem Verkäufer anzulasten. Das muss man aber als Käufer erstmal beweisen können.
der Makler schließt jegliche Haftung aus und garantiert nichts: Er arbeitet ausschließlich aufgrund der Daten des Verkäufers. Den Makler in Haftung zu nehmen ist daher noch schwieriger. Auch hier muss/müsste der Käufer die arglistige Täuschung beweisen.
Genauer sagt Dir das jeder guter Rechtsanwalt. Lass dich beraten wie Deine Chancen stehen. VIEL ERFOLG!
TIPP: Und das nächste mal Bausachverständigen und Rechtsberatung (Vertragsprüfung) VOR dem Kauf konsultieren.