Hmm... Eines verstehe ich gerade nicht. Seid ihr nun eine Erbengemeinschaft oder gehört jedem ein Teil der Fläche? Ich gehe mal von ersterem aus. In diesem Fall kannst du gar nicht ohne "deinen Teil der Fläche" verkaufen. Wenn es keine Einigung über den Verkauf gibt und trotzdem jemand raus will, wird "einfach" die Zwangsversteigerung angesetzt und der Erlös entsprechend aufgeteilt. Dies ist meist aber der schlechteste Weg.
Wie ihr am besten verhandeln solltet, wird dir hier niemand sagen können. Verhandeln ist sicher nie schlecht, aber wie eure Karten stehen werdet ihr dann sehen.