Also deine Ansprüche bezüglich des ALG I verfallen nicht, sondern laufen nach einem eventuellen Ende des Jobs weiter. Es erfolgt jedoch ggf. eine Neuberechnung der Höhe, wenn sich dein Gehalt verändert.
Deine Begründung, dass der Job ja nur rund ein halbes Jahr läuft wird man wohl nicht akzeptieren.
Bei der Bezahlung sieht es so aus, dass dir zumutbar ist, dass du innerhalb der ersten drei Monate einen Job annimmst, der maximal 20 Prozent dir weniger einbringt, als der Job vor der Arbeitslosigkeit.
Ein paar weitere Informationen findest du z. B. hier:
http://www.alkv-loeb-zit.de/docu/info4.pdf