Grundsätzlich kann der DJ natürlich eine Korrektur der Rechnung durchführen. Im Gegenzug verliert die zuvor ausgestellte Rechnung seine Gültigkeit. Auf der neuen Rechnung kann er auch beliebig Positionen hinzufügen oder entfernen. Wichtig ist nur, dass er dies für seine Buchführung korrekt dokumentiert. Hierfür muss er jedoch sorgen und es ist nicht euer Problem.

Kern deiner Frage ist jedoch vermutlich nicht, ob er eine neue Rechnung ausstellen darf, sondern ob er ein Anrecht darauf hat, dass ihr ihm das Kilometergeld zahlen müsst.

Dies ist eine Frage eurer Vertragsgestaltung. So wie es klingt, habt ihr vermutlich keinen ausführlichen schriftlichen Vertrag geschlossen, in dem die Leistungspostionen genau geklärt sind. Falls doch, lest dort nach. Falls der Vertrag nur mündlich vereinbart wurde, gibt es ein grundsätzliches Beweisproblem. Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage.

Mein Tipp: Sprich noch einmal mit dem DJ auf welcher Basis er das Fahrtgeld berechnet hat und weshalb erst jetzt? Schlussendlich einigt euch oder falls er nicht einsichtig ist, kürzt die Rechnung um den Betrag der entsprechenden Position. In diesem Fall würde ich ihm die Begrünung der Kürzung jedoch noch einmal schriftlich zukommen lassen. Im Zweifel wird er ohne schriftliche Vereinbarung nur schwer die Differenz einklagen können (oder zumindest wenig Erfolg haben).

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Naja, wenn du die Immobilie, die du hiermit finanziert hast vermietest, dann kannst du auch die Darlehenszinsen (nicht die Tilgung) steuerlich geltend machen. Andernfalls nicht. Wenn du von einer starken Belastung sprichst, solltest du dir bewusst machen, dass du hierfür die Gegenleistung bereits erhalten hast und diese nun abbezahlst.

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Mein Tipp: Such dir schnellstmöglich einen Steuerberater und besprich mit ihm alles.

Grundsätzlich sieht es nämlich wie folgt aus. Du hast im Rahmen deiner freiberuflichen Tätigkeit die Verpflichtung regelmäßig eine Steuererklärung zu machen. Wenn du dies nicht getan hast, solltest du dieses schnellstmöglich für die vergangenen Jahre nachholen.

Dies hat aber natürlich Konsequenzen. Du wirst die Steuern nachzahlen müssen, samt Verzugszinsen (und die sind unter Umständen nicht ohne). Ob darüber hinaus noch Strafzahlungen zu erwarten sind, kann ich dir leider nicht sagen.

Du solltest dir auf jeden Fall schon mal Gedanken machen (ggf. zusammen mit dem Steuerberater), wie du die Steuernachzahlungen kurzfristig begleichen kannst. Die Finanzämter sind nämlich nicht gerade zimperlich, wenn sie ihr zustehendes Geld nicht zeitnah erhalten.

Auch wenn sich dies jetzt erst mal abschreckend anhört, den Tipp einen Tipp von mir: Mach es trotzdem. Dein Schritt, dich hier zu melden war bereits ein sehr großer und ist genau der Richtige. Auf kurz oder lang würde andernfalls das Kartenhaus eh zusammenbrechen.

Viel Erfolg dir auf deinem Weg.

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Dies ist durchaus rechtens. Ein Vermieter kann sich seinen Mieter frei aussuchen. Er ist nicht verpflichtet, dir die Wohnung zu geben. Jedoch muss er sich an das geltende Recht halten. Und in diesem ist festgeschrieben, dass der Vermieter maximal 3 Monatskaltmieten als Sicherheit verlangen darf. D. h. wenn er statt der Kaution die Bürgschaft deiner Eltern verlangt ist alles rechtens. Wenn er jedoch die volle Kaution von 3. Monatskaltmieten zuzüglich der Mietbürgschaft verlangt, ist dies nicht korrekt. Das Problem: Du bekommst die Wohnung anders nicht (oder du müsstest ihm nachweisen, dass du die Wohnung nur aufgrund dieser Tatsache nicht erhalten hast. Und das ist nahezu unmöglich). Daher zwei Ratschläge:

  1. Wenn deine Eltern dir die Bürgschaft geben, dann mach es doch einfach. Deine Eltern werden schon wissen, ob sie dir vertrauen können oder nicht.
  2. Lass deine Eltern die Bürgschaft unterschreiben, zahle die Kaution und ziehe ein. Danach können deine Eltern die Bürgschaft kündigen, da der Vermieter ja bereits die Kaution hat (in diesem Fall muss das Maximum der Kaution jedoch bereits ausgeschöpft sein). Stelle dich aber auf Ärger mit dem Vermieter ein. Was rechtlich OK ist, muss dieser noch lange nicht gut finden.
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Meine Empfehlung: Lass es! Zumindest mit deinen bisherigen Gedanken, die du dir gemacht hast. Das hat verschiedene Gründe:

  1. Besteht im dem Ort tatsächlich der Bedarf von solchen Wohnungen bzw. Zimmer?
  2. Sanierungskosten von 60.000 EUR bei einem Objekt, was aus dem Jahr 1830 stammt und gerade mal 55.000 EUR kostet klingen für mich wie ein Scherz. Du willst eine komplette Wohnung und eine große Wohnung mit 6 - 8 Zimmer ausbauen? Das bedeutet schon mal, dass du mindestens drei bis vier Badezimmer benötigst. Selbst wenn du die Badezimmer mit minimalem Standard ausbaust, brauchst du jeweils mehr als 10.000 EUR. Da liegen wir hier schon allein bei 40.000 EUR mindestens.
  3. Wie soll es klappen, Wohnungen altersgerecht auszustatten ohne einen Aufzu zu haben? Vermutlich sind nicht einmal der Eingangsbereich oder die Innentüren Altersgerecht (z. B. für Rollstuhl oder Rollator)
  4. Hast du an Kosten für Heizung, Fassade, Dach, Fenster... gedacht? Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier erst in 10 Jahren Kosten entstehen und dann auch nicht i. H. v. nur 10.000 EUR.
  5. Du sprichst von einer Abschreibung, hast aber scheinbar keine Ahnung davon. Ein Haus schreibt man nicht auf 10 oder 15 Jahre ab. Das Finanzamt wird da wohl nicht ganz mitmachen. Aber vermutlich sprichst du auch ehr von einer Refinanzierungszeit.
  6. Eine Verrechnung der Gewinne durch die Mietersparnis der Privatwohnung wird wohl auch kein Finanzbeamter so gerne sehen.

Sorry, aber das klingt für mich alles wie eine ziemliche Schnapsidee. Wenn du tatsächlich an deinem Vorhaben festhalten willst, nimm dir mal einen Zettel und schreibe alle notwendigen Umbau und Sanierungsmaßnahmen einzelnd auf und füge die zu erwartenden Kosten hinzu. Danach gehe auf jemanden zu, der sich mit den Kosten auskennt und frage ihn nach seiner Meinung.

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Die Frage ist zuerst einmal, was ihr in der Ratenzahlungsvereinbarung abgemacht habt. Ist der Ratenbetrag fest auf den Betrag über eine bestimmte Zeit festgelegt?

4 Jahre lang monatlich (denke ich zumindest mal) 30 EUR und du bist noch immer nicht durch. Da musst du echt auf jemanden getroffen sein, der sehr viel Geduld hat.

 

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Ich würde dir empfehlen, dir vom Vermieter genauere Unterlagen zu den Kosten aushängien zu lassen. Auf der Nebenkostenabrechnung steht etwas von Techem Abrechnungsservice. Hierbei handelt es sich vermutlich um den Ablesedienst für Heizung und Warmwasser. Lass dir dort die genauen Abrechnungsunterlagen zeigen. Dort stehen genauere Daten zu Ablesezeitpunkten und Werten.

 

Ein Preis von 20 EUR pro Kubikmeter Warmwasser kommt mir auch sehr hoch vor, aber nichts ist unmöglich. Im Zweifel geh mit den Unterlagen zum Mieterverein und lass dich beraten.

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Bei dem Kauf von Edelmetallen handel es sich bilanziell gesehen um einen reinen Aktivtausch. D. h. das Bargeld wird gegen die Edelmetalle gekauft. Grundsätzlich ändert sich an dem Vermögen der Gesellschaft somit nichts und hat damit auch keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Einzige Ausnahme: Die Edelmetalle werden zu einem überhöhten Preis gekauft und somit müssen direkt Abschreibungen auf den Wert der Edelmetalle vorgenommen werden. Aber das ist vermutlich nicht in deinem Interesse.

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Also deine Ansprüche bezüglich des ALG I verfallen nicht, sondern laufen nach einem eventuellen Ende des Jobs weiter. Es erfolgt jedoch ggf. eine Neuberechnung der Höhe, wenn sich dein Gehalt verändert.

Deine Begründung, dass der Job ja nur rund ein halbes Jahr läuft wird man wohl nicht akzeptieren.

Bei der Bezahlung sieht es so aus, dass dir zumutbar ist, dass du innerhalb der ersten drei Monate einen Job annimmst, der maximal 20 Prozent dir weniger einbringt, als der Job vor der Arbeitslosigkeit.

Ein paar weitere Informationen findest du z. B. hier:

http://www.alkv-loeb-zit.de/docu/info4.pdf

 

 

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Pausenzeitenregelung: Welche Abzüge sind rechtens?

Hallo zusammen!

Ohne große Umschweife geht es mit den äußeren Umständen los (was man zum Sachverhalt wissen muss): Ich bin Dualstudentin mit Auszubildendenstatus. Das bedeutet, ich studiere quasi ganz normal auf Vollzeit, arbeite in den Semesterferien / während der Vorlesungsfreien Zeit, bekomme jeden Monat eine Ausbildungsvergütung und zahle keine Steuern, aber Sozialversicherungen.

Um mein Gehalt aufzubessern, habe ich für die Ferien neben dem normalen 40h-Job in meinem Betrieb noch einen Kellnerjob angenommen, auf 450€-Basis, unbefristet, 9,50€ die Stunde.

Als meine erste Abrechnung kam, fehlten mir 53,84€. Meine Stunden habe ich mir aufgeschrieben und sie sind auch im System verzeichnet. Daher sprach ich die Restaurantleiterin an, wie der Fehlbetrag zustande käme. Sie hatte die Abrechnung noch nicht vorliegen, erklärte aber, dass man versehentlich mit 8,50€ gerechnet hatte, dazu kamen Steuerabzüge. Da dann immer noch etliche Euros fehlten, erreichte mich wenig später eine Nachzahlung von 27,20€, was insgesamt immer noch 26,64€ zu wenig waren.

Sie erklärte, dass im Restaurant die Regelung vorhanden sei, dass nach 4,5h eine halbe Stunde Pause abgezogen wird. Ich konnte dies nicht prüfen, da im Vertrag kein entsprechender Paragraph verzeichnet ist und auch kein Betriebsrat existiert. Diese besagte halbstündige Pause habe ich jedoch kein einziges Mal vollständig genutzt. Ich durfte mich zwischenzeitlich an einigen Tagen für 5, maximal 10 Minuten in die Küche oder auf den Hof setzen, aber wirklich Pause war das auch nicht, da es ja direkt mit dem Stress weiterging.

Mir ist klar, dass das in der Gastronomie normal ist. Aber habe ich das Recht, mir mein Geld zu erkämpfen? Für eine Studentin mit Auszubildendenvergütung ist das viel Geld. Ich habe keine halbe Stunde Pause gemacht. Ich lasse mir gerne 15 Minuten abziehen, wenn es die Inhaber glücklich macht, aber 30 Minuten sind zu viel. Das wären 19€, von denen ich für MINDESTENS 9€ noch gearbeitet habe.

Und das ist nur der erste Monat, wer weiß, wie es bei den übrigen aussieht, wo ich viel mehr und öfter länger als 4,5h gearbeitet habe - die Abrechnung steht nächste Woche an, daher möchte ich vorbereitet sein.

Darf ich das mit mir machen lassen? Bin für jeden Rat dankbar! :)

LG Jessi

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Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden in den vorhergegangenen Antworten bereits zur genüge diskutiert.

Die Frage ist jetzt natürlich, wie du auf deine Situation reagieren kannst oder solltest. Das grundsätzliche Problem sehe ich erst mal nur in der Tatsache, dass du von der Pause nach viereinhalb Stunden nicht wusstest und diese aus diesem Grund auch nicht in Anspruch genommen hast. Somit fehlen dir die 26,64 EUR. Ich kann gut nachvollziehen, dass dies aus deiner Sicht ungerecht ist und sie dir durchaus zustehen (sollen). Du solltest im ersten Schritt nun noch mal auf deine Chefin zugehen und fragen, ob man sich mit dem Geld irgendwie einigen kann.

Danach kannst du natürlich versuchen, über andere Wege an dein Geld zu kommen, solltest aber immer dran denken, dass das Arbeitsverhältnis danach sicherlich nicht mehr so ideal sein wird. Da solltest du dir die Frage stellen, was dir wichtiger ist.

Für für die Zukunft ist die Sache jedoch klar. Wenn dein Arbeitgeber eine halbe Stunde Pause nach viereinhalb Stunden verlangt, dann musst du dich daran halten. Du hast im Gegenzug aber natürlich auch das Recht diese einzufordern.

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Die Frage ist erst einmal, woran denn konkret das Sondernutzungsrecht besteht. Ist es der Stellplatz, auf dem der Carport steht oder ist es der Carport selbst? Sollte dieses nur den Stellplatz umfassen, gehört der Carport nicht dazu und dessen Instanthaltung muss somit von den Miteigentümern selbst getragen werden.

Gilt es hingegen auch für den Carport selbst, ist die Frage, ob zu den Kosten für Instanthaltung an Dingen, die dem Sondernutzungsrecht unterliegen etwas konkretes in der Teilungserklärung geregelt wurde? Falls ja, sollte alles klar sein.

Andernfalls ist meines Wissens nach gesetzlich so geregelt, dass du dich tatsächlich an den Kosten beteiligen musst. Das ist das Problem (zumindest aus deiner Sicht) an diesen Sondernutzungsrechten. Unabhängig hiervon könntest du natürlich dann versuchen, wie von hildefeuer beschrieben zu argumentieren. Vielleicht lassen sie sich ja drauf ein.

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Eines vorab: Ich würde dir empfehlen, bezüglich dieses Vorgangs und den hohen Beträgen empfehlen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Der kostet zwar ein paar Euro, spart euch aber hinterher vermutlich unter dem Strich den ein oder anderen Euro mehr.

Mir persönlich fallen hier zwei Dinge ein:

Zum einen die Nutzung der Fünftel-Regelung. Hier wird bei der Berechnung ein fünftel der Abfindungssumme auf dein Jahreseinkommen drauf gerechnet und dann die Steuerdifferenz zu deinem Jahreseinkommen ohne Abfindung mit fünf multipliziert. D. h. die Abfindung wird fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Hierdurch kann man je nach Grenzsteuersatz etwas sparen.

Zum anderen könnte es sich lohnen, dass ihr im Jahr der Abfindungszahlung auf die gemeinsame Veranlagung verzichtet und jeder für sich eine Steuererklärung macht. Hierdurch verringert sich dein Grenzsteuersatz, da du weniger verdienst. Hierdurch wird die fünftel-Regelung noch attraktiver.Am attraktivsten würde es aus steuerlicher Sicht meiner Ansicht nach aber folgendes Modell für dich aussehen. Du lässt dir die Abfindung plus die Gehälter für das Jahr 2017 komplett als Abfindung Anfang 2017 auszahlen. In 2017 würdest du dann komplett auf eine weitere Arbeit verzichten. Hierdurch wäre der Steuerspareffekt im Zusammenspiel mit der fünftel-Regelung maximal. Du solltest hier aber beachten, dass du in diesem Fall natürlich nicht Sozialversichert bist und somit auch wieder Nachteile entstehen können.


Trotzdem ein kurzes Beispiel:

Verdienst in 2017 20.000 EUR+70.000 EUR, Abfindung Auszahlung komplett in 2017, Gemeinsame Veranlagung: Bei 50k Abfindung Brutto bleiben ca. 28.811 EUR

Verdienst in 2017 20.000 EUR, Abfindung Auszahlung komplett in 2017, Einzelveranlagung: Bei 50k Abfindung Brutto bleiben ca. 34.400 EUR

Verdienst in 2017 0 EUR, Abfindung Auszahlung komplett in 2017, Einzelveranlagung: Bei 70k Abfindung Brutto bleiben ca. 64.300 EUR

Unberücksichtigt bleibt hier, dass die jeweiligen Modelle durchaus auch andere Nachteile haben (Mann zahlt in dem Jahr wiederum mehr Steuern, weil er die 70.000 EUR nach Lohnsteuerklasse I versteuern muss, ...), bzw. ggf. auch andere rechtlichen Probleme entstehen können. Daher der dringende Tipp mit dem Steuerprofi.

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Aus meiner Sicht hast du zwei Möglichkeiten:

  1. Du gibst bei deinem potentiell neuen Vermieter an, dass du in der Wohnung deiner Freundin gewohnt hast, und somit keine Bescheinigung einreichen kannst. Diese Konstellation ist ja nicht ganz ungewöhnlich und daher nicht unüblich. Kann aber sein, dass der Vermieter trotzdem vorsichtiger ist.
  2. Du lässt dir eine Bescheinigung durch deine Freundin ausstellen, dass im Rahmen des Untermietverhältnisses (im Grunde hast du ja mit deinem damaligen Einzug einen mündlichen Mietvertrag mit ihr geschlossen) keine offenen Mietzahlungen bestehen. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung deiner Freundin (die sie bei ihrem Vermieter anfordert) könntest du ggf. zusätzlich noch anfügen.
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Profitierst du denn von der Photovaltaikanlage als Mieter? Falls ja, könnte ich mir, wenn dieses im Mietvertrag erwähnt ist, durchaus vorstellen. Nur glaube ich das nicht. Ich vermute, dass die Einnahmen durch den Stromverkauf ganz allein dem Vermieter zugute kommen. Und somit die Umlage einer solchen Versicherungsprämie natürlich nicht rechtmäßig. Sie hat schließlich nichts mit der Mietsache zu tun.

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Was sollte es denn für ein BGH-Urteil geben? Wenn du einen Käufer für den Preis findest, kannst du dies natürlich machen.

Wenn dich hier der steuerliche Aspekt interessiert, dann könntest du alle Kosten dem Verkaufspreis gegenüberstellen. Der Gewinn muss (falls nicht zweiweise selbstbewohnt) versteuert werden.

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Hmm... Eines verstehe ich gerade nicht. Seid ihr nun eine Erbengemeinschaft oder gehört jedem ein Teil der Fläche? Ich gehe mal von ersterem aus. In diesem Fall kannst du gar nicht ohne "deinen Teil der Fläche" verkaufen. Wenn es keine Einigung über den Verkauf gibt und trotzdem jemand raus will, wird "einfach" die Zwangsversteigerung angesetzt und der Erlös entsprechend aufgeteilt. Dies ist meist aber der schlechteste Weg.

Wie ihr am besten verhandeln solltet, wird dir hier niemand sagen können. Verhandeln ist sicher nie schlecht, aber wie eure Karten stehen werdet ihr dann sehen.

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