Wasserschaden in der Küche?
In meiner Küche ist ein Wasserschaden entstanden durch ein kaputtes rohr hinter den Fliesen. Der Vermieter räumt jetzt meine EBK raus, sowie den Boden. Laminat und darunter Fliesen. Dann wird ein Bautrockner eingestellt.
Eine neue Küche kann ich mir erst kaufen wenn die Versicherung zahlt. Diese wollen aber eine Rechnung. Der Boden muss auch erneuert werden, das kann ich auch nicht im voraus bezahlen. Durch den Bautrockner ist die Küche nicht nutzbar. Kommt die Versicherung auch dafür auf?
3 Antworten
Wodurch ist denn der Schaden entstanden? Da der Vermieter tätig wird, gehe ich mal davon aus, dass der Rohrschaden in der Wand entstanden ist und nicht auf "deiner" Seite, also Spülbecken oder Spülmaschine.
Wenn das so ist, dann wird dir die Versicherung des Vermieters wohl nur den Zeitwert der Küche ersetzen und den errechnet die u.a. aus Rechnungen. Wenn es keine Rechnungen mehr gibt, dann wird der Schaden durch einen Sachverständigen geschätzt.
Den Boden muss der Vermieter dann auch wieder herstellen. Wieso solltest du den bezahlen?
Es kann sich ja nur um Deine eigene Hausratversicherung handeln. Will die wirklich eine Rechnung der neuen Küche, oder, will man dort die Rechnung der vorhandenen Küche um den Wert abschätzen zu können? Hausratversicherungen sind zwar Neuwertversicherungen, aber sie ersetzen natürlich nur den Neuwert einer vergleichbaren Sache. Im Zweifel solltest Du bei der Versicherung nachfragen.
Die neue Küche ist das einzige Problem für dich, alle anderen Kosten sind Vermietersache.
Versuch mit der Versicherung zu verhandeln, ob man evtl. auch eine Abtretungserklärung für den Küchenkauf akzeptieren könnte, die dann deiner Versicherung eingereicht werden muss. So kann sie den Rechnungsbetrag dann direkt an die Firma überweisen. 🤷♀️
So ist es...... dies wird der Vermieter dem Fragesteller schon auch so mitteilen und reicht als erste Maßnahme auch ‼️
Hier in der Frage liest es sich für mich, als ob der Mieter sich für alle Sanierungsarbeiten finanziell verpflichtet fühlt und das ist er nicht.!
Da hier noch Laminat auf den Fliesen verlegt wurde, ist es die Frage, wer diese Verlegung vorgenommen ha. Der Vermieter ist nur für den Bodenbelag zuständig, den er verlegt hat.