Kann ich bei der Krankenkasse die Erstattung von zuviel gezahlten Zuzahlungen auch nach dem Tod des Versicherten beantragen?
Meine im Dezember 2015 verstorbene Tante war von 2014 bis 2015 im Pflegeheim. Weil sie lebenslanges Wohnrecht in meinem Haus hatte wurde eine Betreuerin - auf unserem wunsch hin (Betreuer und Wohnrecht im Haus des Betreuers ist nach deutscher Rechtssprechnung ein sehr heikles Thema) bestellt. Leider lief die betreuung mehr schlecht als recht.
Und nun sitze ich hier mit den Zuzahlungen für Krankenhaus und Apotheke von rund 400,00 €/im Jahr. Belastungsgrenze 1 % da Pflegestufe 2 und zum Schluß 3. Bruttorente jährlich rund 25000 € - also hätte jedes Jahr 2014 und 2015 eine Zuzahlungsbefreiung oder eine nachträgliche Erstattung zuviel geleisteter Zuzahlungen erfolgen können oder müssen. Da es aber noch "mehrere Baustellen" gibt wo die Betreuerin nicht so wie es sein soll gearbeitet hat gehe ich mal ganz einfach von Faulheit aus, auf Grund dessen die Antragstellung versäumt wurde. Die Rechtslage sollte ein Betreuer wohl kennen!
Und deshalb die Frage: Kann ich als Erbe die Erstattung der zuvielgezahlten Beträge beantragen, zumal das Erbe ja nicht mal für die Deckung der Kosten (Pflegeheim und Beerdigung) ausreicht?
2 Antworten
Man kann bis zu vier Jahren rückwirkend die zuviel gezahlten Leistungen erstattet bekommen. Allerdings nur mit Original - Quittungen.
Sicherlich kann man als Erbe das für 2014 und 2015 bei der Krankenkasse beantragen. Allerdings müssen die Belege als Orginale vorliegen. Welche Fristen dort einzuhalten sind wird die Krankenkasse dann schon benennen. Alles was arbeit macht interessiert die "Betreuer" nicht. Sie bekommen ja keine Vergütung dafür.
Betreuer, jedenfalls amtlich bestellte, bekommen sehr wohl eine Vergütung: je nach Qualifikation zwischen 27,00 € und 44,00 € pro Stunde und in Abhängigkeit von der Dauer der Betreuung, ob vermögend oder nicht, ob im Heim oder zu Hause ist auch eine pauschale Stundenanzahl zu vergüten (von ich glaub 8,00 h im Monat am anfang der Betreuung bis zu 2 h im Monat nach einem Jahr. Klar kann man damit keine großen sprünge machen, aber so ein Antrag dauert bei mir, als Laie auf diesem Gebiet ne viertel Stunde - man bekommt doch alles von den apotheken bestätigt. Und deshalb ärgert es mich so.
Betreuer, aus dem Verwandten- oder Bekannten Kreis bekommen keine Vergütung. Amtlich bestellte (meist Anwälte oder andere Juristen) bekommen schon immer Vergütungen dafür. Kann aus eigener Erfahrung berichten.
Bei der Suche nach einem Betreuer im konkreten Einzelfall wird erfahrungsgemäß zunächst im Verwandtenkreis des Betroffenen gesucht werden, zumal dort eher als bei der Bevölkerung im allgemeinen mit einer sozialen Selbstverpflichtung gegenüber dem Betroffenen gerechnet wird.
Außerdem bestimmt § 1897 Abs. 5 BGB , dass, schlägt der Betroffene keinen geeigneten Betreuer vor, bei der Auswahl auf verwandtschaftliche und persönliche Bindungen Rücksicht zu nehmen ist.
Das weiß ich aus eigener Efahrung und dass was Du meinst, ist ein familierer Ehrenamtlicher Betreuer, der durch das Gericht jährlich eine Aufwandspauschale von 399 € erhält
Ich war 5 Jahre Betreuer für meine Tante und habe keine Aufwandspauschale erhalten! Hinter den Auslagen konnte ich immer hinter her laufen, also alles mit Orginal Belegen per Einschreiben ans Vormundschaftsgericht einreichen und warten und hoffen das bezahlt wird. Nach 4 bis 6 Wochen war das Geld dann da.
Danke, die Originalbelege habe ich ja - die lagen im Pflegeheim "rum2 in der Akte.