Darf Witwe Stromvertrag kündigen, wenn Ehegatte verstorben ist?
Hat eine Witwe die Möglichkeit den bestehenden Stromvertrag zu kündigen, wenn der Vertragsnehmer (ihr Ehemann) verstorben ist. Der Vertrag muss normalerweise 3 Monate vor Vertragsbeginn (1.4.) gekündigt werden? Übernimmt Sie den Vertrag automatisch, wenn sie in der Wohnung wohnt?
2 Antworten
Erbe ist eine Gesamtrechtsübertragung. Solange Verträge nicht höchstpersönlicher Natur sind -womit dann die Geschäftsgrundlage wegfällt- müssen sie eingehalten werden. Schau in den Stromliefervertrag. Da steht bestimmt etwas dazu.
Übernimmt Sie den Vertrag automatisch, wenn sie in der Wohnung wohnt?
Richtig - inwiefern nach dem Tod des Vetragspartners Beendigung des Vertrages erklärt werden kann, egäbe sich aus dem anwendbaren Tarif vorliegenden Vertrags.
Laufzeitverträge wären nur ordentlich zum Vertragsende kündbar oder übertragbar; "normale" Versorgerverträge beenden - wenigstens die mir bekannten Versorger in NRW - nach Vorlage der Sterbeurkunde ihres Kunden unbürokratisch.
G imager761