Lohnt es sich schon eine Bauvoranfrage zu stellen,falls ein Grundstück noch bebaut ist? Oder muss zwingend schon eine Abrissfirma Platz geschaffen haben?

3 Antworten

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Der zeitlicheAspekt, den @Privatier genannt hat, darf man nicht außer acht lassen, aber bevor man mit Arbeiten beginnt, oft, bevor man kauft, will man ja wissen, was gebaut werden darf.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Bauvoranfrage macht immer Sinn. Weil kostet wenig bis gar nix und ist falls positiv bindend. Somit trägt man nicht das Kostenrisiko einer späten umfangreichen Genehmigung.

Auch wenn Bauvoranfragen abgelehnt werden und später Bebauungspläne geändert werden, kommt die Behörde meist auf die gestellte Voranfrage zurück.

Beispiel: Eine KFZ-Werkstatt wurde per Bauvoranfrage abgewiesen. Einige Monate später hat ein Nachbar eine Änderung im B-Plan beantragt und die Werkstatt konnte dann doch noch genehmigt werden.

Hast Du Dich darüber informiert, dass ein aufgrund einer Bauvoranfrage ergangener Bescheid nur eine Gültigkeit von 2 bis 3 Jahren (je nach Bundesland unterschiedlich) hat?

Das könnte verdammt knapp werden wenn das Haus erst abgerissen werden muß. Nach Fristablauf würde man von vorne anfangen müssen.

Aber, um auf die Frage klar zu antworten: Erlaubt ist es.