Eltern haben Grundstück geschenkt, ist neu bebaut auf Kredit. Jetzt Pflegeheim, Rückforderung vom Staat möglich?

4 Antworten

Der Link von Andri erklärt m. E. alles, aber eventuell zur Klarstellung.

Ihr habt ein Grundstück bekommen auf dem ein Sommerhaus war.

Vermutlich war das Sommerhaus nicht sehr wertvoll, wenn ihr es abgerissen habt, um ein Wohnhaus zu bauen. Das habt ihr per Kredit finanziert.

Was bleibt ist doch ein Wert, den das Grundstück hatte.

Entweder ihr wohnt nun selbst im Haus, oder ihr habt es vermietet und keiner wird Euch auffordern das zu verkaufen.

Das einzige, was man von Euch fordern könnte, wäre die Summe, die Das Grundstück bei der Schenkung mal Wert war.

Da habt ihr nach der (guten) Quelle von @andri zwei Möglichkeiten. Entweder Ihr nehmt ein Darlehen auf und zahlt es in einer Summe, oder monatlich eine Rate, bis der Wert des Grundstück erreicht ist.

Keiner will an Euer Haus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

@wfwbinder: "Da habt ihr nach der (guten) Quelle von @andri zwei Möglichkeiten. Entweder Ihr nehmt ein Darlehen auf und zahlt es in einer Summe, oder monatlich eine Rate, bis der Wert des Grundstück erreicht ist."

Aber das ist ja genau der Ruin! Ist kommt doch auf das Gleiche hinaus ob ich nun das Haus verkaufe oder es als zusätzliches Darlehen nehmen muss und das kann doch nicht wahr sein,- aber durch Andri's Link scheint eine Vorgehensweise durchzulechten:

Egal, Andri's link hat einen wichtigen Hinweis gegeben:

Sofern das Einkommen des Beschenkten unter 1800 Euro netto liegt kann das Sozialamt auch bei vorheriger Beschenkung keine (zusäzliche) Kreditaufnahme auf fordern wenn das Grundstück nicht veräußert werden kann(der Fall liegt ja hier vor). Wehrmutstropfen: Die Forderung bleibt wohl ein Leben lang bestehen. Sollte man irgendwann zu Geld kommen (Erbschaft über Freibetrag des Vermögen, der liegt bei 5% alles Bruttobezüge seit dem 18. Lebensjahr inkl. 4% Zins + Zineszins pro Jahr) oder über 1800 Euro verdienen wird die Forderung fällig,- auch wenn das 60000 Euro sind...

Der Deutsche Staat schenkt dir nix, das ist einmal sicher.

Ok, fassen wir noch einmal zusammen:

Sofern ein Haus/Grundstück etc. etc. nicht veräußert werden kann ohne den Beschenkten zu ruinieren zieht die Einkommenregelung höchstwahrscheinlich des Beschenkten.

Beispiel:

Grundstück wurde vor 5Jahren geschenkt, nun Pflegeheim der Eltern. Grundstück wurde bebaut. Grundstücksveräußerung aufgrund der Kredite nicht möglich.

Lösung: Sozialträger verlangt Kreditaufnahme. Das geht aber nur solange der Beschenkte ein Einkommen über 1800 abzgl. zzgl. aller Umstände besitzt.

Aber auch unter 1800 Euro Einkommen bleibt die Forderung bestehen! Sie wird nur nicht umgesetzt bis der Beschenkte zu Vermögen über seine Freigrenze kommt oder wieder über 1800 Euro verdient.

Beispiel: Einkommen 3000 euro netto. 3000-1800 = 1200 Euro / 2 = 600 Euro.

Das Amt könnte also verlangen ein Darlehen mit einer Rückzahlungsrate von 600 Euro aufzunehmen. (wird durch 2 geteilt lt. Unterhaltszahlung an Eltern).

Korrigiert mich wenn ich falsch liege, Bestätigung wäre auch schön, Vielen Dank an alle !!


Andri123  06.08.2018, 14:21

Ich glaube, wir haben hier keine Sozialhilferechtsexperten, die Dir alle Details beantworten können.

Bei 3.000,- netto wärest Du als Alleinstehender ja ohnehin unterhaltspflichtig, also die 600,- monatlich müßtest Du ohnehin zahlen.

Mit Familie erhöht sich ja der Selbstbehalt. Und im Einzelfall kann man den Selbstbehalt auch erhöht berechnen lassen, wenn erhöhte Belastungen vorliegen.

Und wenn die Bank Dir keinen Kredit gibt (nachweisbar), dann kann das auch nicht verlangt werden.

Den Wert des Grundstücks könnte man evtl. noch um die Abrißkosten mindern.

Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass oft die nicht-gedeckten Heimkosten gar nicht so hoch sind (durch Pflegegrad, Rente). Und meist geht es auch nur um ein paar Jahre, da niemand unsterblich ist. Wäre also die Frage, welche Summen da tatsächlich zusammen kommen.

Ich würde jetzt erstmal keine Panik entwickeln, sondern tatsächliche Schreiben des SO abwarten und mich dann ggf. nochmal anwaltlich beraten lassen.

Gnther 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 17:37
@Andri123

Hi Andri, bei uns wären es wohl zwischen 1100 Euro und 1500 Euro zusätzlich monatlich :( - Interessant wäre noch zu wissen ob in unserem Falle auf das Einkommen zugegrffen wird (da man hier ja nur die Hälfte oben drauf zahlen muss, also 3000 Euro netto -> 1200 Anrechnung / 2 = 600, also Hälfte) und bei Forderung wg. Grundstück von damals,- auch wenn sie noc h nicht fällig wird wg. Gehaltsumständen - natürlich alles davon bezahlt werden müsste (später) :/.

Kurz: Wer Vermögend ist wird zu 100% an den ausstehenden Kosten beteiligt und wer kein Vermögen hat aber ein hohes einkommen "nur" mit der Hälfte und auch nur im überstehenden Betrag (egal wie hoch die ausstehenden Pflegekosten sind).

Beispiel: Vermögend: 100% z.B. 1500 Euro pro Monat vom Vermögen,

Nur hohes gehalt: Bsp. 3500 Euro netto - 1800 Frei = 1700 Euro Rest/2 = 850 Euro, Rest kann man behalten und keine ausstehenden Forderungen mehr...


Gaenseliesel  06.08.2018, 12:23

Super, ein mit diversen Fallbeispielen bestückter, praxisnaher Link ! :-))

DH !

wfwbinder  06.08.2018, 12:25

Sehr gute Quelle. DH.

Gnther 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 12:10

Ist leider zu grob. Es geht ja genau um diesen Fall eines geschenkten und DANACH bebauten Grundstücks des Sohnes. Das Grundstück ansich ist somit nicht mehr herausgebbar/veräußerbar ohne den Sohn komplett zu ruinieren.

Andri123  06.08.2018, 12:18
@Gnther

Vielleicht solltest Du den Artikel nochmal genauer durchlesen, z.B. das hier:

"Es kommt darauf an, ob das Haus bzw. Grundstück selbst bewohnt wird. Wird es selbst bewohnt und ist es ein angemessenes Grundstück, ist es nicht herauszugeben. Es besteht aber möglicherweise die Verpflichtung, daß Grundstück zu beleihen bzw. einen Realkredit aufzunehmen, um Unterhalt zu leisten. Dies allerdings wiederum nur, wenn der Beschenkte nach Abzug der dann zu zahlenden Kreditraten sich noch oberhalb der Freibeträge befindet (siehe unten). Allerdings wird dem Beschenkten dann möglicherweise auch ein fiktives Einkommen für den Wohnvorteil zugerechnet, den er dadurch hat, daß er mietfrei wohnt (Berechnungsweise siehe Einkommen beim Elternunterhalt)."

Im Falle einer konkreten Rückforderung durch das Sozialamt würde ich ohnehin einen Anwalt konsultieren.