Keine Zufahrt zum unbebauten Grundstück?
Ich habe eine Baulücke gekauft. Das Grundstück soll ab nächste Woche bebaut werden. Bei dem 13 m breiten Grundstück gibt es jeweils rechts und links Bordsteinabsenkungen für die "Einfahrten". Leider parken Anwohner mein Grundstück permanent zu, sodass ich keine Möglichkeit habe, Material, Gerätschaften, einen Bauwagen o. Ä. auf das Grundstück zu schaffen. Die Bordsteinabsenkungen werden ignoriert. Von mir aufgestellte Schilder werden ignoriert. Zettel, die ich an die Windschutzscheibe geklemmt habe, werden ebenso missachtet. Habe ich ein Anrecht, dass die "offiziellen" Zufahrten frei gehalten werden, auch wenn noch kein Haus auf dem Grundstück steht?
3 Antworten
Ja, hast du. Da es Strassenland ist, ist hier die Polizei zuständig.
Nicht das ich wüsste...
So wie es aussieht kannst Du nur selbst den Bereich den Du brauchst bei Gelegenheit mit einem Fahrzeug blockieren.
Du bekommst ein Halteverbot schon bevor die Bauarbeiten los gehen? Sie stellen sich vor die offiziellen Halteverbotsschilder?
Es ist eher einfach: wenn du nichts falsch gemacht hast, kannst du die Autos auf Kosten der Fahrer abschleppen lassen.
Dass du die Frage hast ist allerdings ein Hinweis darauf, dass irgendwas nicht gut gelaufen ist. Ein (noch) nicht gültiges Parkverbot wird natürlich ignoriert.
Was ist deine Alternative zu städtischen Halteverbotsschildern? Es kann erst los gehen, wenn die stehen.
Leider gibt es Regeln, die zu beachten sind. Falschparken setzt ordentliche Schilder voraus. Sonst stehen die Autos, ohne dass du etwas dagegen machen kannst. Also 80 € Lehrgeld.
Der Kran passt nicht in die Straße. Es ist eine schmale Anliegerstraße und leider von den Anwohnern komlett zugeparkt.
Die städtischen Halteverbotsschilder bekomme ich erst, wenn der Bagger kommt. Das nützt mir aber nichts, weil ich vorher schon Gerätschaften, Bauzaun und vieles mehr auf das Grundstück bringen muss. Der Tranporter heute mit den Bauzäunen ist wieder weg gefahren, weil er nicht anliefern konnte, da die komplette Front zugeparkt war. Kosten: 80 €.
Der Abschleppdienst möchte die vollen Kosten von mir in Vorkasse haben. Ich soll die Beträge dann zivilrechtlich einklagen.