War heute mit meiner Bekannten los, ein altes, aber liebevoll renoviertes Haus anzuschauen. Bj laut Inserat 1930.
Da das Haus total verwinkelt war, teilweise extrem niedrige Deckenhöhe hatte, schoss uns plötzlich durch den Kopf, ob das Baurechtlich alles so in Ordnung ist und es wirklich alles Wohnraum ist.
Der Makler sagte, bei so alten Siedlungshäusern ist das immer so, Baugenehmigungen gäbe es gar nicht, bei so alten Häusern sei das nicht üblich.
Hat der Makler recht? Wir haben zwar eine Flurkarte, wo das Haus eingezeichnet ist, wir wissen aber nicht, ob nicht ein Teil der Räume zb mal Stall waren oder Abstellräume statt Wohnraum.
Ist es tatsächlich so, das bei so alten Häusern nichts benötigt wird an Papieren?