Lohnpfändung Unterhalt - nichts bleibt?

5 Antworten

Jetzt lässt die KM das Gehalt pfänden.

Damit beisst sich die Kindesmutter selber ins Bein.

Denn bei deinem Bruder ist nichts zu Pfänden.

bei 1800 Netto und 2 Kinder Unterhaltspflichtig hat er einen Freibetrag von fast 2000 €, Sie sollte sich also fürs erste mit den 300 zufrieden geben bis das ganze Gerichtlich durch ist.

Hallo SinaLe30,

wenn dein Bruder jetzt nicht handelt, dann kann (bis zum Abschluss des Hauptverfahrens) theoretisch alles gepfändet werden. Deshalb sollte er so schnell wie möglich bei der Bank sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen, damit ihm ein Selbstbehalt bleibt. Wenn er nachweist, dass er Kindergeld für seine neugeborene Tochter erhält, dann ist auch das geschützt, ebenso evt. Zahlungen an andere Unterhaltsberechtigte (z. B. Tochter, neue Partnerin,..). Sein Anwalt kann ihn beraten.

Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von 1.410 Euro je Kalendermonat. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden.
Zur Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) reicht ein entsprechendes Umwandlungsverlangen der Kontoinhaber:innen gegenüber ihrer Bank aus. Auf dem P-Konto ist dann grundsätzlich ein Guthaben in Höhe von 1.410 Euro je Kalendermonat vor Pfändungen und Verrechnung geschützt. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden.
Bei einer Kontopfändung haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zum Konto und können zum Beispiel Überweisungen vornehmen.
Das P-Konto bietet Schutz vor Kontopfändungen in drei Stufen:
Basisschutz für Guthaben in Höhe von 1.410 Euro
Voraussetzung: Umwandlungsantrag des Kontoinhabers bei seiner Bank
Erhöhter Freibetrag mit Bescheinigung bei Unterhalt / Sozial- oder Asylbewerberleistungen für weitere Personen im Haushalt / Kindergeld / einige weitere Leistungen
Voraussetzung: Vorlage einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung durch die Kontoinhaber:innen bei ihrer Bank
Individuell festgesetzter Freibetrag mit Beschluss/Bescheid bei höheren Einkünften und Sonderfällen
Voraussetzung: Antrag mit Nachweisen bei Vollstreckungsgericht/Vollstreckungsbehörde

Textquelle und weitere Infos: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/das-pkonto-als-schutz-vor-kontopfaendung-5944

VG Emelina


SinaLe30 
Beitragsersteller
 06.01.2024, 12:48

Hallo Emelina, danke für die Antwort. Ich habe mit ihm gesprochen und begleite ihn Montag zur Bank um das zu machen.
Weißt du, ob es wirklich sein kann, dass die "Schulden"; also der Rückstand zusammen mit dem laufenden UH beim nächsten Lohn gepfändet wird?

Es ist wirklich ein Unding, dass so etwas zulässig ist. Vor allem weil die KM nicht angewiesen ist. Wir hoffen auf das Hauptverfahren.

Andri123  06.01.2024, 15:03
@SinaLe30

Für Unterhaltsrückstände gilt nicht die normale Pfändungsfreigrenze, sondern es kann bis zum Existenzminimum runtergepfändet werden. Der Betrag wird m.W. vom Vollstreckungsgericht analog Hartz4 festgestellt.

mmmmhhhh

ein Guter Freund muß auch für Unterhalt aufkommen, verdient auch 1800 netto(Fachlagerist)

der sagte mir kürzlich, ihm bleibt ein Selbstbehalt von 1370 euronen.... demnach kann der KV hier in der Fragestellung garnicht den Unterhalt abdecken....

mittlerweile ist der freund in Psychologischer Behandlung und seit Monaten Krankgeschrieben in einer Fachklinik

demnacht fällt bei ausgelaufendem Krankengeldbezug Bürgergeld an... der Selbstbehalt dürfte demnach 1160 Euronen betragen...

Ich hoffe meine Zahlen sind da richtig?


SinaLe30 
Beitragsersteller
 06.01.2024, 11:45

Der Selbstbehalt blieb im Rahmen des Eilverfahrens absolut unberücksichtigt, genauso wie die Tatsache, dass der KV noch einem weiteren Kind unterhaltspflichtig ist. Warum, versteht selbst unser Anwalt nicht. Daher jetzt die Einleitung des Hauptverfahrens. Was dann rauskommt, wird man sehen aber ich sehe meinen Bruder auch schon in der Klinik.
Zahlen sollten so korrekt sein.

tellerchen  06.01.2024, 12:43
@SinaLe30

ich möchte dir noch einen Rat geben...da wurde mir damals vor 20 Jahren während meiner Scheidung auch geholfen...das mir bekannte älteste Scheidungs und Unterhaltsforum...kannst da mal reinschauen...da sind auch forumsteilnehmer ausm Anwalts und Jugendamtsbereich...mir haben die damals konkret meine Unterhalts und nicht nehmbare Selbstbehaltbeträge gepostet natürlich anonym.... die seite heisst www.Vatersein.de ist aber für Väter und Mütter...vielleicht hilft es dir

SinaLe30 
Beitragsersteller
 06.01.2024, 12:49
@tellerchen

Danke für den Rat! Werde ich ihm sofort weiterleiten.

tellerchen  06.01.2024, 12:54
@SinaLe30

also die ratschläge sind nicht rechtssicher da...sind halt anwälte bzw Jugendamtssachbearbeiterin die das nebenher machen...aber alleine die Geschichten, was andere erlebt haben... das durchzulesen hatte mir damals sehr geholfen...ich dachte damals ich stehe buchstäblich an einer hohen klippe...alles war weg... partner...kinder... und beruflich hatte es mein damaliger AG auf mich abgesehen...alleine schon die Lebensgeschichten zu lesen dort hatte mir sehr geholfen

bitte bitte gern geschehen

seine neugeborene Tochter blieben bei dem Urteil unberücksichtigt.

und warum war er nicht längst beim Jugendamt um den (Minder-)Unterhalt für seine 3 Kinder neu berechnen zu lassen?

"Daher haben wir auf Anraten unseres Anwalts das Hauptverfahren eingeleitet."

Sorry, wenn es bereits einen Anwalt gibt, verstehe ich die Frage hier überhaupt nicht!


SinaLe30 
Beitragsersteller
 06.01.2024, 16:01

Ok. Vielleicht einfach mal, um ein paar andere Meinungen/ Erfahrungen zu hören.

tellerchen  06.01.2024, 18:52
@SinaLe30

also die Bemerkung " wusste der Anwalt auch nicht" lässt mich aufhorchen

ich hoffe doch, es ist ein Fachanwalt für Familienrecht? Meine Fachanwältin hatte damals die Titelklage des JA in der Luft zerreissen lassen, und dazu ist ein gewitzter Winkeladvokat im Stande.... ein normaler Anwalt eben nicht

SinaLe30 
Beitragsersteller
 06.01.2024, 22:09
@tellerchen

Nein, er hat die Entscheidung des Richters nicht nachvollziehen können, da er sich 100% sicher war, dass er ein Mangelfall ist. Das habe ich vielleicht falsch ausgedrückt. Die Ex hat in einem Eilverfahren die einstweilige Verfügung erwirkt. Es kam noch zu keinem Hauptverfahren, nicht mal zu einer Anhörung.

tellerchen  06.01.2024, 22:15
@SinaLe30

es gibt ein Sprichwort ...übrigens auch von einem anderen Anwalt von mir "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes hand..."das sagt alles und ich kann das nur bestätigen

SinaLe30 
Beitragsersteller
 07.01.2024, 08:10
@tellerchen

So etwas Ähnliches sagte er wohl auch beim ersten Gespräch. Die Ex ist halt gewieft, sonst nicht besonders helle- nur wenn es um das Geld geht. Weißt du, ob diese Eilverfahren oft zum Einsatz kommen? Ich hatte nämlich auch noch nie davon gehört, dass das jemand macht.