Hallo guten Tag,
wir haben eine offen Forderung von Vodafone (aus 2017) über nicht bezahlte Telefonrechnungen in Höhe von rund 700 Euro. Da dies nicht bezahlt werden konnte, kamen von Vodafone erst Mahnandrohungen mit Sperrung und dann eine Rechnung über die ursprüngliche Forderung plus 400 Euro Schadenersatz (für den Basispreis). Auch diese Rechnung konnte nicht bezahlt werden.
Der säumige Kunde schrieb daraufhin einen Brief an Vodafone mit der Erklärung, warum die Rechnung nicht bezahlt werden konnte (Arbeitsplatz verloren) und die Bitte, die Rechnung nochmal zu überprüfen und einer Ratenzahlung zuzustimmen. Seitens Vodafone kam keine Reaktion, stattdessen wurde ein Inkassobüro beauftragt.
Es kamen nun diversen Mahnungen des Inkassobüros ohne dass gezahlt wurde und anschließend ein Mahnbescheid, dem nicht wiedersprochen wurde. Stattdessen schrieb der säumige Kunde, dieses Mal ans Inkasso-Büro, ebenfalls mit der Bitte um Überprüfung der Gesamtsumme und Bitte um Ratenzahlung - ohne Reaktion des Inkassobüros. Anschliessend wurde der Vollstreckungsbescheid zugestellt und es erfolgte ein Schufa Eintrag. Pfändung ist nicht möglich gewesen, da das Einkommen zu niedrig ist und nicht zu pfänden (Ausbildung noch 2 1/2 Jahre mit 400 Euro Nettoverdienst!). In regelmäßigen Abständen kommen seitdem vom Inkassobüro Schreiben mit der Bitte um Bezahlung. Die ursprüngliche Rechnung entstand im Oktober 2017, der Pfändungs- und Überweisungbeschluss ist vom Mai 2018.
Nun möchte eine Verwandte dem säumigen Kunden helfen und möchte einen Vergleich anbieten.
Macht das Sinn? Wird der Vergleich an das Inkassobüro oder an den Gläubiger gesandt? Wie hoch kann/soll der Vergleich angesetzt werden?
Gesamtsumme inzwischen bei knapp 1.700 Euro - 1.100 ursprüngliche Forderung, der Rest Kosten des Inkassobüros mit folgender Aufschlüsselung:
Inkassokosten aus Inkassoauftrag (169 Euro), Ermittlungen Umsatzsteuerrelevant (12,55 Euro), Bonianfrage vor MB, GK Mahnbescheid (35,50 €), RA-Geb. Mahnbescheid (135 Euro), RA-Geb. Vollstreckungsbescheid (57,50 €), Verfahrensgebühr für die Vollstreckung (54 €), GK Pfüb (20 €), GV-Kosten Pfüb (3 Mal für je 21,25 € bzw. 34,96 €). Ist dies alles rechtens??
Soll der Vergleich ans Inkassobüro oder an den Gläubiger gerichtet werden?
Wir würden uns sehr über Hinweise freuen, wie wir am besten weiter vorgehen.
Vielen lieben Dank.
Christine