Vollstreckungsbescheid - Vergleich?
Hallo, gegen meinen Sohn gibt es aus einem Ratenkredit einer Bank einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2017 über insgesamt 21.354,20 Euro.
Er hat ein P-Konto und aus seinem Gehalt kann aufgrund der Höhe nichts gepfändet werden.
Er ist auch Unterhaltspflichtig für seine Tochter. Die Behörde tritt hier zum Teil in Vorleistung für den Unterhalt.
Ich beabsichtige der Bank einen Vergleich mit einer Einmalzahlung anzubieten.
In ersten Schritt würde ich ca. 30 % anbieten.
Auf was muß ich achten und wie kann ich sicherstellen, dass nach einer Einigung
der Vollstreckungsbescheid endgültig erledigt ist.
Danke für eine Antwort.
Hansn
3 Antworten
Unbedingt den Titel im Original aushändigen lassen. Sonst wird er möglicherweise irgendwann verkauft und in 20 Jahren steht ein Inkassobüro vor der Tür und fängt an zu pfänden, weil niemand mehr die Zahlung nachweisen kann.
Dann solltest Du Dir den Titel aushändigen lassen.
Wenn es zu einer Einigung käme, dann wäre auch der Titel erledigt.