Hallo,
es geht um meinen Bruder und seine ziemlich schwierige Situation.
Die Ex und Mutter seiner zwei Kinder hat in einem Eilverfahren eine einstweilige Anordnung erwirkt, sodass er den Mindestunterhalt bezahlen muss. Das sind um die 750€ bei einem Gehalt vom rund 1800€ netto.
Das Gehalt, sowie seine neugeborene Tochter blieben bei dem Urteil unberücksichtigt.
Daher haben wir auf Anraten unseres Anwalts das Hauptverfahren eingeleitet.
Der Titel gilt ab dem 01.11.2023 rückwirkend. Durch laufende Kosten hat mein Bruder aber immer nur 300€ zahlen können. Ist also quasi im Rückstand.
Jetzt lässt die KM das Gehalt pfänden.
Frage: Auf was muss er sich einstellen? Wir der rückständige Unterhalt im gleichen Zug gepfändet, sodass quasi absolut nichts von seinem Gehalt übrigbleibt, oder wird nur der laufende Unterhalt gepfändet und bleibt der rückständige Unterhalt dann als "Schulden".
Ich bedanke mich für Antworten.