Ich habe ein Haus von meiner Mutter übertragen bekommen, da sie ins Heim mußte. Bei dem Haus habe ich Fenster, Elektrik und Heizung erneuert und dieses beim Finanzamt als Erhaltungsaufwendungen geltend gemacht, da ich es vermieten möchte. Das Finanzamt erkennt diese Aufwendungen nicht als Erhaltungsaufwendungen an, sondern als Anschaffungskosten. "Gem. ständiger Rechtssprechung handelt es sich bei Aufwendungen für Baumaßnahmen, die ein Erweber im Anschluss an den Erwerb und vor der erstmaligen Nutzung durchführt, und das Gebäude entsprechend seiner Zweckbestimmung nutzen zu können, um Anschaffungskosten." Dadurch gibt es deutlich weniger Geld vom Finanzamt zurück. Ich würde gerne das Finanzamt überzeugen, dass es sich um Erhaltungsaufwendungen handelt.
Erhaltungsaufwand vs Anschaffungskosten?
Vermietung und Verpachtung