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Beschädigter Artikel (Ausstellerstück) geliefert, Rückgabe problemlos möglich?

Guten Tag zusammen.

Habe am 23.06.23 eine Soundbar bei Saturn im Online-Shop gekauft - diese kam heute promt.

Es handelt sich dabei um ein Ausstellungsstück, welches laut Angabe der Servicedame von Saturn am 16.06.23 im Laden ausgestellt wurde.

Mir wurde das Ausstellungsstück dann kostenreduziert angeboten, da das Produkt trotz meiner Bestellung ausverkauft war. Dabei schilderte man mir, dass der Zustand des Geräts "sehr gut" sei - so steht es auch in der E-Mail.

Beim heutigen auspacken kamen dann leider massive Schäden zum Vorschein, so gravierend, dass nur eine Rückgabe in Frage kommt.

Ich habe die Soundbar also direkt zum nächst gelegenen Saturn gebracht, ca. 1 Stunde nachdem ich den Karton geöffnet hatte.

Dort nahm man den Schaden auf und sagte mir, dass man sich erst noch mit dem Saturn in Verbindung setzen muss, der den Artikel verkauft hat und prüfen muss, ob der Zustand des Geräts schon dort so war. Man meinte weiterhin zu mir, dass dies Zeit in Anspruch nehmen wird und eine Rückerstattung des Kaufpreises daher nicht vorgenommen werden kann.

Soweit, so gut - ich frage mich nun aber, wenn der Saturn der mir das Produkt verkauft hat nun sagt, dass das Gerät einwandfrei war als man es zu mir geschickt hat - was passiert dann?

Ich hatte nämlich das Gefühl, dass man mir unterschwellig suggerieren wollte, dass es ja auch sein kann das ich das Gerät beschädigt habe - was definitiv nicht der Fall ist.

Dann wäre es ja Aussage gegen Aussage.

Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht?

Mangel
Mangel bei Duschkabine?

Hallo zusammen,

wir werden demnächst unsere neue Wohnung abnehmen. Soweit läuft es recht gut. Allerdings haben wir mit einer Duschkabine ein Problem, weil sich die Türe nicht komplett nach innen öffnen lässt. Das hatten wir bei der Sanitärbemusterung aber klar angesprochen und war letztlich auch das Argument für diese Glastür mit einem Festteil und einer nach innen und außen zu öffnenden Tür.

Wir hatten dabei nie über Maße gesprochen, im Angebot der Sanitärfirma steht dazu lediglich folgendes:

Türe kann nach innen und außen geöffnet werden.

Breite: nach Aufmaß (Nischenbreite).

Jetzt hat sich folgendes herausgestellt:

Der fixe Teil ist 40 cm breit, der flexible Teil 75 cm. Unsere Nische ist allerdings nur 70cm bzw. wohl eher 68cm breit. Bedeutet, dass die Tür sich nach innen nicht komplett öffnen lässt und man irgendwann die Fliesen trifft. Da unser Bad aber superklein ist wäre es uns wichtig gewesen, wenn man die Tür komplett nach innen öffnen kann. Nach außen darf man sich quasi am Waschbecken und Klo vorbei drücken, damit sie auf geht. ;-)

Ausgemessen hat das ganze jemand von der Glasfirma. Gefragt wurden wir nie zu unserer Meinung. Als wir es erfahren haben vor Einbau haben wir noch protestiert, inzwischen wurden aber Tatsachen geschaffen. Von Seiten der Sanitärfirma wurde uns gesagt, dass sie die Tür nicht zurückgeben könnten und wir wenn dann eine neue Tür bezahlen müssten.

Wie seht ihr das? Haben wir hier Chancen, dass wir die Tür bestenfalls ersetzt bekommen? Oder zumindest teilweise?

Recht, Mangel
Darf ich die Handwerkerrechnung kürzen?

Sachverhalt: Badrenovierung. Baumaßnahme wurde erst eine Woche später begonnen als vereinbart (1 Woche Urlaub umsonst). Die frisch verputzte Wand musste nochmal aufgehauen werden, da der Monteur etwas vergessen hatte an der zugeputzen Stromabzweigdose für den Badheizkörper zu schalten. Der Spiegelschrank wurde falsch aufgegangen, so dass neue zusätzliche Löcher in die neu gelegten Fliesen gebohrt wurden.

Die Duschabtrennung wurde falsch montiert, so dass die Seitenwände nicht mehr passten und neu bestellt werden mussten. Wartezeit wieder 5 Wochen. Badaccessoirs (Handtuchhalter, WC Bürste, usw) wurden nicht rechtzeitig bestellt. Wartezeit 4 Wochen. Toilette wurde falsch montiert. Das ist Gott sei Dank rechtzeitig aufgefallen, bevor sie wieder von der Wand abgefallen ist.

Dazu noch Kleingkeiten, z. B. das Waschbecken wurde erst nach ca. 4 Wochen - nach mehrmaliger Aufforderung - mit Silikon verklebt. Dauer der Renovierungsarbeiten wurden vom Handwerker auf 10-14 Tage angegeben mit der Zusicherung, dass nach 14 Tagen alles fertig ist. Nach ca. 3-4 Wochen war das Bad wieder benutzbar, jedoch nur provisorisch. Nach ca. 5 Monaten war das Bad soweit fertig gestellt. Die letzte Silikonfuge wurde dann nach 11 Monaten fertiggestellt.

Die Abschlusszahlung haben wir bis zu diesem Zeitpunkt einbehalten und noch nicht bezahlt. Ich möchte die Gesamtrechnung gerne aufgrund dieser Tatsachen kürzen.

Ist dies möglich? Wenn ja, um wieviel Prozent?

Würde mich über eine aussagekräftige Antwort freuen.

rechnung, Mangel, Renovierung
Rollerkauf ein Flop. Rechte des Verbrauchers? Stress statt Spaß.

Welche Rechte habe ich als Verbraucher beim Kauf eines Rollers? (Neukauf im Laden) Punkt 1: Rückgaberecht. - Nutzungsdauer des Rollers genau eine Woche - Zurückgelegte Kilometer – 90 Vor dem Kauf habe ich den Verkäufer auf diese Thema angesprochen. Der Jungermann, der Sohn des Inhaber meinte: „Im Grunde schon, aber Sie müssen die gefahrene Kilometer erstatten“ Von vorne weg, als ich mit dem Vater eine Woche später telefoniert habe: „Was für eine Rückgabe? Es gibt bei mir keine Rückgabe! Sie sind doch mit dem Roller schon gefahren! Keine Diskussion mehr“ FRAGE AN EXPERTEN: Wer hat Recht, der Sohn oder der Vater. Hat ein Verbraucher auch in diesem Fall Rückgaberecht? Punkt 2: Transport Kosten beim Mängelanspruch - Die Tankanzeige war kaputt. Ich musste den Roller zwei Stunden schieben. (war leichtbekleidet ohne Geld und Handy am See baden) - Nach dem Tanken sprang der Roller trotzdem nicht mehr an. Vorgeschichte: ich habe den Roller bei uns in Augsburg vor Ort erworben, und mit einem geliehenen VW-Bus nach Hause transportiert. ( da doch andere Ende der Stadt, wohne außerhalb) So, zurück zum Mängelanspruch. Ich habe dem Verkäufer schriftlich eine Frist für Mängelbeseitigung gesetzt, andernfalls trete ich vom Vertrag zurück. Ergänzend habe ich ihm den Standort des Rollers genannt. Da er am Telefon davor an einer leicht reparierbaren Fehler sprach, so fand ich die 5 Tage Frist als angemessen. Der Händler wollte, dass ich den Roller vorbei bringe. Ich wollte, dass er zu mir kommt und den Roller vor Ort repariert oder den Roller selber abholt. Warum? Als erstens, habe ich wirklich keine Zeit (meine ursprüngliche Gedanken – Roller = Stressabbauen = etwas Spaß habe usw.) Zum zweiten, weiß ich, wie ein Unternehmer sich fühlen muss, wenn seine Kunden berechtigt unzufrieden sind, wenn die neue Ware (1.300€) bereits nach einer Woche kaputt ist. Nämlich: Verantwortungsvoll, Entgegenkommend, Schamgefühl.

Zu weit gedacht. Seine telefonische Rückmeldung auf meine Beschwerde: „Warum schieben sie ihn denn, lassen sie stehen und rufen sie ein Taxi oder Abschleppdienst“….“sie sollen auf die gefahrene Kilometer achten und nicht auf Tankanzeige“ usw.

Und so kam der Händler ein paar Tage später und holte den Roller ab. (Er hat dafür auch ein passendes LKW mit einer kleiner Rampe)

Heute war letzter Tag, Fristablauf. Der Händler rief mich an, der Roller ist fertig ich kann ihn abholen, ABER nur wenn ich vorher 30 € fürs Transport bezahlt habe.(Er hat ihn ja abgeholt)

Trift das § 439 (2) BGB in meinem Fall oder gib es da irgendwelche Ausnahmen. Kann ich von dem Verkäufer Rücktransport nach Reparaturen ruhig verlangen? Und wenn er damit nicht einverstanden ist und die Frist abgelaufen ist, kann ich vom Vertrag zurücktreten und das Geld verlangen?

Und wenn erneut die gleiche Mängel auftreten und ich den Roller (Gott bewahre) wieder schieben muss. Kann ich dann ein Schadenersatz fordern und vom Vertrag zurücktreten?

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Recht, Verbraucherschutz, Mangel, Rücktritt

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