Frist bei der Kündigung in 6Monatiger Probezeit vom Arbeitgeber nicht eingehalten?
Hallo, ich habe eine Frage, ich bin seit Januar in einem unbefristeten Vertrag, nachdem ich vorher 6 Monate AG1 bekommen habe. Nun habe ich eine Kündigung des Arbeitgebers erhalten, wo aber Die Kündigungsfrist(Probezeit) nicht eingehalten wurde... was hat das jetzt für mich zu bedeuten?! Bekomme ich weiterhin mein AG 1? wie hoch ist das dann? Oder darf mich der Arbeitgeber nun überhaupt kündigen? ich stehe jetzt ein bisschen bedröppelt da... leider kam Die Kündigung nun nachdem ich zwei Monate in Kurzarbeit war wegen der ganzen Corona Sache... das wird mir bei einer Neuberechnung des AG1 ja auch nicht unbedingt helfen, oder?!
vielen Dank für die Antworten
4 Antworten
Wenn Dein Arbeitsverhältnis per Anfang Januar d.J. begonnen hat und eine 6-monatige Probezeit vereinbart wurde, so kann dieser Arbeitsvertrag fristgerecht mit 14-tägiger Frist selbst noch am 30.6. ( Kündigungszugang ) - zu 14.7. gekündigt werden.
Ob noch ein Restanspruch auf ALG I besteht, hängt davon ab, wie lange Deine Anwartschaftszeit ist.
https://www.betanet.de/arbeitslosengeld.html
das wird mir bei einer Neuberechnung des AG1 ja auch nicht unbedingt helfen, oder?!
https://www.capital.de/wirtschaft-politik/diese-folgen-hat-kurzarbeit
Das Kurzarbeitergeld führt nicht zur Verringerung des ALG I
Datum der Kündigung und Datum Erhalt wären hilfreich. Wenn du am 19. Januar angefangen hast, dann geht die Probezeit bis zum 18. Juni übrigens. Und wenn du am 19. Januar angefangen hast (Vertragsdatum?), warum steht dann der 20. Januar in der Kündigung. Ist alles komplett falsch.
" wo aber Die Kündigungsfrist(Probezeit) nicht eingehalten wurde"
Was genau bedeutet das? Gib uns mal mehr Infos zum Eintritt und dem Datum der Kündigung.
Also laut Vertrag ging Die Probezeit bis zum 19.6 (Eintritt am 19.1.20)
nun kam eine Kündigung per Einschreiben (wohlgemerkt ohne eine Information oder Telefonat des Chefs) mit dem Inhalt das "die Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnis vom 20.1.20 Fristgerecht innerhalb der Probezeit zum 30.6.2020" gekündigt wird
Ja, dann ist sie wirksam. Gestern war der 17. Juni, also noch zwei Tage in der Frist.
Also laut Vertrag wie folgt :" Dieser Vertrag beginnt am 20.01.2020 und ist auf unbestimmte Dauer geschlossen " und " Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnis werden als Probezeit vereinbart. Die Probezeit endet somit am 19.06.2020.Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden"
die Kündigung wurde mir per Einwurf-Einschreiben am 16.06 zugestellt, bzw. ich war nicht zuhause und habe es gestern bei der DHL abgeholt.
In dem Kündigungsschreiben wurde als Datum Der 12.6. datiert.
im Kündigungsschreiben wird geschrieben :" hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis vom 20.01.2020 fristgerecht innerhalb der Probezeit zum 30.06.2020"