Welcher Mietvertrag ist relevant?
Wir haben 8.2013 ein Haus mit 3 Wohnungen gekauft. Mietverträge wurden übernommen. Ein Mieter hat dann nach Ehescheiduhng 9.2015 einen neuen Mietvertrag als Single erhalten (alter Mietvertrag aus 4.2012 lautete auf Ehepaar). Nun haben wir dem Mieter in 6.2020 mit Verweis auf den letzten aktuellen Mietvertrag ordentlich wegen Eigenbedarf gekündigt. D.h. er sollte bis zum 30.09.20 ausziehen. Sein hinzugezogener Anwalt verweist auf die Altverträge mit somit 9 Monaten Kündigungsfrist. Welcher Mietvertrag ist rechtens?
1 Antwort
Nachdem hier rechtlich kein Neuvertrag entstanden ist, sondern eine ( scheidungs-bedingte ) Vertragsänderung stattgefunden hat, gehe ich davon aus, dass die Aussage des RA definitiv seine Richtigkeit hat.
Ich sehe das jetzt pragmatisch - gehe auf Deinen Mieter zu - lasse Dich auf diese maximal 9 Monate ein und biete ihm an, dass Du ihn vorzeitig ab Ende September (Einhaltung Mindestkündigungfrist ) jeweils zum Monatsschluss aus seinem Vertrag entlässt, sobald er eine Wohnung gefunden hat. Vielleicht erledigt sich so die Geschichte schneller als Du denkst - ach ja und die Kosten für den Anwalt bleiben bei Deinem Mieter - denn die Hinzuziehung war ja nicht nötig.
Man könnte auch einen pekuniären Anreiz schaffen...