Hallo zusammen,
Ich habe im Jahr 2018 einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Letztes Jahr wurde der Arbeitsvertrag neu gefasst und ich habe einen neuen unterschrieben.
Hier heißt es:
- Der AN wird mit Wirkung vom 1.3.23 eingestellt.
- Der bestehende Arbeitsvertrag ab dem 1.1.18 verliert hiermit seine Wirkung.
Beide Verträge haben die Klausel: "Verlängert sich die Kündigungsfrist für den AG, gilt diese Verlängerung auch für den AN."
Nun ist die Frage: Zur Berechnung der Kündigungsfrist - Wie lange bin ich angestellt? Hat der neue Arbeitsvertrag aus 2023 bewirkt, dass ich seit 2023 erst angestellt bin und somit nur eine normale Frist von 1 Monat zum 15. oder Monatsultimo habe - oder bin ich offiziell noch ab 2018 angestellt und habe wegen Betriebszugehörigkeit > 5 Jahre eine Frist von 2 Monaten zum Ende des Monats?
Vielen Dank 🙂