Kündigung wegen häufige Krankheiten, was tun?
Hallo,ich hab vor kurzem ein anruf von betriebsrat bekommen. Die firma will mich kündigen. Weil ich zu häufig krank war in den letzten jahren,wie steht meine chance wenn ich gegen klage? Ich hatte 4× Arbeitsunfälle in den letzten jahren,und nach mein letzten arbeitsunfall will die firma mich kündigen.
2017 war ich 28 tage krank
2018 waren es 29 Tage
2019 sind es 27 tage
Und all in den jahren gab es Arbeitsunfälle, werden die Arbeitsunfälle zu negativen Prognose mit berechnet?
1 Antwort
Das ist eindeutig nicht der richtige Job für Dich!
Ist ja klar, das zuviele Malheure auf der Arbeit passiert sind. Arbeitsrechtliches Stichwort ist hier: Treue- oder Sittenwidrigkeit bei Kündigung durch AG ... das ist immer so ein Thema Kündigungen wegen Krankheiten.
Ein Arbeitsrechtler resp. Rechtsschutz der Gewerkschaft kann eine Kündigungsschutzklage prüfen, sie muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Es wird ggf. auf einen Vergleich bzw. eine Abfindung hinauslaufen. Mach Dich jetzt auf die Suche nach einem neuen Job. Diesen hier bist Du definitiv los. Melde Dich noch heute arbeitssuchend bei arbeitsagentur.de.
Es ist echt nett, dass Dich der Betriebsrat vorher noch informiert hat. Aber dem sind die Hände gebunden, weil Deine Eignung für diese mit hohen Risiken auszuführende Arbeit einfach nicht (mehr) gegeben zu sein scheint. Du bist ein Betriebsrisiko. Klingt hart - ist aber leider so. Und das Ganze kann sich verklausuliert auch so im Arbeitszeugnis wiederspiegeln, solltest Du so auf dem Radar haben. Du kannst dagegen auch nicht viel machen.
Hast echt viel Pech gehabt. Sei froh, wenn es nun zu Ende geht. Ich wünsche Dir viel Glück! :-)
DAS fehlte mir in der ersten Antwort da oben. Danke für die Ergänzung.
Das Arbeitsgericht wird bei dem Klageverfahren auf jeden Fall die Arbeitsschutzvorrichtungen vom AG prüfen/betrachten. Sollten die signifikant hohe Arbeitsunfallzahl auf mangelnde Infrastruktur am Arbeitsplatz oder (eklatante) Verstösse gegen Sicherheitsvorkehrungen zurückzuführen sein, wird die Abfindung entsprechend höher ausfallen. Denn dann ist das Betriebsrisiko nicht nur auf Dein Eigenverschulden zurückzuführen, sondern betriebsbedingt. Der AG könnte dann auch eine Begehung von der BG Berufsgenossenschaft an den Hals bekommen.