In Deutschland ist eine Kündigung wegen Krankheit grundsätzlich möglich, auch wenn der Arbeitnehmer unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. Allerdings gelten in solchen Fällen hohe Anforderungen, die von den Arbeitsgerichten entwickelt wurden. Diese Anforderungen betreffen die Wirksamkeit einer „personenbedingten“ Kündigung, zu der auch krankheitsbedingte Kündigungen gehören. Personenbedingte Kündigungen fallen, genauso wie verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen, unter die auch nach dem Kündigungsschutzgesetz zulässigen Kündigungsgründe. Grundsätzlich lautet die Antwort also erst mal ja, das ist möglich.
Aber: Eine krankheitsbedingte Kündigung wird nur dann als wirksam anerkannt, wenn der Arbeitnehmer oft, also wiederholt kurz erkrankt ist oder längere Zeit an einer/wenigen Krankheiten leidet. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung aussprechen. Weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit ist jedoch, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit dauerhaft nicht in der Lage ist, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Die Gerichte prüfen außerdem weiterer Voraussetzungen. Die Anforderungen an eine solche Kündigung sind also sehr hoch, aber nicht unüberwindbar. Die Kündigung darf nur als „letztes Mittel“ in Betracht gezogen werden, wenn keine anderen Lösungsmöglichkeiten bestehen. Dies zeigt, wie streng die rechtlichen Vorgaben in diesem Bereich sind.
Viel detaillierter kann ich deine Fragen hier nicht beantworten, denn da kommt es auf deinen Gesundheitszustand und deine Krankengeschichte an. Und die willst du hier ganz sicher nicht (!) erläutern.
Mehr findest du zum Beispiel in dem Artikel hier:
https://abfindungshero.de/kuendigung_wegen_krankheit/
Noch ein letzter Hinweis: auch wenn die Anforderung extrem hoch sind, versuchen das ganz viele Arbeitgeber "einfach mal so". Indem sie eine Kündigung aussprechen und gucken, ob der Arbeitnehmer sich überhaupt dagegen wehrt. Solltest du also eine Kündigung bekommen, lohnt es sich unbedingt mit einem Rechtsanwalt zu sprechen. Vielfach kannst du eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen, nach der du weisst, ob er sich lohnt, gegen eine Kündigung Kündigungsschutzklage einzulegen. Bei krankheitsbedingten Kündigung, die ganz oft unwirksam sind, lohnt sich das aber. Vor allen Dingen, wenn man, wie du schon länger dabei bist! Dazu brauchst du aber einen Anwalt.