Schulsekretärin, welche Arbeitszeiten werden bei Krankheit gutgeschrieben?
Hallo,
ich bin als Schulsekretärin tätig. Während der Schulferien muss/soll ich nicht arbeiten. Die Lücke zwischen dem Tarifurlaub (30 Tage) und den tatsächlichen Ferientagen (ca. 75) muss ich durch wöchentliche "Vorarbeit" schließen (ca. 3 Stunden pro Woche).
Bei Krankheit werden diese 3 Stunden jedoch in der Zeiterfassung NICHT gutgeschrieben. D. h. bei einem langfristigem Ausfall (ich hatte Corona und fiel 5 Wochen aus) gerate ich auf dem Zeitkonto ins Minus!!
Mein Vorgesetzter (Schulträger) hat weder eine schlüssige schlüssige Erklärung noch zeigt er Bereitschaft, diesen Missstand (wie ich es empfinde) zu ändern. Ich bin der Meinung, dass niemand wegen Krankheit in Minusstunden geraten darf.
Leider scheint diese Vorgehensweise weit verbreitet zu sein. Auch die Schulsekretärinnen der benachbarten Stadt sind von dieser Misere betroffen.
Ist diese Vorgehensweise überhaupt rechtens?
Danke!!
2 Antworten
Du kommst nicht in die Minusstunden du kommst lediglich nur auf die vereinbarten Stunden.
Nimm deinen Vertrag und lass ihn von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Niemand kennt die Vereinbarung im Arbeitsvertrag.
Es müsste ja einen Personalrat/Betriebsrat geben? Wahrscheinlich hat er dem zugestimmt.
Du kannst ja mal berichten was der Anwalt sagt.
Das ist die Erklärung dazu:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/ueberstunden/arbeitgeber-muss-durch-krankheit-verlorene-ueberstunden-nicht-nachgewaehren/?no_cache=1&singleView=1
Da dies Überstunden sind die später als Frei verwendet werden, ist es gem. BAG rechtens das diese Überstunden nicht mehr gut geschrieben werden.
Hallo Tina34,
danke für die schnelle Antwort. Ich habe sie mehrmals durchgelesen und auch verstanden.
Mein Fazit für den dort geschilderten Fall: Überstunden sind ganz klar zu vermeiden! Wirst Du krank, sind sie weg...einfach so!
In meinem Fall sieht es etwas anders aus: Wir MÜSSEN Vorarbeit (Überstunden) vorab leisten für die Differenz zwischen Tarifurlaub und tatsächlichen Schulferien. Während der Ferien ist unsere Arbeit nicht nötig/nicht erwünscht.
Ich falle krankheitsbedingt ein paar Monate aus. Vermutlich komme ich dann auf ca. 70 Minusstunden! Wann soll ich die wieder reinholen? In den Ferien soll es ja nicht sein. Also schraube ich meine wöchentliche Arbeitszeit hoch. Das geht bei mir vielleicht im Rahmen von 2 - 3 Stunden (ich habe noch einen Minijob, dem ich zeitlich ja auch gerecht werden muss). Da aber meine eigentliche Arbeitszeit locker ausreicht, alle Aufgaben stressfrei abzuarbeiten, werde ich die nachzuholenden Minusstunden mit Däumchendrehen verplempern.
Anders als in dem von Dir erwähnten Fall, gerate ich in Minsusstunden. Der Angestellte aus dem Urteil hat die Überstunden ja schon angesammelt gehabt.
Meine Rechtsauffasung sagt mir, dass niemand durch Krankheit ins Minus geraten darf!!
LG Wirbelwind07