Kleinunternehmer als Subunternehmer?
guten Tag,
ich bin als Kleinunternehmer und möchte demnächst als Subunternehmer für einen Auftraggeber arbeiten ( ich hoffe:-)
ich werde die Aufträge von meinem Auftraggeber bekommen. Meine Dienstleistung werde ich nach getaner Arbeit dem Kunde in Rechnung stellen, somit bin ich der Ansprechpartner für Kunden
Später werde ich die Einnahmen (Umsatz) 50/50 mit meinem Auftraggeber teilen.
Nun weiß ich leider nicht, wie ich das Ganze in Rechnung stellen soll, damit es für mich und für meinen Auftraggeber keine Nachteile entstehen.
Ich schreibe dem Kunde eine Rechnung, bekomme das Geld soweit klar, aber danach ?
Wie kann ich die Hälfte des Umsatzes meinem Auftraggeber in Rechnung stellen, mit bzw. ohne MwSt. ?
oder schreibt er mir eine Rechnung in Höhe der Hälfte des Umsatzes ?
Als Kleinunternehmer nach §19 darf/soll ich keine MwSt. ausweisen.
Über jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar
1 Antwort
Was ist das für eine irre Abmachung? Du sollst die Leistungen erbringen, darfst aber nur 50% der Einnahmen behalten? So etwas würde man nie machen. Du trägst ja das volle Risiko für alles.
Ob man das mit Kleinunternehmer-Regellung ohne UST macht hängt im wesentlichen davon ab, ob man Einkäufe für Matierial etc hat. Dann wäre eine Regellung mit MWst immer besser, besonders wenn es sich um Baugewerbe handelt. Da kann man dann als Subunternehmer trotzdem ohne MWST berechnen an den Hauptunternehmer oder übergeordneten Subunternehmer, bekommt aber die MWST als Vorsteuer von den Einkäufen zurück im Zuge der Umsatzsteuererklärung.
Außerdem ist die Gefahr gegeben, das das als Scheinselbständigkeit geahndet wird.
Weil nur ein Auftraggeber und Zahlungen an den Auftraggeber geleistet werden.
es ist wie mit Franchising zu vergleichen.
Ich bekomme alle Notwendigen Sachen (Werbung, Material - außer Werkzeug) von meinem Auftraggeber.
ich muss nur meine Dienstleistung anbieten und für meine Arbeit geradestehen